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Попался на дистанции
NEW 16.11.05 19:34
Ехал на машине брата, 141 км/ч скорость неограничена а дистанция была 22 метра а положено 28 минимально. На фото меня не распознать, козырек, очки и т.д. письмо пришло брату.
Как лучше поступить? Что за это светит?
Если мелочь, то можно и себя вписать а если много и пункты, то надо писать какого-нибудь родственника с дальнего зарубежья.
Жду мнения..
Как лучше поступить? Что за это светит?
Если мелочь, то можно и себя вписать а если много и пункты, то надо писать какого-нибудь родственника с дальнего зарубежья.
Жду мнения..

Прежде чем учить меня жить, предъявите свой сертификат идеальности ;)))
NEW 16.11.05 23:16
просто отказываешся давать показания т.к. своими показаниями можеш своего родственика belasten. Да это вс╦ в письме стоять будет. Поставишь просто галочку в нужном месте.
в ответ schlak 16.11.05 23:06
В ответ на:
можешь написать, что родственник а кто не указывать
можешь написать, что родственник а кто не указывать
просто отказываешся давать показания т.к. своими показаниями можеш своего родственика belasten. Да это вс╦ в письме стоять будет. Поставишь просто галочку в нужном месте.
Не стоит принимать доброту за слабость, грубость за силу, а подлость за умение жить.
NEW 16.11.05 23:18
в ответ Apollon 16.11.05 23:13
Das Nichtangeben eines Fahrers darf bei kleinen Verkehrsdelikten nicht zur Auflage eines Fahrtenbuches führen. Dies gilt vor allem dann, wenn nur ein Verwarnungsgeld verlangt wurde und es sich nicht um eine Tat handelt, die in die Flensburger Kartei eingetragen wird. Voraussetzung für den Fahrtbuchzwang ist auch, dass die Polizei ihre Ermittlungen zügig durchführt. Innerhalb von zwei Wochen sollte zumindest der Fahrzeughalter zum Verkehrsverstoß befragt werden.
http://www.zdf.de/ZDFde/druckansicht/4/0,1986,2081380,00.html
http://www.zdf.de/ZDFde/druckansicht/4/0,1986,2081380,00.html
Зри в корень!
NEW 16.11.05 23:38
ИМхо на эту реплику судья ответит, что перед законом все равны, независимо от степени родства.
Das Fahrtenbuch soll gerade sicherstellen, dass der Täter einer Verkehrsordnungswidrigkeit künftig feststellbar ist
Т.е. "Тот, у кого плохо с памятью, обязан сохранять информацию на бумаге"
Die Fahrtenbuchauflage
Nach ╖ 31 a StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) kann die Verwaltungsbehörde gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuches anordnen, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen die Verkehrsvorschriften nicht möglich war.
Ein Fahrtenbuch darf also grundsätzlich erst angeordnet werden, wenn der Fahrzeugführer im Rahmen der Ermittlungen nicht mit angemessenem Aufwand ausfindig gemacht werden konnte. Dabei ist es vollkommen egal, ob dem Fahrzeughalter ein Verschulden daran angelastet werden kann, dass der Fahrzeugführer unbekannt geblieben ist. Das Fahrtenbuch soll gerade sicherstellen, dass der Täter einer Verkehrsordnungswidrigkeit künftig feststellbar ist. Die Fahrtenbuchauflage ist also keine Strafe, sondern eine vorbeugende Maßnahme.
Der Fahrzeughalter oder sein Beauftragter hat in dem Fahrtenbuch vor jeder Fahrt:
* deren Beginn,
* Name, Vorname und Anschrift des Fahrzeugführers
* das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs
* Datum und Uhrzeit des Beginns der Fahrt und
* nach deren Beendigung unverzüglich Datum und Uhrzeit
mit Unterschrift einzutragen.
Das Fahrtenbuch ist ständig mitzuführen und auf Verlangen auch vorzuzeigen bzw. ggf. auszuhändigen. Die Verwaltungsbehörde hat sowohl bei der Anordnung wie deren Dauer den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten, d.h. es muss ein angemessenes Verhältnis zwischen den verkehrsgefährdenden Verstößen und den Belastungen aus der Fahrtenbuchauflage bestehen. Leichte Verkehrsverstöße, die mit einer Verwarnung enden oder nicht im Verkehrszentralregister erfasst werden, können allenfalls nach mehrmaliger Wiederholung eine solche Maßnahme rechtfertigen. Im übrigen kann schon ein einmaliger Verkehrsverstoß eine Fahrtenbuchauflage nach sich ziehen, wenn er entsprechendes Gewicht hat. Nach der Rechtsprechung ist selbst die erstmalige Begehung eines Verkehrsverstoßes, der mit einem Punkt zu ahnden gewesen wäre, ausreichende Grundlage für eine Fahrtenbuchauflage von 6 Monaten.
In der Rechtsprechung hat sich folgende Entwicklung gezeigt:
Die Fahrtenbuchauflage ist in der Regel auf maximal ein Jahr beschränkt. Nur in ganz besonderen Ausnahmefällen kann eine längere Zeitdauer in Betracht kommen.
