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in Antwort Dresdner 08.03.09 13:06, Zuletzt geändert 11.03.09 08:10 (Dresdner)
Буду очень признателен, если Вы поможете мне установить перспективы моего будущего протеста.
Сначала хотел бы посветить Вас в диалог между мной и БВА, от 30.12.2008 который предшествовал отказу.
От БВА я получил несколько вопросов для устранения неточностей. Они были по военному билету и по тому каким образом я еще могу доказать свою национальность.
Но один вопрос, который я здесь осветил, явился основанием для отказа.
Вопрос от БВА:
Nach dem Recht seines Herkunftstaates muesste Herrn K. mit Erreichen des 16. Lebensjahres, also 1998, ein erster Inlandpass ausgefertigt worden sein. Spaetestens 1999 aber muss er, vor der Aufnahme in die Milizfachschule, ein entsprechendes Indentifikationsdokument besessen haben. Damit erscheint nicht erklaerlich, weshalb er nach seinen eigenen - 2007 im Verlaufe der Anhoerung in Moskau gemachten - Angaben den ersten Pass erst im Jahr 2000 erhalten haben will. Sein im Aufnahmeverfahren als Fotokopie vorgelegter Pass datiert ohnehin erst von 2003.
Ответ:
Meinen ersten Inlandpass sollte ich mit Erreichen meines 14. Lebensjahres im Jahre 1999 (здесь я ошибся, они правильно говорят в 16 лет) bekommen. In dieser Zeit lebte ich bereits in der Stadt Noworossijsk. Deshalb sollte ich den Pass in der Stadt Noworossijsk bekommen. Aber die Stadt Noworossijsk hatte damals keine Blanken fuer Inlandpassen. Deshalb wurde mir ein personenbestaetigendes Ausweispapier gegeben, in dem wurde die Nationalitaet nicht widergespiegelt.
- Bestaetigung dafuer ist die offizielle Antwort des Landpassamtes der Stadt Noworossijsk, die zu diesem Brief geknuepft ist.
Meinen ersten Pass habe ich am 29.05.2001 in der Stadt N.Tagil bekommen (in diese Zeit habe ich noch in der Milizschule studiert ab 09.1999 bis 09.2001). In meinen in Moskau gemachten Angaben habe ich mich geirrt, gesagt, dass ersten Pass ich 2000 bekam. Entschuldigung.
- Bestaetigung ist das Formular ╧ 1 zum ersten Pass, wo es das Datum des Erhaltens des Passes gibt und leider keine Platz fuer Nationalitaetangaben.
18.10.2003 mit erreichen 20. Lebensjahres bekam ich in der Stadt Noworossijsk den zweiten Pass, dessen Kopie wurde von mir zum Antrag vorgelegt.
Formular ╧ 1 zu dem Pass ╧ 0305 065434 von 18.10.2003, der mir in der Stadt Noworossijsk gegeben wurde, konnte ich nicht erhalten. Im Passamt der Stadt Noworossijsk wurde mir gesagt, dass dieses Formular ein nur fuer innere Benutzung vorausbestimmtes geheimes Dokument sei. Doch das Formular ╧ 1 zu dem ersten Pass ╧ 6400 613 737 von 29.05.2001, der mir in der Stadt N.Tagil gegeben wurde, konnte ich erhalten. Ich weiss nicht warum in N.Tagil konnte mir dieses Formular gegeben werden und in Noworossijsk nicht.
Diese Formulare moechte ich auch als Bestaetigung meiner Nationalitaet beibringen, denn wie ich weiss, andere Antragstellern bringen auch solche Formulare bei.
В общем я предоставил следующие документы:
Свидетельство о рождении: отец-немец
Военный билет: немец, но с 2006 года, а это не достаточно
Форму ╧ 1 на первый паспорт: национальность не указана
И самое главное, список одноклассников отксерокопированный с классного журнала, с 1990 по 1996: национальность немец
Получаю отказ:
________________________________________
Ein Aufnahmebescheid wird nach ╖ 27 Abs. 1 BVFG nur deutschen Volkszugehörigen mit Wohnsitz in den Aussiedlungsgebieten erteilt, die nach Verlassen dieser Gebiete die Voraussetzungen als Spätaussiedler gem. ╖╖ 4-6 BVFG erfüllen.
