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в ответ LifeRider 22.03.15 18:43, Последний раз изменено 22.03.15 19:22 (novitschok)
это мы получили в 2010г. когда муж заполнил сам антраг и отправил.
Sehr geehrter Herr____
den obigen Antragsvordruck nebst beigefuegten Personenstandsdokumenten habe ich erhalten. Leider kann jedoch keine Bearbeitung des von Ihnen uebersandten Antragsvordrucks mehr stattfinden, da fuer Sie bereits gemeinsammit IhrenEltern ein Aufnahmeverfahren nach dem BVGH unter dem Aktenzeichen__________ durchgefuert worden ist.
Fuer Sie und Ihre Eltern wurde bereits im Oktober 1993 erstmalig die Erteilung eines Aufnahmebescheides als Spaetaussiedler nach 27 BVFG beantragt. Dieser Antrag ist mit Bescheid vom 02/1996 abgehlent worden, da sowohl bei Ihren Eltern als auch bei Ihnen selbst die Voraussetzungen fuer eine Anerkennung als Spataussiedler zweifelsfrei nicht vorgelegen haben. Nach abschluss des anschliessenden Wiederspruchsverfahrens hat die Ablehnung Ihres Aufnahmeantrags Bestandskraft (dauerhafte Wierksamkeit) erlangt/
Fuer eine nochmalige Pruefung des gleichen Antragsbegehrens besteht deshalb grundsaetzlich keine Veranlassung bzw. keine rechtliche Grundlage mehr. denn Sinn und Zweck des Erlasses eines Bescheides ist gem. 35 VwVfG die Regelung eines Einzelfalls. Ist ueber das jeweilige Antragsbegehren bereits bestandskraeftig entschieden worden und die mit der Entscheidung getroffene Regelung wie in Ihrem Fall nicht zeitlich befristetet, besteht diesbezueglich kein weiterer Regelungsbedarf mehr.
Ich bedauere, Ihnen mitteilen zu muessen, dass fuer Sie nach der bestehenden Sach- und Rechtslage dauerhaft keine Aufnahme in Deutschland als Spaetaussiedler nach dem BVG moeglich ist.
Zudem bitte ich Sie zur Vermeidung unnoetiger Wiederholungen, von der Uebersenung weiterer antragsvordrucke bzw. Schreiben gleich gelagerten Inhalts abzusehen,zumal dies aus den genannten Gruenden nichts zu Ihren Gunstern aendern wuerde. Andernfalls werde ich kuenftig eingehende schreiben unbeantwortet lassen, wenn sich am genannten Sachverhallt nichts geaendert hat.
Sehr geehrter Herr____
den obigen Antragsvordruck nebst beigefuegten Personenstandsdokumenten habe ich erhalten. Leider kann jedoch keine Bearbeitung des von Ihnen uebersandten Antragsvordrucks mehr stattfinden, da fuer Sie bereits gemeinsammit IhrenEltern ein Aufnahmeverfahren nach dem BVGH unter dem Aktenzeichen__________ durchgefuert worden ist.
Fuer Sie und Ihre Eltern wurde bereits im Oktober 1993 erstmalig die Erteilung eines Aufnahmebescheides als Spaetaussiedler nach 27 BVFG beantragt. Dieser Antrag ist mit Bescheid vom 02/1996 abgehlent worden, da sowohl bei Ihren Eltern als auch bei Ihnen selbst die Voraussetzungen fuer eine Anerkennung als Spataussiedler zweifelsfrei nicht vorgelegen haben. Nach abschluss des anschliessenden Wiederspruchsverfahrens hat die Ablehnung Ihres Aufnahmeantrags Bestandskraft (dauerhafte Wierksamkeit) erlangt/
Fuer eine nochmalige Pruefung des gleichen Antragsbegehrens besteht deshalb grundsaetzlich keine Veranlassung bzw. keine rechtliche Grundlage mehr. denn Sinn und Zweck des Erlasses eines Bescheides ist gem. 35 VwVfG die Regelung eines Einzelfalls. Ist ueber das jeweilige Antragsbegehren bereits bestandskraeftig entschieden worden und die mit der Entscheidung getroffene Regelung wie in Ihrem Fall nicht zeitlich befristetet, besteht diesbezueglich kein weiterer Regelungsbedarf mehr.
Ich bedauere, Ihnen mitteilen zu muessen, dass fuer Sie nach der bestehenden Sach- und Rechtslage dauerhaft keine Aufnahme in Deutschland als Spaetaussiedler nach dem BVG moeglich ist.
Zudem bitte ich Sie zur Vermeidung unnoetiger Wiederholungen, von der Uebersenung weiterer antragsvordrucke bzw. Schreiben gleich gelagerten Inhalts abzusehen,zumal dies aus den genannten Gruenden nichts zu Ihren Gunstern aendern wuerde. Andernfalls werde ich kuenftig eingehende schreiben unbeantwortet lassen, wenn sich am genannten Sachverhallt nichts geaendert hat.