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сфотографировали в Швейцарии

24.02.08 12:14
Re: сфотографировали в Швейцарии
 
ShooTer aeternum cogites
ShooTer
в ответ cofeeshop 20.02.08 15:49, Последний раз изменено 24.02.08 12:16 (ShooTer)
Strafzettel aus dem Ausland v Was kann passieren?
Ein EU-Abkommen, nach dem aus Geldstrafen und Geldbußen in allen Mitgliedsstaaten vollstreckt werden können, ist bislang lediglich zwischen Deutschland, den Niederlanden, Österreich und der Schweiz vereinbart worden. Eine Vollstreckung von Strafmandaten anderer europäischer Länder ist in Deutschland momentan noch nicht möglich. Die ausländischen Behörden stellen die Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren jedoch in der Regel auch nicht ein. Auch leisten deutsche Behörden den ausländischen Behörden häufig Rechtshilfe, beispielsweise durch Anhörungen und Zeugenvernehmungen.
Bei der nächsten Reise in das betreffende Land muss der Verkehrssünder dann mit Zwangsmaßnahmen durch die dortigen Behörden rechnen. Das fällige Bußgeld könnte durch Zwangsmaßnahmen eingetrieben werden z.B. "Beschlagnahme des Pkws", "Gefängnisaufenthalt", "Park-Kralle" etc.
"Много умеет тот, кто много от себя ожидает." - А.Гумбольдт

 

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