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NEW 16.08.07 00:39
Ситуация такая, попал на блитц в городе,после приходит письмо с рехнунгом в писме написано что я привысил скорость на 6 км,то есть при 56 меня щ╦лкнули, а в скобочках стоит (abzgl.Toleranz),что за толеранц? И еще кто знает при какой скорости начинает фотать блитц? Слышал что максимально до 60 допускается.Тогда как-же в моем случае ведь сфотал при 56,или это и есть тот самый толеранц? Тогда непонятно при какой действительной скорости я поймал блитц.
Спасибо заранее!
Спасибо заранее!
NEW 16.08.07 01:21
in Antwort dzu 16.08.07 00:39
По идее письме должно стоять так: ты ехал 60(например) минус толеранц 4 км.И того 56км/ч при допустимых 50.Примерно так .Толеранц точно не знаю но ето по моему с твоей скорости снимается какойто процент .Если не права то поправте
NEW 16.08.07 07:59
Bei Radar oder Lasermessung sind es:
bis 100 km/h --> 3km/h
ab 100 km/h --> 3 %
Bei Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren (In NRW):
bei justiertem Tacho --> 15%
bei nicht justiertem Tacho --> 20 %
in Antwort dzu 16.08.07 00:39
Bei Radar oder Lasermessung sind es:
bis 100 km/h --> 3km/h
ab 100 km/h --> 3 %
Bei Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren (In NRW):
bei justiertem Tacho --> 15%
bei nicht justiertem Tacho --> 20 %
16.08.07 08:26
in Antwort dzu 16.08.07 00:39
Toleranzen bei Geschwindigkeitsmessungen
Wieviel km/h werden abgezogen?
Die Meßtoleranzen und -genaugkeiten sind bei stationären Geschwindigkeitskontrollen abhängig vom eingesetzten Meßverfahren. Je nach Art des Verkehrsüberwachungsgerätes (und weiterer Umstände) können sich unterschiedliche Toleranzen ergeben. Die Festlegung einer Meßtoleranz obliegt letztlich dem Tatrichter bei der Beurteilung des Einzelfalles. Grundsätzlich sind nur geeichte Geräte zur Geschwindigkeitsmessung einzusetzen - andere (nicht geeichte) Geräte können zwar auch eingesetzt werden, dann sind jedoch ggf. höhere Toleranzwerte zu bestimmen. Die Eichtoleranzen der einzelnen Meßgeräte werden von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) festgelegt. Die Gültigkeit einer Messung ist dann gegeben, wenn die vorgeschriebenen Fristen zur Eichung des eingesetzten Gerätes eingehalten wurden (Nacheichung).
Die gerätespezifischen Fehlertoleranzen derzeit eingesetzter Geschwindigkeitsmeßgeräte betragen nach PTB im Radar-, Laser- und Lichtschrankenmeßverfahren üblicherweise:
* - 3 km/h für Geschwindigkeiten < 100 km/h
sowie
* - 3 % für Geschwindigkeiten > 100 km/h (aufzurunden auf eine ganze Zahl).
Wo darf gemessen werden??
Nach den Richtlinien der einzelnen Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung durch Polizei und Straßenverkehrsbehörden sollen Geschwindigkeitsmessungen grundsätzlich erst in einem Abstand von mindestens 150 bis 200 m von einer Geschwindigkeitsbeschränkung (Verkehrszeichen, Ortstafel) durchgeführt werden. Bei stufenweiser Herabsetzung der Geschwindigkeitsbeschränkung reichen in der Regel 50 bis 100 m, wenn die Messung nicht im ersten Sektor erfolgt. Nur in begründeten Fällen, z.B. bei Geschwindigkeitstrichtern, Gefahrenstellen und -zeichen, darf auf die Wegtoleranz (Abstand) verzichtet werden.
Meßstellen sollten an folgenden Örtlichkeiten bevorzugt eingerichtet werden:
* Unfallschwerpunkte
* Gefahrenträchtige Stellen
* Besondere Straßenabschnitte (z.B. Schulen, Kindergärten, Altenheime etc.)
Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren
Bei Geschwindigkeitsmessungen durch Nachfahren müssen in aller Regel höhere Fehlertoleranzen angesetzt werden als bei am Straßenrand aufgebauten Anlagen. Zumeist sind es bei mobilen Videomessungen 5 % des Meßwertes, mindestens 5 km/h. Wird mit einem normalen Fahrzeug ohne besondere Meßeinrichtung oder gar mit ungeeichtem Tacho gemessen, sind die zugrundezulegenden Toleranzen erheblich höher, teilweise bis zu 20 %. Bei Einsatz eines geeichten Fahrtschreibers sind ca. 10 % der abgelesenen Geschwindigkeit abzuziehen.
Wieviel km/h werden abgezogen?
Die Meßtoleranzen und -genaugkeiten sind bei stationären Geschwindigkeitskontrollen abhängig vom eingesetzten Meßverfahren. Je nach Art des Verkehrsüberwachungsgerätes (und weiterer Umstände) können sich unterschiedliche Toleranzen ergeben. Die Festlegung einer Meßtoleranz obliegt letztlich dem Tatrichter bei der Beurteilung des Einzelfalles. Grundsätzlich sind nur geeichte Geräte zur Geschwindigkeitsmessung einzusetzen - andere (nicht geeichte) Geräte können zwar auch eingesetzt werden, dann sind jedoch ggf. höhere Toleranzwerte zu bestimmen. Die Eichtoleranzen der einzelnen Meßgeräte werden von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) festgelegt. Die Gültigkeit einer Messung ist dann gegeben, wenn die vorgeschriebenen Fristen zur Eichung des eingesetzten Gerätes eingehalten wurden (Nacheichung).
Die gerätespezifischen Fehlertoleranzen derzeit eingesetzter Geschwindigkeitsmeßgeräte betragen nach PTB im Radar-, Laser- und Lichtschrankenmeßverfahren üblicherweise:
* - 3 km/h für Geschwindigkeiten < 100 km/h
sowie
* - 3 % für Geschwindigkeiten > 100 km/h (aufzurunden auf eine ganze Zahl).
Wo darf gemessen werden??
Nach den Richtlinien der einzelnen Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung durch Polizei und Straßenverkehrsbehörden sollen Geschwindigkeitsmessungen grundsätzlich erst in einem Abstand von mindestens 150 bis 200 m von einer Geschwindigkeitsbeschränkung (Verkehrszeichen, Ortstafel) durchgeführt werden. Bei stufenweiser Herabsetzung der Geschwindigkeitsbeschränkung reichen in der Regel 50 bis 100 m, wenn die Messung nicht im ersten Sektor erfolgt. Nur in begründeten Fällen, z.B. bei Geschwindigkeitstrichtern, Gefahrenstellen und -zeichen, darf auf die Wegtoleranz (Abstand) verzichtet werden.
Meßstellen sollten an folgenden Örtlichkeiten bevorzugt eingerichtet werden:
* Unfallschwerpunkte
* Gefahrenträchtige Stellen
* Besondere Straßenabschnitte (z.B. Schulen, Kindergärten, Altenheime etc.)
Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren
Bei Geschwindigkeitsmessungen durch Nachfahren müssen in aller Regel höhere Fehlertoleranzen angesetzt werden als bei am Straßenrand aufgebauten Anlagen. Zumeist sind es bei mobilen Videomessungen 5 % des Meßwertes, mindestens 5 km/h. Wird mit einem normalen Fahrzeug ohne besondere Meßeinrichtung oder gar mit ungeeichtem Tacho gemessen, sind die zugrundezulegenden Toleranzen erheblich höher, teilweise bis zu 20 %. Bei Einsatz eines geeichten Fahrtschreibers sind ca. 10 % der abgelesenen Geschwindigkeit abzuziehen.
"Много умеет тот, кто много от себя ожидает." - А.Гумбольдт
NEW 16.08.07 13:37
in Antwort dzu 16.08.07 00:39
А мож там знак "30" был



"ВНЕДОРОЖНИК" -это автомобиль, который застрянет там, куда другой не заедет!