Für Sie als Abkömmling einer gemischt-nationalen Ehe zwischen einem russishen [deutschen] Vater und einer deutschen [russischen] Mutter setze die Anerkennung als Spätaussiedler unter anderem voraus, dass Sie sich durch eine Nationalitätenerklärung durchgehend nur zum deutschen Volkstum bekannt haben.
Nach Ihrer eigenen Darstellung soll Ihr erster Inlandpass am 29.05.2001 Jahre ohne Nationalitaetseintrag ausgestellt worden sein. Dies ist nicht nachvollziehbar, weil Sie nach Vollendung des bekenntnisfaehigen Alters, also ab Ihrem 16. Lebensjahr, schon zum Zweck Ihrer Indentifikation einen Inlandpass besessen haben muessen. Schon vor dem Hintergrund der sich aus dieser Unstimmigkeit ergebenden begruendeten Zweifel an Ihrer Behauptung ist nicht ersichtlich, dass Sie sich im Sinne des 6 Abs 2 Satz 1 BVFG nur zum deutschen Vollkstum bekannt haben. Vielmehr ergeben sich zwingende Zweifel, dass Sie in Ihrem ersten Inlandpass die deutsche Nationalitaet eintragen liessen.
Unabhaengig von den insoweit bestehenden Zweifeln an Ihrem durchgehenden Bekenntnis zum deutschen Volkstum bleibt festzuhalten, dass im Jahre 2001 in den Inlandpassen Ihres Herkunftslandes eine Nationalitaetseintragung nicht mehr vorgesehen war. Somit koennten Sie bei Wahrunterstellung Ihrer Aussage zum Zeitpunkt der Ausstellung Ihres ersten Inlandpasses das nach 6 Abs 2 Satz 1 BVFG erforderliche Bekenntnis nur auf vergleichbare Weise abgegeben haben (vgl OVG NRW Beschluss v 8.04.2008, 2 A 2305/07).
Um ein Bekenntnis auf vergleichbare, d.h. einer förmlichen Nationalitätseintragung vergleichbare Weise anzunehmen, müssen die Indizien für den Willen der Zugehörigkeit zur deutschen Volksgruppe nach Gewicht, Aussagekraft und Nachweisbarkeit einer Nationalitätenerklärung entsprechen und in einer Weise über das familiäre Umfeld hinaus nach außen hervorgetreten sein, die der Nationalitätenerklärung nahe kommt. Der Antragsteller muss nachprüfbare Umstände bezeichnen, die seinen Willen, der deutschen Volksgruppe und keiner anderen anzugehören, nach außen hin z.B. in der Lebensführung oder in gesellschaftlichen, sozialen oder kulturellen Aktivitäten unzweifelhaft zu Tage treten lassen (vgl. BVerwG, Urteil v. 13.11.2003, 5 C 41.03, sowie OVG NRW, Beschluss v. 08.07.2005, 2 A 3876/03).
Hinreichende Anhaltspunkte dafür wurden von Ihnen, Herr K. nicht dargelegt. Denn der Gebrauch und die Pflege der deutschen Sprache, die Pflege deutscher Traditionen, Sitten und Bräuche, selbst wenn diese über den familiären Bereich hinausgereicht hätten, können die Voraussetzungen für ein Bekenntnis auf vergleichbare Weise ebenso wenig erfüllen, wie zum Beispiel das gemeinschaftliche Begehen religiöser Feierlichkeiten im Familien- und Freundeskreis. Beide Verhaltensweisen kommen in ihrer Bedeutung und Aussagekraft, auch zusammengenommen, einer Nationalitätenerklärung nicht gleich (vgl. OVG NRW, Beschluss v. 08.07.2005, 2A 3876/03).
Im Uebrigen wurden in Ihrer Stellungnahme vom 30.12.2008 keine nachpruefbaren Verhaltensweisen aufgefuert, die einer Nationalitaeterklaerung entsprechen koennten.
Insoweit können in Ihrem Fall die Aufnahmevoraussetzungen nach ╖ 6 Abs. 2 Satz 1 BVFG nicht positiv festgestellt werden.
