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Люди подскажите,задела машину на парковке!
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NEW 11.11.13 10:03
Выезжала задом из паркплятца и вродебы задела машину,вышла было темно посмотрела ничего не увидела в темноте и как говоритса свалила.щас сижу и жалею что не сообщила,сижу тепер на нервах видел меня ктото или нет.прошло 3 дня.Скажите пожалуйста через сколко времени ко мне могут заявитса?и што мне грозит?
NEW 11.11.13 10:16
в ответ 10irina11 11.11.13 10:03
конечно нужно было посмотреть, что там за повреждения и записать номер пострадавшей машины. вас вероятно не убьют и не посадят, могут наказать только деньгами, а это не так страшно. но вы ведь могли и не заметить что наехали, так что не тряситесь, больше денег не возмут.
NEW 11.11.13 11:13
в ответ 10irina11 11.11.13 10:03
если кто то видел то вы попали, но в этих случаях полиция в этот или самое позднее на следующий день приехала так что шансев много чо пронесло
,
с маральной стороны вы поступили очень плохо, поставьте себя на место потерпевшего
http://www.ruv.de/de/r_v_ratgeber/recht-geld/fahrzeug-verkehr/fahrerflucht.jsp
Unfallflucht
с маральной стороны вы поступили очень плохо, поставьте себя на место потерпевшего
http://www.ruv.de/de/r_v_ratgeber/recht-geld/fahrzeug-verkehr/fahrerflucht.jsp
Unfallflucht
NEW 11.11.13 11:32
не обязательно. Знакомый прилетел из отпуска, а на его машине записка висит размоченная, но читабельная, что его машину задела такая-то машина с таким-то номером и свалила и произошло это 2 недели назад. Вот наверное тот чудик удивился, когда спустя 2 недели к нему полиция приехала:-)
Вероятность конечно-же мала, но так тоже бывает. Доброжелатель записку оставил, а владелец машины дня три не трогал машину и пока не заметил.
в ответ sergnix 11.11.13 11:13
В ответ на:
но в этих случаях полиция в этот или самое позднее на следующий день приехала так что шансев много чо пронесло
но в этих случаях полиция в этот или самое позднее на следующий день приехала так что шансев много чо пронесло
не обязательно. Знакомый прилетел из отпуска, а на его машине записка висит размоченная, но читабельная, что его машину задела такая-то машина с таким-то номером и свалила и произошло это 2 недели назад. Вот наверное тот чудик удивился, когда спустя 2 недели к нему полиция приехала:-)
Вероятность конечно-же мала, но так тоже бывает. Доброжелатель записку оставил, а владелец машины дня три не трогал машину и пока не заметил.
11.11.13 11:36
в ответ sergnix 11.11.13 11:13
да я с вами согласна,что плохо поступила,просто в первый раз чета испугалась да и немецкий плохо знаю.Я как увидела што там за тачила взади меня стояла и подумала ето все.и еше ребенок взади плакал в киндерзитце.зато теперь чувство отвратителное.а вот если найдут мне придетса за ремонт самой платить или страховка все равно оплатит?
NEW 11.11.13 11:58
Recht + Geld
Fahrzeug + Verkehr
Fahrerflucht: Strafe auch bei Bagatellen
Abbildung: Schramme im Autolack (Quelle: thinkstock)
Beim Einparken oder Rangieren ein anderes Fahrzeug gestreift? Dazu genügt eine Sekunde der Unachtsamkeit. Doch nicht jeder Autofahrer nimmt den Vorfall ernst. Dabei handelt es sich laut Gesetz schon bei kleinen Kratzern und Beulen um einen Schaden. Wer einfach davonfährt oder nur die Telefonnummer hinterlässt, begeht Fahrerflucht - und das kann teuer werden. So sollten Sie sich im Schadenfall verhalten.
Dieses Verhalten gilt als Fahrerflucht
Schnell einen Zettel mit Telefonnummer an die Windschutzscheibe klemmen und weiterfahren: Viele Fahrer glauben, dass sei keine Fahrerflucht. Ein Irrtum, der weitreichende Folgen haben kann. Es reicht auch nicht, die Kontaktdaten bei einem Anwohner oder anderen Zeugen zu hinterlegen - oder das eigene Auto am gleichen Ort geparkt zu lassen.
Das Entfernen vom Unfallort gilt als Fahrerflucht, wenn der Unfall nicht gleich gemeldet wird. Sonst kommen Sie als Verursacher Ihrer Aufklärungspflicht nicht nach. Die Polizei interessiert sich natürlich für alle Unfallaspekte, zum Beispiel ob der Schaden unter Alkoholeinfluss entstanden ist.
