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Вопрос по 8-му параграфу.
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в ответ S_Bart 01.02.11 17:57
уже не так. после изменения закона StAG в 2007 году именно эта категория принадлежит к число "особо пострадавших":
Die wichtigsten Änderungen hier im Einzelnen:
............
2.2. Keine doppelte Staatsangehörigkeit mehr für Inhaber einer Niederlassungserlaubnis nach § 23 Abs. 2 AufenthG
Eine gravierende Einschränkung sieht das neue Staatsangehörigkeitsrecht für diejenigen Ausländer vor, die eine Niederlassungserlaubnis nach § 23 Abs. 2 AufenthG haben. Sie konnten bislang die doppelte Staatsangehörigkeit erwerben. Diese Regelung ist entfallen. Betroffen sein dürften z.B. die so genannten jüdischen Kontingentflüchtlinge. Der Kreis der Betroffenen ist damit beachtlich groß. Viele jüdische Kontingentflüchtlinge kommen aus der Ukraine. Sie haben oft erhebliche Probleme, ihren Reisepass von der Ukraine verlängern zu lassen. Es steht zu vermuten, dass die Entlassungsverfahren den Betroffenen Schwierigkeiten bereiten werden.
Die wichtigsten Änderungen hier im Einzelnen:
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2.2. Keine doppelte Staatsangehörigkeit mehr für Inhaber einer Niederlassungserlaubnis nach § 23 Abs. 2 AufenthG
Eine gravierende Einschränkung sieht das neue Staatsangehörigkeitsrecht für diejenigen Ausländer vor, die eine Niederlassungserlaubnis nach § 23 Abs. 2 AufenthG haben. Sie konnten bislang die doppelte Staatsangehörigkeit erwerben. Diese Regelung ist entfallen. Betroffen sein dürften z.B. die so genannten jüdischen Kontingentflüchtlinge. Der Kreis der Betroffenen ist damit beachtlich groß. Viele jüdische Kontingentflüchtlinge kommen aus der Ukraine. Sie haben oft erhebliche Probleme, ihren Reisepass von der Ukraine verlängern zu lassen. Es steht zu vermuten, dass die Entlassungsverfahren den Betroffenen Schwierigkeiten bereiten werden.