* Ampelverstoß (Nichtbeachten des Rotlichts) - überwiegend 6 Monate
* Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit - überwiegend 1 Jahr
* Unzureichender Sicherheitsabstand - 1 Jahr
* Verstoß gegen Überholverbot - 6 Monate
Die Anordnung, ein Fahrtenbuch zu führen, erfolgt durch die Straßenverkehrsbehörde, liegt in deren Ermessen und stellt einen Verwaltungsakt dar. Rechtsmittel sind der Widerspruch und - bei negativem Widerspruchsbescheid - die Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht.
http://www.abc-recht.de/ratgeber/auto/tipps/fahrtenbuchauflage.php
Das Fahrtenbuch soll gerade sicherstellen, dass der Täter einer Verkehrsordnungswidrigkeit künftig feststellbar ist
Т.е. "Тот, у кого плохо с памятью, обязан сохранять информацию на бумаге"
Die Fahrtenbuchauflage
Nach ╖ 31 a StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) kann die Verwaltungsbehörde gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuches anordnen, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen die Verkehrsvorschriften nicht möglich war.
Ein Fahrtenbuch darf also grundsätzlich erst angeordnet werden, wenn der Fahrzeugführer im Rahmen der Ermittlungen nicht mit angemessenem Aufwand ausfindig gemacht werden konnte. Dabei ist es vollkommen egal, ob dem Fahrzeughalter ein Verschulden daran angelastet werden kann, dass der Fahrzeugführer unbekannt geblieben ist. Das Fahrtenbuch soll gerade sicherstellen, dass der Täter einer Verkehrsordnungswidrigkeit künftig feststellbar ist. Die Fahrtenbuchauflage ist also keine Strafe, sondern eine vorbeugende Maßnahme.
Der Fahrzeughalter oder sein Beauftragter hat in dem Fahrtenbuch vor jeder Fahrt:
* deren Beginn,
* Name, Vorname und Anschrift des Fahrzeugführers
* das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs
* Datum und Uhrzeit des Beginns der Fahrt und
* nach deren Beendigung unverzüglich Datum und Uhrzeit
mit Unterschrift einzutragen.
Das Fahrtenbuch ist ständig mitzuführen und auf Verlangen auch vorzuzeigen bzw. ggf. auszuhändigen. Die Verwaltungsbehörde hat sowohl bei der Anordnung wie deren Dauer den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten, d.h. es muss ein angemessenes Verhältnis zwischen den verkehrsgefährdenden Verstößen und den Belastungen aus der Fahrtenbuchauflage bestehen. Leichte Verkehrsverstöße, die mit einer Verwarnung enden oder nicht im Verkehrszentralregister erfasst werden, können allenfalls nach mehrmaliger Wiederholung eine solche Maßnahme rechtfertigen. Im übrigen kann schon ein einmaliger Verkehrsverstoß eine Fahrtenbuchauflage nach sich ziehen, wenn er entsprechendes Gewicht hat. Nach der Rechtsprechung ist selbst die erstmalige Begehung eines Verkehrsverstoßes, der mit einem Punkt zu ahnden gewesen wäre, ausreichende Grundlage für eine Fahrtenbuchauflage von 6 Monaten.
In der Rechtsprechung hat sich folgende Entwicklung gezeigt:
Die Fahrtenbuchauflage ist in der Regel auf maximal ein Jahr beschränkt. Nur in ganz besonderen Ausnahmefällen kann eine längere Zeitdauer in Betracht kommen.
* Ampelverstoß (Nichtbeachten des Rotlichts) - überwiegend 6 Monate
* Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit - überwiegend 1 Jahr
* Unzureichender Sicherheitsabstand - 1 Jahr
* Verstoß gegen Überholverbot - 6 Monate
Die Anordnung, ein Fahrtenbuch zu führen, erfolgt durch die Straßenverkehrsbehörde, liegt in deren Ermessen und stellt einen Verwaltungsakt dar. Rechtsmittel sind der Widerspruch und - bei negativem Widerspruchsbescheid - die Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht.
http://www.abc-recht.de/ratgeber/auto/tipps/fahrtenbuchauflage.php
Зри в корень!
NEW 17.11.05 07:47
На это я ответил бы, что с памятью у меня все хорошо, что я отлично помню и знаю, кто был за рулем. Но я имею право не давать показания против своих родственников, поэтому не скажу, кто был за рулем.
Кстати, про какого судью ты говоришь? Суда не будет за неимением виновного. Полиция просто закроет дело.
в ответ resusid 16.11.05 23:38
В ответ на:
Т.е. "Тот, у кого плохо с памятью, обязан сохранять информацию на бумаге"
Т.е. "Тот, у кого плохо с памятью, обязан сохранять информацию на бумаге"
На это я ответил бы, что с памятью у меня все хорошо, что я отлично помню и знаю, кто был за рулем. Но я имею право не давать показания против своих родственников, поэтому не скажу, кто был за рулем.
Кстати, про какого судью ты говоришь? Суда не будет за неимением виновного. Полиция просто закроет дело.
17.11.05 08:02
Если бы все было так просто:-) С какои кстати им закрывать дело, если по просторам германии гоняет маньяк, несоблюдающии дистанции?? Думаю напрягут владельца авто, что в принципе и логично и правильно. Память освежает
в ответ Apollon 17.11.05 07:47
В ответ на:
Суда не будет за неимением виновного. Полиция просто закроет дело.
Суда не будет за неимением виновного. Полиция просто закроет дело.
Если бы все было так просто:-) С какои кстати им закрывать дело, если по просторам германии гоняет маньяк, несоблюдающии дистанции?? Думаю напрягут владельца авто, что в принципе и логично и правильно. Память освежает
