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Когда я обязан ездить на зимней, а когда на летней

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  sensor старожил09.02.08 23:12
NEW 09.02.08 23:12 
в ответ Знахарь 09.02.08 11:04, Последний раз изменено 10.02.08 00:19 (sensor)
В ответ на:
В Австрии с 1.01.2008 новый закон, обязательно зимнюю резину с 1.11. по 15.04...
но свою информацию я вычитал...
Ну раз про Австрию заикнулись, и правильно, то тогда уж надо и конкретно всё привести ( может не придали значения всему ) :
Österreich:
Winterreifen-Pflicht für Pkw seit 2008
Seit 1. Januar 2008 dürfen Autofahrer in Österreich auf schneebedeckten und vereisten Fahrbahnen nur dann unterwegs sein, wenn an allen Rädern Winterreifen montiert sind oder wenn Schneeketten an den Antriebsrädern angebracht sind. Die neue Verpflichtung gilt jedes Jahr im Zeitraum von 1. November bis 15. April.
Reifen, die für Schnee, Matsch und Eis geeignet sind, müssen über eine Mindestprofiltiefe von 4 mm verfügen. Schneeketten auf der Antriebsachse als Alternative für Winterreifen sind nur dann erlaubt, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist und wenn dadurch die Oberfläche der Fahrbahn nicht beschädigt wird. Auf Schneematsch sind daher nur Winterreifen, nicht aber Sommerreifen mit Schneeketten erlaubt.
Die Winterausrüstungs-Pflicht für Pkw in Österreich ähnelt der Bestimmung, die seit dem Winter 2006 in Deutschland in Kraft ist. Das heißt die neue Vorschrift beinhaltet KEINE generelle Winterreifen-Ausrüstungspflicht in den Wintermonaten. Vielmehr bedeutet die Neuregelung eine situationsabhängige Winterreifenpflicht oder - negativ ausgedrückt - ein Sommerreifen-Fahrverbot bei Schnee, Schneematsch und Eis. Erlaubt ist es daher, auch in den Wintermonaten mit Sommerreifen zu fahren, wenn die Straßen trocken sind.
Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen im Zeitraum von 1. November bis 15. April ohne Winterreifen und ohne Ketten von der österreichischen Polizei erwischt wird, dem droht künftig eine Geldbuße. Einfache Verstöße werden mit 35 Euro geahndet, bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer können bis zu 5 000 Euro fällig werden. Im Falle eines Unfalls auf Eis, Schnee oder Matsch drohen überdies Probleme bei der Haftpflicht- und Kasko-Versicherung.
Bereits seit der Wintersaison 2006 gilt für Lastwagen, Sattelfahrzeuge sowie Busse mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht sowie schwere Wohnmobile mit Lkw-Zulassung eine Winterreifen- und Schneeketten-Mitführpflicht während der Wintersaison (bisher von 15. November bis 15. März, ab 2008: von 1. November bis 15. April).
Ес-но главное выделено.
http://www.adac.de/ReiseService/wetter_aktuelles/Aktuelle_Meldungen/default.asp?...
#41 
sunsun старожил10.02.08 03:16
NEW 10.02.08 03:16 
в ответ Знахарь 09.02.08 11:04
В ответ на:
Раз Вы там жив╦те, тем более пригодится

Не, я живу под Штуттгартом. Здесь я на санках с горки катаюсь.
#42 
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