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Права без MPU
200
14.08.07 23:40
Последний раз изменено 14.08.07 23:41 ("Беркут")
кто делал права в европе,обходя етим самым MPU тест ?
где делали и какие итоги ?
вот предлагают,вроде в полне легально http://www.mpu-frei.de/
где делали и какие итоги ?
вот предлагают,вроде в полне легально http://www.mpu-frei.de/
NEW 15.08.07 00:16
в ответ "Беркут" 15.08.07 00:03
В течении двух лет после решения европейской судебной палаты, с которого собственно и начался туризм за правами в восточные страны Евросоюза, это не было проблемой...
Сейчас уже да... Как говорится, лафа кончилась, финито ля музика...
Сейчас уже да... Как говорится, лафа кончилась, финито ля музика...
Ищите Бога в своем собственном сердце, ибо Его вы не найдете больше нигде.
NEW 15.08.07 09:41
NEW 15.08.07 10:31
в ответ "Беркут" 14.08.07 23:40
viele glauben, daß aufgrund eines Urteils des EuGH (gerichtliches Az.: C-476/01 vom 29.04.2004), wonach alle EU-Führerscheine in Deutschland anerkannt werden müssen, sie vereinfacht einen Führerschein erwerben können, in dem Sie z.B. ins EU -Ausland gehen
Dies ist aber nur dann möglich - und wird dann auch nur in Deutschland anerkannt -, wenn Sie mehr als 185 Tage dort gelebt haben. Wer zum Zeitpunkt des Erwerbs der ausländischen Fahrerlaubnis seinen ständigen Aufenthalt in Deutschland hatte, erwirbt damit keine in Deutschland wirksame Fahrerlaubnis.
Wichtig: Personen, die ihre ausländische Fahrerlaubnis noch nicht länger als 2 Jahre besitzen, unterliegen den deutschen Regelungen des Führerscheins auf Probe. Daher müssen diese Personen ihren ausländischen Führerschein innerhalb von 185 Tagen nach Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland bei der zuständigen Verwaltungsbehörde registrieren lassen.
Haben Sie den Führerschein aber erworben, und haben z.B. die Sperrfrist nicht angegeben, so wird in Deutschland davon ausgegangen, daß Sie den Führerschein unter Angabe von falscher Tatsachen erworben haben. Dies kann zur Folge haben, daß Sie sich in Deutschland strafbar machen.
RA Klaus Wille
Dies ist aber nur dann möglich - und wird dann auch nur in Deutschland anerkannt -, wenn Sie mehr als 185 Tage dort gelebt haben. Wer zum Zeitpunkt des Erwerbs der ausländischen Fahrerlaubnis seinen ständigen Aufenthalt in Deutschland hatte, erwirbt damit keine in Deutschland wirksame Fahrerlaubnis.
Wichtig: Personen, die ihre ausländische Fahrerlaubnis noch nicht länger als 2 Jahre besitzen, unterliegen den deutschen Regelungen des Führerscheins auf Probe. Daher müssen diese Personen ihren ausländischen Führerschein innerhalb von 185 Tagen nach Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland bei der zuständigen Verwaltungsbehörde registrieren lassen.
Haben Sie den Führerschein aber erworben, und haben z.B. die Sperrfrist nicht angegeben, so wird in Deutschland davon ausgegangen, daß Sie den Führerschein unter Angabe von falscher Tatsachen erworben haben. Dies kann zur Folge haben, daß Sie sich in Deutschland strafbar machen.
RA Klaus Wille
"Много умеет тот, кто много от себя ожидает." - А.Гумбольдт