Хочу разобрать отказ по подробнее.
Первая часть отказа:
Nach Ihrer eigenen Darstellung soll Ihr erster Inlandpass am 29.05.2001 Jahre ohne Nationalitaetseintrag ausgestellt worden sein. - правильно
Dies ist nicht nachvollziehbar, weil Sie nach Vollendung des bekenntnisfaehigen Alters, also ab Ihrem 16. Lebensjahr, schon zum Zweck Ihrer Indentifikation einen Inlandpass besessen haben muessen. - я им предъявлял официальный ответ, что мне не давали паспорт, так как бланков не было, а дали удостоверение личности, там национальности не было. Все в ответе с паспортного отражено.
Vielmehr ergeben sich zwingende Zweifel, dass Sie in Ihrem ersten Inlandpass die deutsche Nationalitaet eintragen liessen.- меня не спрашивали, как я мог их заставить написать. В принципе ладно, тут трактовать двояко можно
Вторая часть отказа:
Unabhaengig von den insoweit bestehenden Zweifeln an Ihrem durchgehenden Bekenntnis zum deutschen Volkstum bleibt festzuhalten, dass im Jahre 2001 in den Inlandpassen Ihres Herkunftslandes eine Nationalitaetseintragung nicht mehr vorgesehen war. Somit koennten Sie bei Wahrunterstellung Ihrer Aussage zum Zeitpunkt der Ausstellung Ihres ersten Inlandpasses das nach 6 Abs 2 Satz 1 BVFG erforderliche Bekenntnis nur auf vergleichbare Weise abgegeben haben (vgl OVG NRW Beschluss v 8.04.2008, 2 A 2305/07). - хорошо ладно, здесь они недоумевают зачем я вообще эту форму вложил, но у меня еще есть вторая, которую осталось только взять
Заключительная часть:Im Uebrigen wurden in Ihrer Stellungnahme vom 30.12.2008 keine nachpruefbaren Verhaltensweisen aufgefuert, die einer Nationalitaeterklaerung entsprechen koennten.- а как же список одноклассников?!
Ну как ? Мне кажется дело за формой ╧ 1 на мой второй паспорт, с национальностью немец- и вперед, подавать протест?
Сначала хотел бы посветить Вас в диалог между мной и БВА, от 30.12.2008 который предшествовал отказу.
От БВА я получил несколько вопросов для устранения неточностей. Они были по военному билету и по тому каким образом я еще могу доказать свою национальность.
Но один вопрос, который я здесь осветил, явился основанием для отказа.
Вопрос от БВА:
Nach dem Recht seines Herkunftstaates muesste Herrn K. mit Erreichen des 16. Lebensjahres, also 1998, ein erster Inlandpass ausgefertigt worden sein. Spaetestens 1999 aber muss er, vor der Aufnahme in die Milizfachschule, ein entsprechendes Indentifikationsdokument besessen haben. Damit erscheint nicht erklaerlich, weshalb er nach seinen eigenen - 2007 im Verlaufe der Anhoerung in Moskau gemachten - Angaben den ersten Pass erst im Jahr 2000 erhalten haben will. Sein im Aufnahmeverfahren als Fotokopie vorgelegter Pass datiert ohnehin erst von 2003.
Ответ:
Meinen ersten Inlandpass sollte ich mit Erreichen meines 14. Lebensjahres im Jahre 1999 (здесь я ошибся, они правильно говорят в 16 лет) bekommen. In dieser Zeit lebte ich bereits in der Stadt Noworossijsk. Deshalb sollte ich den Pass in der Stadt Noworossijsk bekommen. Aber die Stadt Noworossijsk hatte damals keine Blanken fuer Inlandpassen. Deshalb wurde mir ein personenbestaetigendes Ausweispapier gegeben, in dem wurde die Nationalitaet nicht widergespiegelt.
- Bestaetigung dafuer ist die offizielle Antwort des Landpassamtes der Stadt Noworossijsk, die zu diesem Brief geknuepft ist.
Meinen ersten Pass habe ich am 29.05.2001 in der Stadt N.Tagil bekommen (in diese Zeit habe ich noch in der Milizschule studiert ab 09.1999 bis 09.2001). In meinen in Moskau gemachten Angaben habe ich mich geirrt, gesagt, dass ersten Pass ich 2000 bekam. Entschuldigung.
