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Подтверждение тяжёлого случая
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в ответ Nastya2013 31.03.13 07:05
Последняя новость из БВА :
http://www.bva.bund.de/cln_331/nn_2280718/DE/Aufgaben/Abt__III/Spaetaussiedler/Aktuelles/Meldungen/Pflegestufe__0.html
Spätaussiedler: Härtebegriff ausgeweitet
vom: 10.04.2013
Für Härteanträge von Spätaussiedlern auf Einbeziehung ihrer Augehörigen gilt ab sofort eine neue Regelung
Auch Antragsteller, bei denen die so genannte Pflegestufe 0 vorliegt, können sich mit Aussicht auf Erfolg auf eine Härte im Sinne des Gesetzes berufen.
Die "Pflegestufe 0" erhalten Betroffene, denen von der Pflegekasse wegen ihrer Pflegebedürftigkeit „zusätzliche Betreuungsleistungen bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz“ gewährt werden.
Auch in diesem Bereich kommt es zu nennenswerten Beeinträchtigungen im Alltagsleben, die durch familiären Beistand aufgefangen werden können. Wenn durch den Nachzug von Familienangehörigen
diese Beeinträchtigung gemildert werden kann, erkennt das Bundesverwaltungsamt den Härtefall an und erteilt bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen - insbesondere nachgewiesenen
Sprachkenntnissen - einen Einbeziehungsbescheid.
http://www.bva.bund.de/cln_331/nn_2280718/DE/Aufgaben/Abt__III/Spaetaussiedler/Aktuelles/Meldungen/Pflegestufe__0.html
Spätaussiedler: Härtebegriff ausgeweitet
vom: 10.04.2013
Für Härteanträge von Spätaussiedlern auf Einbeziehung ihrer Augehörigen gilt ab sofort eine neue Regelung
Auch Antragsteller, bei denen die so genannte Pflegestufe 0 vorliegt, können sich mit Aussicht auf Erfolg auf eine Härte im Sinne des Gesetzes berufen.
Die "Pflegestufe 0" erhalten Betroffene, denen von der Pflegekasse wegen ihrer Pflegebedürftigkeit „zusätzliche Betreuungsleistungen bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz“ gewährt werden.
Auch in diesem Bereich kommt es zu nennenswerten Beeinträchtigungen im Alltagsleben, die durch familiären Beistand aufgefangen werden können. Wenn durch den Nachzug von Familienangehörigen
diese Beeinträchtigung gemildert werden kann, erkennt das Bundesverwaltungsamt den Härtefall an und erteilt bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen - insbesondere nachgewiesenen
Sprachkenntnissen - einen Einbeziehungsbescheid.