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Вашему вниманию очередной «шедевр» от VG Köln

3 дня назад, 00:12
Re: Вашему вниманию очередной «шедевр» от VG Köln
 
MrSergei прохожий
в ответ Dresdner 4 дня назад, 14:59

Спасибо за понимание. Подскажите пожалуйста как можно понять это:

Der Kläger hat sich zudem nicht auf andere Weise als durch eine entsprechende Nationalitätenerklärung zum deutschen Volkstum bekannt. Ein solches Bekenntnis kann gemäß § 6 Abs. 2 Satz 4 BVFG insbesondere durch den Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse entsprechend dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder durch den Nachweis familiär vermittelter Deutschkenntnisse erbracht werden. Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt. Zwar dürfte er zwischenzeitlich durch die Vorlage aller vier B1-Module ausreichende deutsche Sprachkenntnisse in dem vorgenannten Sinn nachgewiesen haben (vgl. Bl. 77 f., 155 ff. der Gerichtsakte). Einem Bekenntnis auf andere Weise steht jedoch das nach den vorstehenden Ausführungen fortbestehende Gegenbekenntnis des Klägers zum russischen Volkstum entgegen.

 

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