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Юридический вопрос
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Может у кого-нибудь есть информация относительно вопроса немецкого происхождения.
Согласно настоящего BVFG доказательством немецкого происхожения служат только прямые родственные отношения:
" Nach ╖ 6 Abs. 2 BVFG ist deutscher Volkszugehöriger, wer nach dem 31.12.1923 geboren worden ist, wenn er von einem deutschen Staatsangehörigen oder deutschen Volkszugehörigen abstammt und sich bis zum Verlassen der Aussiedlungsgebiete durch eine entsprechende Nationalitätenerklärung oder auf vergleichbare Weise nur zum deutschen Volkstum bekannt oder nach dem Recht des Herkunftsstaates zur deutschen Nationalität gehört hat.
Abstammung im Sinne dieser Vorschrift ist nur die unmittelbare Abstammung, das heißt das Eltern Kind-Verhältnis. Als Bezugsperson kommt daher nur der Vater oder die Mutter des betreffenden Antragstellers in Betracht".
Это в новом законе.
Интересно было знать что по этому поводу говорилось в старом BVFG?
заранее был бы благодарен
Согласно настоящего BVFG доказательством немецкого происхожения служат только прямые родственные отношения:
" Nach ╖ 6 Abs. 2 BVFG ist deutscher Volkszugehöriger, wer nach dem 31.12.1923 geboren worden ist, wenn er von einem deutschen Staatsangehörigen oder deutschen Volkszugehörigen abstammt und sich bis zum Verlassen der Aussiedlungsgebiete durch eine entsprechende Nationalitätenerklärung oder auf vergleichbare Weise nur zum deutschen Volkstum bekannt oder nach dem Recht des Herkunftsstaates zur deutschen Nationalität gehört hat.
Abstammung im Sinne dieser Vorschrift ist nur die unmittelbare Abstammung, das heißt das Eltern Kind-Verhältnis. Als Bezugsperson kommt daher nur der Vater oder die Mutter des betreffenden Antragstellers in Betracht".
Это в новом законе.
Интересно было знать что по этому поводу говорилось в старом BVFG?
заранее был бы благодарен
"Wo soll ich hin? (Die Bremener Stadtmusikanten)