- Bestaetigung ist das Formular ╧ 1 zum ersten Pass, wo es das Datum des Erhaltens des Passes gibt und leider keine Platz fuer Nationalitaetangaben.
18.10.2003 mit erreichen 20. Lebensjahres bekam ich in der Stadt Noworossijsk den zweiten Pass, dessen Kopie wurde von mir zum Antrag vorgelegt.
Formular ╧ 1 zu dem Pass ╧ 0305 065434 von 18.10.2003, der mir in der Stadt Noworossijsk gegeben wurde, konnte ich nicht erhalten. Im Passamt der Stadt Noworossijsk wurde mir gesagt, dass dieses Formular ein nur fuer innere Benutzung vorausbestimmtes geheimes Dokument sei. Doch das Formular ╧ 1 zu dem ersten Pass ╧ 6400 613 737 von 29.05.2001, der mir in der Stadt N.Tagil gegeben wurde, konnte ich erhalten. Ich weiss nicht warum in N.Tagil konnte mir dieses Formular gegeben werden und in Noworossijsk nicht.
Diese Formulare moechte ich auch als Bestaetigung meiner Nationalitaet beibringen, denn wie ich weiss, andere Antragstellern bringen auch solche Formulare bei.
В общем я предоставил следующие документы:
Свидетельство о рождении: отец-немец
Военный билет: немец, но с 2006 года, а это не достаточно
Форму ╧ 1 на первый паспорт: национальность не указана
И самое главное, список одноклассников отксерокопированный с классного журнала, с 1990 по 1996: национальность немец
Получаю отказ:
________________________________________
Ein Aufnahmebescheid wird nach ╖ 27 Abs. 1 BVFG nur deutschen Volkszugehörigen mit Wohnsitz in den Aussiedlungsgebieten erteilt, die nach Verlassen dieser Gebiete die Voraussetzungen als Spätaussiedler gem. ╖╖ 4-6 BVFG erfüllen.
Für Sie als Abkömmling einer gemischt-nationalen Ehe zwischen einem russishen [deutschen] Vater und einer deutschen [russischen] Mutter setze die Anerkennung als Spätaussiedler unter anderem voraus, dass Sie sich durch eine Nationalitätenerklärung durchgehend nur zum deutschen Volkstum bekannt haben.
Nach Ihrer eigenen Darstellung soll Ihr erster Inlandpass am 29.05.2001 Jahre ohne Nationalitaetseintrag ausgestellt worden sein. Dies ist nicht nachvollziehbar, weil Sie nach Vollendung des bekenntnisfaehigen Alters, also ab Ihrem 16. Lebensjahr, schon zum Zweck Ihrer Indentifikation einen Inlandpass besessen haben muessen. Schon vor dem Hintergrund der sich aus dieser Unstimmigkeit ergebenden begruendeten Zweifel an Ihrer Behauptung ist nicht ersichtlich, dass Sie sich im Sinne des 6 Abs 2 Satz 1 BVFG nur zum deutschen Vollkstum bekannt haben. Vielmehr ergeben sich zwingende Zweifel, dass Sie in Ihrem ersten Inlandpass die deutsche Nationalitaet eintragen liessen.
Unabhaengig von den insoweit bestehenden Zweifeln an Ihrem durchgehenden Bekenntnis zum deutschen Volkstum bleibt festzuhalten, dass im Jahre 2001 in den Inlandpassen Ihres Herkunftslandes eine Nationalitaetseintragung nicht mehr vorgesehen war. Somit koennten Sie bei Wahrunterstellung Ihrer Aussage zum Zeitpunkt der Ausstellung Ihres ersten Inlandpasses das nach 6 Abs 2 Satz 1 BVFG erforderliche Bekenntnis nur auf vergleichbare Weise abgegeben haben (vgl OVG NRW Beschluss v 8.04.2008, 2 A 2305/07).
