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Доказать, что немецкой культуры больше чем других культур
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в ответ exorcio 04.01.12 18:27
Um ein Bekenntnis in einer förmlichen Nationalitätseintragung vergleichbaren Weise
anzunehmen, müssen die Indizien für den Willen der Zugehörigkeit zur deutschen
Volksgruppe nach Gewicht, Aussagekraft und Nachweisbarkeit einer Nationalitätenerklärung
entsprechen und in einer Weise über das familiäre Umfeld hinaus nach außen hervorgetreten
sein, die der Nationalitätenerklärung nahe kommt. Der Antragsteller muss nachprüfbare
Umstände bezeichnen, die seinen Willen, der deutschen Volksgruppe und keiner anderen
anzugehören, nach außen hin beispielsweise in der Lebensführung oder in gesellschaftlichen,
sozialen oder kulturellen Aktivitäten unzweifelhaft zu Tage treten lassen (vgl. BVerwG, Urteil
V. 13.11.2003, 5 C 41.03, sowie OVO NRW, Beschluss v. 08.07.2005, 2 A 3876/03).
anzunehmen, müssen die Indizien für den Willen der Zugehörigkeit zur deutschen
Volksgruppe nach Gewicht, Aussagekraft und Nachweisbarkeit einer Nationalitätenerklärung
entsprechen und in einer Weise über das familiäre Umfeld hinaus nach außen hervorgetreten
sein, die der Nationalitätenerklärung nahe kommt. Der Antragsteller muss nachprüfbare
Umstände bezeichnen, die seinen Willen, der deutschen Volksgruppe und keiner anderen
anzugehören, nach außen hin beispielsweise in der Lebensführung oder in gesellschaftlichen,
sozialen oder kulturellen Aktivitäten unzweifelhaft zu Tage treten lassen (vgl. BVerwG, Urteil
V. 13.11.2003, 5 C 41.03, sowie OVO NRW, Beschluss v. 08.07.2005, 2 A 3876/03).