Richtiges Verhalten ist wichtig
Passiert der Unfall während der Fahrt, muss der Verursacher sofort anhalten - und nicht erst auf dem nächsten Parkplatz.
Befindet sich der geschädigte Autobesitzer nicht im Fahrzeug, ist erst einmal Warten angesagt. Gesetzlich ist eine Wartepflicht vorgeschrieben, die sich nach der Schadenshöhe, Ort und Zeit errechnet. Der Unfallverursacher sollte jedoch mindestens eine halbe Stunde vor Ort bleiben.
Taucht der Fahrzeughalter nicht auf, muss die Polizei informiert werden.
Die Polizei fragt meist nach dem Kennzeichen, der Marke, dem Typ und der Farbe des geschädigten Wagens.
Was nicht als Fahrerflucht zählt
Verlassen darf man den Unfallort nur unter bestimmten Vorrausetzungen:
Entfernen ist erlaubt, um den Schaden bei der nächsten Polizeistelle zu melden.
Auch im Fall von Schwerverletzten gibt es keine Strafe für Fahrerflucht: Der verletzte Unfallverursacher darf nach Hilfe suchen. Wenn sich ein unverletzter Unfallverursacher um einen Verletzten kümmert, zählt das ebenfalls nicht als Fahrerflucht.
Auch um eine Gefahrenquelle zu beseitigen, kann er sich entfernen.
Hat der Fahrer nur sein eigenes Auto beschädigt, kann er ebenfalls weiterfahren, ohne Fahrerflucht begangen zu haben.
Gefängnisstrafe bei Fahrerflucht
Die Strafen für Fahrerflucht reichen von Bußgeldern bis zu Punkten in Flensburg. Auch ein Fahrverbot kann drohen. Generell gilt: Je teurer der Schaden, umso drastischer die Folgen. Die Strafe kann geringer ausfallen, wenn der Fahrer innerhalb von 24 Stunden Reue und das Gericht aufgrund der Umstände Nachsicht zeigt. So wird übrigens auch die Fahrerflucht bei Delikten wie dem Umfahren eines Verkehrsschildes oder Zauns geahndet. Bei diesen Sachschäden reicht es allerdings aus, sich erst am nächsten Tag bei der Polizei zu melden. Je nachdem, ob bei dem Unfall Menschen zu Schaden kamen, wird die Fahrerlaubnis bis zu fünf Jahren entzogen - und es droht eine Gefängnisstrafe.
Fahrerflucht:
Versicherungsschutz entfällt
Eine weitere mögliche Folge bei Fahrerflucht: Die Versicherung zahlt den entstandenen Schaden nicht - oder fordert nachträglich Kosten von bis zu 5.000 Euro beim Versicherungsnehmer wieder ein. Möglich ist auch die Kündigung des Versicherungsschutzes. Und das nur wegen der Fahrerflucht: Normalerweise wären die Schäden durch die Kfz-Haftpflichtversicherung problemlos abgedeckt worden. Im Fall von Trunkenheit erlischt der Versicherungsschutz ebenfalls.
Fahrerflucht: Schaden am eigenen Auto
Umgekehrt gilt: Anzeige gegen Unbekannt und die Befragung von Zeugen führen oft nicht zum Ziel. Wurde Ihr Auto angefahren, ohne dass der Verursacher sich zum Unfall bekannt hat, bleiben Sie meist auf den Kosten sitzen. Es sei denn, Sie haben eine Vollkaskoversicherung. Diese springt auch bei Schäden an Ihrem Fahrzeug ein, wenn Sie den Unfall selbst verursacht haben.
в ответ 10irina11 11.11.13 11:36
Recht + Geld
Fahrzeug + Verkehr
Fahrerflucht: Strafe auch bei Bagatellen
Abbildung: Schramme im Autolack (Quelle: thinkstock)
Beim Einparken oder Rangieren ein anderes Fahrzeug gestreift? Dazu genügt eine Sekunde der Unachtsamkeit. Doch nicht jeder Autofahrer nimmt den Vorfall ernst. Dabei handelt es sich laut Gesetz schon bei kleinen Kratzern und Beulen um einen Schaden. Wer einfach davonfährt oder nur die Telefonnummer hinterlässt, begeht Fahrerflucht - und das kann teuer werden. So sollten Sie sich im Schadenfall verhalten.
