Дорогая Nichja, очень прошу Вашего совета. Отказ в пересмотре дела (по происхожд
Вкратце о моей ситуации.
Мой дед по национальности немец, умер в 1999 году. Он всегда был записан немцем, национальность никогда не менял, был репрессированным. Мой отец (1948 г.р.) по паспорту немец, но по рождению был записан русским, изменил на немецкую национальность в 1995 году. Никто из них никогда не подавал антраг в Германию. В 2003 году я подала антраг, вписала мужа и дочку. В 2004 году мне пришёл вызов на шпрахтест и я съездила на него. Через полгода после шпрахтеста мне пришёл отказ. Оригинал письма не сохранился, но есть набранный текст, который прилагаю в конце моей темы.
Получив это письмо, я поняла, что мне отказано из-за того, что мой отец менял национальность. На том дело и закончилось…В прошлом году я узнала, что по новому закону о поздних переселенцах, данное решение не может являться причиной отказа. В марте 2017 года я отправила письмо в BVA с просьбой о пересмотре моего дела.Через несколько месяцев я получила ответ о том, что моё письмо получено и была вложена доверенность для заполнения на доверенное лицо в Германии. Данную доверенность мы заполнили на ДЛ (на друга семьи) и отправили назад. 15 января 2018 г. моему ДЛ пришел ответ. Как я поняла, это отказ в пересмотре дела по той же причине. Это письмо прилагаю. Какие мне нужно осуществить дальнейшие действия, чтобы доказать, что я имею немецкое происхождение? И вообще возможно ли? Каковы мои шансы? Буду очень Вам признательна за ответ и советы для меня!
Прилагаю письмо отказ от 2004 года:
BUNDESVERWALTUNGSAMT
Aussenstelle Friedland
Aufnahme von Deutschen nach dem Bundesvertriebenengesetz
Ihr Aufnahmeantrag, eingegangen am 08.09.2004, wird abgelehnt
Begründung:
Ein Aufnahmebescheid wird nach $27 Abs.1 S. 1BVFG auf Antrag Personen mit Wohnsitz in den Aussiedlungsgebieten erteilt, die nach Begründung des ständigen Aufenthalts imGeltungsbereich des Gesetzes (in der Bundesrepublik Deutschland) die Voraussetzungen für eine Anerkennung als Spätaussiedler erfüllen Sie nicht.
Wer Anerkennung Spätaussiedler finden will, muß deutscher Volkszugehöriger sein.
Nach $6 Abs.2 S. 1 BVFG ist der jenige, der nach dem 31.12.1923 geboren wurde, deutscher Volkszugehöriger, wenn er von einem deutschen Staatsangehörigen oder deutschen Volkszugehörigen abstammt und sich bis zum Verlassen der Aussiedlungsgebiete durch eine entsprechende Nationalitätenerklärung oder auf vergleichbare Weise nur zum deutschen Volkstum bekannt oder nach dem Recht des Herkunftsstaates zur deutschen Nationalität gehört hat.
Abstammung im Sinne dieser Vorschrift ist nur die unmittelbare Abstammung vom Vater oder von der Mutter, wobei ein Elternteil entweder deutscher Volkszugehöriger im Sinne des $6 BVFG sein oder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen muß.
Ihre Mutter ist nach eigener Darstellung und dem Nationalitätseintrag in Ihrer Geburtsunkunde zweifelsfrei nichtdeutsche Volkszugehörige und auch bei Ihrem Vaterkann eine deutsche Volkszugehörigkeit gem. &6 Abs.2 BVFGnicht festgestellt warden. Denn Ihr Vater wurde behördlicherseits bis 1995 ebenso wie Ihre Mutter mit russischer Nationalität geführt;ihm fehlt somit für eine deutsche Volkszugehörigkeit im Sinne der obigen Vorschrift zumindest daserforderliche durchgehende Bekenntnis zum deutschen Volkstum.
Auch ist weder von Ihnen geltend gemacht worden noch anderweitig ersichtlich, daß ein Elternteil von Ihnen zum massgeblichen Zeitpunkt Ihrer Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit besessen hat.
Sie erfüllen somit bereits nicht das Erfordernis der deutschen Abstammung, wodurch eine deutsche Volkszugehörigkeit im Sinne des $6 Abs.2 BVFG ausgeschlossen wird.
Sie können daher auch keine Anerkennung als Spätaussiedlerin gem. $4 Abs.1 BVFG finden.
Aus den genannten Gründen kann Ihnen kein Aufnahmebescheid gem.$27 BVFG erteilt werden.
Eine Entscheidung über die beantragte Einbeziehung naher Angehöriger in den von Ihnen begehrten Aufnahmebescheid ist mit dieser ablehnenden Entscheidung nicht verbunden.
Sollte Ihnen im Rahmen eines möglichen Wiederspruchs- oder Klageverfahrens ein Aufnahmebescheid erteilt werden, so werde ich den Einbeziehungsantrag unaufgefordert weiter bearbeiten und die Möglichkeit der Einbeziehung Ihrer Angehörigen prüfen.
Andernfalls wird der Einbeziehungantrag nicht weiter bearbeitet und nicht beschieden.
Sofern Sie auf der Erteilung eines gesonderten Ablehnungsbescheides über die beantragte Einbeziehung bestehen, bitte ich um eine entsprechende Nachricht.
Auf Wunsch erhalten Sie selbstverständlich auch diesbezüglich einen rechtsmittelfähigen Bescheid.
Von diesem Bescheid unberührt bleibt für Sie die gesetzliche Möglichkeit einer Einbeziehung in den Aufnahmebescheid eines Spätaussiedlerszwecks gemeinsamer Ausreise.
Dies setzt aber unter anderem voraus, daß eine geeignete Bezugsperson diese Einbeziehung ausdrücklich beantragt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheidkann innerhalb eines Monats nach BekanntgabeWiderspruch erhoben werden.
Die Frist ist auch gewahrt, wenn der Widerspruch bei einer Aussenstelle des Bundesverwaltungsamtes erhoben wird.
А вот письмо от 15.01.2018г., которое пришло ДЛ в Германии: