Видеорегистратор в Германии
Что говорит голос закона? Разрешенно ли снимать видео в машине или нет? Я могу телефон повесить как нави например и никто не заметит.
ну давай почитаем:
Dashcams in Deutschland
Die Verwendung von Mini-Videokameras (sog. Dashcams) im öffentlichen Verkehrsraum ist in Deutschland rechtlich umstritten.
- Bundesdatenschutzgesetz
Der Einsatz sog. Dashcams kann gegen die Bestimmungen des Datenschutzes verstoßen: Ziel der Montage am Armaturenbrett eines Fahrzeuges ist es meist, andere Verkehrsteilnehmer mit amtlichem Kennzeichen zu filmen und zu speichern, ohne dass der Betroffene dies mitbekommt und weiß, was mit seinen persönlichen Daten geschehen soll. Wer diese Aufzeichnung ins Internet stellt und so der Öffentlichkeit zugänglich macht, ohne Personen und Autokennzeichen unkenntlich gemacht zu haben, hat ohne Zustimmung der Beteiligten eindeutig gegen deren Recht auf informationelle Selbstbestimmung verstoßen.
Aktuelle Entwicklung - Datenschutz
Die obersten Datenschutz-Aufsichtsbehörden verbieten offiziell den Einsatz der Dashcams, soweit deren Verwendung nicht ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten erfolgt.
- Videomittschnitt zur Strafverfolgung
Das gilt auch für den Fall, dass ein Fehlverhalten anderer bei der Polizei angezeigt und mit Videomitschnitten belegt werden soll. Videoaufnahmen zur Strafverfolgung sind nur der Polizei erlaubt, und auch dies nur in engen Grenzen. Wer mit der Dashcam Verstöße anderer aufnehmen und zur Anzeige bringen will, verstößt in den aller meisten Fällen gegen geltendes Recht.
Das AG Nienburg hat sich als erstes Gericht in seiner Entscheidung vom 20.01.2015 (Az: 4 DS 520 Js 39473/14 (155/14)) mit der Verwertung von Dashcam-Aufnahmen im Strafverfahren befasst und kommt zur Verwertbarkeit der Aufnahmen in sehr engen Grenzen. Im vorliegenden Fall wurde die Kamera erst nach dem sehr dichten Auffahren des Angeklagten eingeschaltet und beendet, nachdem die beiden Fahrzeuge auf einem Parkplatz nach 5 Minuten stoppten. Datenschutzrechtliche Bedenken hatte das Gericht nicht. Die Interessenabwägung fiel zu Gunsten des Geschädigten aus, zumal die Aufzeichnung sehr kurz und rein anlassbezogen war. Neben den unergiebigen Zeugenaussagen der Fahrzeuginsassen, standen zudem keine weiteren Beweismittel zur Verfügung. Mit Beschluss vom 04.05.2016 (Az.: 4 Ss 543/15) entschied auch das OLG Stuttgart, dass Dashcam-Aufnahmen in einem Bußgeldverfahren keinem Beweisverwertungsverbot unterliegen. Dies gilt zumindest bei der Verfolgung schwerwiegender Verkehrsordnungswidrigkeiten. Im vorliegenden Fall handelte es sich um einen Rotlichtverstoß mit einer Rotlichtzeit von mindestens 6 Sekunden.
- Beweissicherung
Wenn mit einer im Fahrzeug montierten Kamera das Ziel verfolgt wird, einen Unfallhergang beweissicher zu dokumentieren, um Schadensersatzansprüche durchzusetzen oder abzuwehren, ist vor allem interessant, ob die Aufnahmen überhaupt in einen Prozess eingeführt werden können.
Hierzu hat das AG München (Az.: 343 C 4445/13) am 06.06.2013 in einem Unfallprozess die Verwertung einer durch einen Radfahrer selbst aufgenommenen Videoaufzeichnung für zulässig erachtet. Eine andere Abteilung desselben Gerichtes hat allerdings in einem Hinweisbeschluss vom 13.08.2014 (Az: 345 C 5551/14) die Auffassung vertreten, dass Bestimmungen des Datenschutzes und des Kunsturhebergesetzes einer Verwertung entgegenstehen. Genauso hat das LG Heilbronn mit Urteil vom 03.2.2015 (Az.: I 3 S 19/14) entschieden und festgestellt, dass die mittels einer Dashcam angefertigten Aufnahmen im Zivilprozess nicht als Beweismittel für den Hergang eines Unfalls verwertet werden dürfen. Das Landgericht München I sah eine Verwertung der Aufnahmen im Zivilprozess als möglich an, wenn diese Aufnahmen nur anlassbezogen erstellt werden und sichergestellt ist, dass diese Aufnahmen nach einer bestimmten Zeit gelöscht oder überschrieben werden (LG München I, Beschluss vom 14.10.2016, Az.: 17 S 6473/16). Mit Hinweisbeschluss vom 10.08.2017 ging auch das OLG Nürnberg von einer Verwertbarkeit aus (Az.: 13 U 851/17).