Dieses Verhalten gilt als Fahrerflucht
Schnell einen Zettel mit Telefonnummer an die Windschutzscheibe klemmen und weiterfahren: Viele Fahrer glauben, dass sei keine Fahrerflucht. Ein Irrtum, der weitreichende Folgen haben kann. Es reicht auch nicht, die Kontaktdaten bei einem Anwohner oder anderen Zeugen zu hinterlegen - oder das eigene Auto am gleichen Ort geparkt zu lassen.
Das Entfernen vom Unfallort gilt als Fahrerflucht, wenn der Unfall nicht gleich gemeldet wird. Sonst kommen Sie als Verursacher Ihrer Aufklärungspflicht nicht nach. Die Polizei interessiert sich natürlich für alle Unfallaspekte, zum Beispiel ob der Schaden unter Alkoholeinfluss entstanden ist.
Richtiges Verhalten ist wichtig
Passiert der Unfall während der Fahrt, muss der Verursacher sofort anhalten - und nicht erst auf dem nächsten Parkplatz.
Befindet sich der geschädigte Autobesitzer nicht im Fahrzeug, ist erst einmal Warten angesagt. Gesetzlich ist eine Wartepflicht vorgeschrieben, die sich nach der Schadenshöhe, Ort und Zeit errechnet. Der Unfallverursacher sollte jedoch mindestens eine halbe Stunde vor Ort bleiben.
Taucht der Fahrzeughalter nicht auf, muss die Polizei informiert werden.
Die Polizei fragt meist nach dem Kennzeichen, der Marke, dem Typ und der Farbe des geschädigten Wagens.
Was nicht als Fahrerflucht zählt
Verlassen darf man den Unfallort nur unter bestimmten Vorrausetzungen:
Entfernen ist erlaubt, um den Schaden bei der nächsten Polizeistelle zu melden.
Auch im Fall von Schwerverletzten gibt es keine Strafe für Fahrerflucht: Der verletzte Unfallverursacher darf nach Hilfe suchen. Wenn sich ein unverletzter Unfallverursacher um einen Verletzten kümmert, zählt das ebenfalls nicht als Fahrerflucht.
Auch um eine Gefahrenquelle zu beseitigen, kann er sich entfernen.
Hat der Fahrer nur sein eigenes Auto beschädigt, kann er ebenfalls weiterfahren, ohne Fahrerflucht begangen zu haben.
Gefängnisstrafe bei Fahrerflucht
Die Strafen für Fahrerflucht reichen von Bußgeldern bis zu Punkten in Flensburg. Auch ein Fahrverbot kann drohen. Generell gilt: Je teurer der Schaden, umso drastischer die Folgen. Die Strafe kann geringer ausfallen, wenn der Fahrer innerhalb von 24 Stunden Reue und das Gericht aufgrund der Umstände Nachsicht zeigt. So wird übrigens auch die Fahrerflucht bei Delikten wie dem Umfahren eines Verkehrsschildes oder Zauns geahndet. Bei diesen Sachschäden reicht es allerdings aus, sich erst am nächsten Tag bei der Polizei zu melden. Je nachdem, ob bei dem Unfall Menschen zu Schaden kamen, wird die Fahrerlaubnis bis zu fünf Jahren entzogen - und es droht eine Gefängnisstrafe.
Fahrerflucht:
Versicherungsschutz entfällt
Eine weitere mögliche Folge bei Fahrerflucht: Die Versicherung zahlt den entstandenen Schaden nicht - oder fordert nachträglich Kosten von bis zu 5.000 Euro beim Versicherungsnehmer wieder ein. Möglich ist auch die Kündigung des Versicherungsschutzes. Und das nur wegen der Fahrerflucht: Normalerweise wären die Schäden durch die Kfz-Haftpflichtversicherung problemlos abgedeckt worden. Im Fall von Trunkenheit erlischt der Versicherungsschutz ebenfalls.
Fahrerflucht: Schaden am eigenen Auto
Umgekehrt gilt: Anzeige gegen Unbekannt und die Befragung von Zeugen führen oft nicht zum Ziel. Wurde Ihr Auto angefahren, ohne dass der Verursacher sich zum Unfall bekannt hat, bleiben Sie meist auf den Kosten sitzen. Es sei denn, Sie haben eine Vollkaskoversicherung. Diese springt auch bei Schäden an Ihrem Fahrzeug ein, wenn Sie den Unfall selbst verursacht haben.