Um ein Bekenntnis auf vergleichbare, d.h. einer förmlichen Nationalitätseintragung vergleichbare Weise anzunehmen, müssen die Indizien für den Willen der Zugehörigkeit zur deutschen Volksgruppe nach Gewicht, Aussagekraft und Nachweisbarkeit einer Nationalitätenerklärung entsprechen und in einer Weise über das familiäre Umfeld hinaus nach außen hervorgetreten sein, die der Nationalitätenerklärung nahe kommt. Der Antragsteller muss nachprüfbare Umstände bezeichnen, die seinen Willen, der deutschen Volksgruppe und keiner anderen anzugehören, nach außen hin z.B. in der Lebensführung oder in gesellschaftlichen, sozialen oder kulturellen Aktivitäten unzweifelhaft zu Tage treten lassen (vgl. BVerwG, Urteil v. 13.11.2003, 5 C 41.03, sowie OVG NRW, Beschluss v. 08.07.2005, 2 A 3876/03).
Hinreichende Anhaltspunkte dafür wurden von Ihnen, Herr K. nicht dargelegt. Denn der Gebrauch und die Pflege der deutschen Sprache, die Pflege deutscher Traditionen, Sitten und Bräuche, selbst wenn diese über den familiären Bereich hinausgereicht hätten, können die Voraussetzungen für ein Bekenntnis auf vergleichbare Weise ebenso wenig erfüllen, wie zum Beispiel das gemeinschaftliche Begehen religiöser Feierlichkeiten im Familien- und Freundeskreis. Beide Verhaltensweisen kommen in ihrer Bedeutung und Aussagekraft, auch zusammengenommen, einer Nationalitätenerklärung nicht gleich (vgl. OVG NRW, Beschluss v. 08.07.2005, 2A 3876/03).
Im Uebrigen wurden in Ihrer Stellungnahme vom 30.12.2008 keine nachpruefbaren Verhaltensweisen aufgefuert, die einer Nationalitaeterklaerung entsprechen koennten.
Insoweit können in Ihrem Fall die Aufnahmevoraussetzungen nach ╖ 6 Abs. 2 Satz 1 BVFG nicht positiv festgestellt werden.
Хочу разобрать отказ по подробнее.
Первая часть отказа:
Nach Ihrer eigenen Darstellung soll Ihr erster Inlandpass am 29.05.2001 Jahre ohne Nationalitaetseintrag ausgestellt worden sein. - правильно
Dies ist nicht nachvollziehbar, weil Sie nach Vollendung des bekenntnisfaehigen Alters, also ab Ihrem 16. Lebensjahr, schon zum Zweck Ihrer Indentifikation einen Inlandpass besessen haben muessen. - я им предъявлял официальный ответ, что мне не давали паспорт, так как бланков не было, а дали удостоверение личности, там национальности не было. Все в ответе с паспортного отражено.
Vielmehr ergeben sich zwingende Zweifel, dass Sie in Ihrem ersten Inlandpass die deutsche Nationalitaet eintragen liessen.- меня не спрашивали, как я мог их заставить написать. В принципе ладно, тут трактовать двояко можно
Вторая часть отказа:
Unabhaengig von den insoweit bestehenden Zweifeln an Ihrem durchgehenden Bekenntnis zum deutschen Volkstum bleibt festzuhalten, dass im Jahre 2001 in den Inlandpassen Ihres Herkunftslandes eine Nationalitaetseintragung nicht mehr vorgesehen war. Somit koennten Sie bei Wahrunterstellung Ihrer Aussage zum Zeitpunkt der Ausstellung Ihres ersten Inlandpasses das nach 6 Abs 2 Satz 1 BVFG erforderliche Bekenntnis nur auf vergleichbare Weise abgegeben haben (vgl OVG NRW Beschluss v 8.04.2008, 2 A 2305/07). - хорошо ладно, здесь они недоумевают зачем я вообще эту форму вложил, но у меня еще есть вторая, которую осталось только взять
Заключительная часть:Im Uebrigen wurden in Ihrer Stellungnahme vom 30.12.2008 keine nachpruefbaren Verhaltensweisen aufgefuert, die einer Nationalitaeterklaerung entsprechen koennten.- а как же список одноклассников?!
Ну как ? Мне кажется дело за формой ╧ 1 на мой второй паспорт, с национальностью немец- и вперед, подавать протест?