- Private Zwecke
Aber auch bei der privaten Aufzeichnung ist eine umfassende Interessenabwägung vorzunehmen. Wer ausschließlich für private Zwecke eine Fahrt in landschaftlich schöner Umgebung filmt, verstößt auch dann nicht gegen den Datenschutz, wenn dabei andere Personen oder Kennzeichen abgelichtet werden. Hierbei sollte jedoch stets beachtet werden, dass im Rahmen einer Kontrolle oftmals nicht feststeht, welchen Zwecken die Aufnahmen im Einzelfall dienen bzw. zu dienen bestimmt sind.
Телефон это не видеорегистратор. Если видеорегистратор будет постоянно висеть, кто-то может настучать, придут, выдерут и впаяют штраф. Прецеденты хоть мало, но были.
Что за бред вы пишите . Сами то в это верите .
Сверху же Сказочник скопировал закон на эту тему .
Хочу снимаю это мое личное , на телефон, на камеру, на регистртор , на ботинок - это мое личное дело .
Другое дело что нельзя это выставлять
Я могу телефон повесить как нави например
Не надо на телефон. Купите нормальный регистратор и не пожалеете.
Дешевле 100 евро покупать не стоит.
Погуглите. Ansbach 12.08.2014.
И? Сам то читал? Или читал но недопонял?
Ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz liegt laut dem Verwaltungsgericht (VG) Ansbach dann vor, wenn mit der sogenannten Dashcam Aufnahmen in der Absicht gemacht werden, sie später ins Internet zu stellen, auf Youtube und Facebook hochzuladen
oder Dritten - etwa der Polizei - zu übermitteln
НО НЕ КАК УЛИКУ ПОСЛЕ АВАРИИ, А !!!
Die Ansbacher Behörde hatte dem Mann untersagt, eine Dashcam zur Aufzeichnung von Verkehrsverstößen anderer Verkehrsteilnehmer einzusetzen.
Видеорегистратор (уже 6й по счету) использую с 2005 года. Ни разу претензий не было ни от кого. Висит открыто - правее зеркала заднего вида. 2 раза полиция получала с него записи по их запросу - первый раз я был свидетелем, второй раз уже в меня въехали. Так что не надо здесь народу мозги пудрить. Боитесь - не вешайте - ваше дело.
Вы утомили. Он "записывал на случай аварии". Настучали на него, не потому что он "выставил", а потому что камеру увидели. Он оспорил в суде и проиграл. Как доказательство однозначно принимают только в тяжёлых случаях. Ты понимаешь слово "серая зона" или у тебя мозг, как рубильник "вкл-выкл"?
Утомили так иди отдохни и не спорь. По твоему "серая зона" значит - скорее запрещено? На это решение суда, которое ты привел, которому уже несколько лет, есть уже десятки решений где видозаписи принимались судами как доказательство без проблем. Про массовые запреты, конфискации камер итд. тоже не слыхать. Так что не понятно что ты тут пытаешься доказать.
Он "записывал на случай аварии". Настучали на него, не потому что он "выставил", а потому что камеру увидели
Это кто тебе рассказал как дело было? Лично я вижу.
Mandant fühle sich häufig von anderen Autofahrern genötigt, so dass er sich zum Einsatz der Kamera gezwungen gesehen habe, um Beweismittel zu sichern.
Wie das Gericht erklärte, habe der Autofahrer mit seinen Videoaufnahmen den
persönlichen oder familiären Bereich verlassen, weil der Mann ihn behindernde oder nötigende Autofahrer mit den Aufnahmen bei der Polizei habe überführen wollen.
Настучали на него, не потому что он "выставил", а потому что камеру увидели. Он оспорил в суде и проиграл.
Ващет, желательно понимать, о чем споришь. Снимайте что хотите, только Закон "Datenschütz" соблюдайте.
Как пример. Вы вешаете на дом камеру. Вот если не будет таблички "Ведется видеонаблюдение" - это нарушение Закона, получите "пачку леденцов". Повесили табличку, даже если ее плохо видно - нет проблем.
не только Datenschutz. Также Recht auf eigenes Bild.
Что до Datenschutz,- с конца мая начнется веселуха в связи с ЕС Datenschutz