Отказ. Что можно сделать
Добрый день, буду признательна за совет по моему кейсу.
Про доп. запрос писала здесь: https://foren.germany.ru/aussiedler/f/41759441.html
Мы на него ответили, указав на имеющуюся справку о реабилитации на мою мать и на законодательство того времени (указ президиума ВС СССР и тп).
Сейчас пришел отказ. Вот обоснование:
Begründung:
Ein Aufnahmebescheid wird nach § 27 Abs. 1 S. 1 BVFG auf Antrag Personen mit Wohnsitz in den Aussiedlungsgebieten erteilt, die nach Begründung des ständigen Aufenthalts im Geltungsbereich des Gesetzes (in der Bundesrepublik Deutschland) die Voraussetzungen für eine Anerkennung als Spätaussiedler erfüllen.
Anerkennung als Spätaussiedlerin kann nur finden, wer deutsche Volkszugehörige ist. Nach § 6 Abs. 2 des BVFG ist deutscher Volkszugehöriger, wer von einem deutschen Staatsangehörigen/Volkszugehörigen abstammt, über für ein einfaches Gespräch ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt und sich bis zum Verlassen der Aussiedlungsgebiete zur deutschen Nationalität bekannt hat.
Das Merkmal „Abstammung" im Sinne dieser Vorschrift ist nur dann erfüllt, wenn der betreffende Antragsteller in direkter Linie zurückgehend bis zu den Generationen, die zum Zeitpunkt des Beginns der kriegsbedingten Vertreibungsmaßnahmen gegenüber der deutschen Volksgruppe im Juni 1941 bekenntnisfähig gewesen sind, von einem deutschen Volkszugehörigen im Sinne des § 6 BVFG oder einem deutschen Staatsangehörigen leiblich abstammt.
Die Beweislast für die Darstellung der deutschen Abstammung tragen Sie als Antragstellerin.
Im Hinblick auf Ihre deutsche Abstammung berufen Sie sich auf [Name Großvater], geboren im Jahr 1906.
Es liegt eine am 05.01.2016 ausgestellte Bescheinigung über die Geburt von Ihrer Mutter vor, wonach sie am 18.05.1951 unter dem Namen [Geburtsname Mutter] geboren worden ist. Als Name des Vaters wurde hierin lediglich der Vorname „[Vorname]" eingetragen, nicht jedoch ein Vatersname und ein Familienname des Vaters. Die Eheschließung von Ihren Großeltern erfolgte am 19.04.1955. Aufgrund der Eheschließung wurde der Familienname von Ihrer Mutter geändert und die Angaben zu dem Vater ergänzt. Die Geburtsurkunde von Ihrer Mutter wurde am 19.04.1955 neu ausgestellt. Zu diesem Zeitpunkt war sie bereits fast vier Jahre alt.
Allein aus der Eintragung des oft gebräuchlichen Vornamens in der erstausgestellten Geburtsurkunde kann nicht der Schluss darauf gezogen werden, dass es sich bei dem leiblichen Vater von Ihrer Mutter tatsächlich um [Name Großvater] gehandelt hat.
In der am 11.08.1997 ausgestellten Rehabilitationsbescheinigung von Herrn [Name Großvater] geht es um ihn allein, nicht um weitere Familienangehörige, die zusammen mit ihm in der Sondersiedlung gewesen sind. Für [Name Mutter] liegt eine am 07.12.2022 ausgestellte Rehabilitationsbescheinigung vor. Diese benennt aber nicht, in welchem Familienverband sie seit der Geburt in der Sondersiedlung gewesen ist. Auch hieraus lassen sich keine verbindlichen Rückschlüsse ziehen, welche zu einem zweifelsfreien Beweis der deutschen Abstammung führen.
Wegen des fehlenden Nachweises einer deutschen Abstammung kann eine deutsche Volkszugehörigkeit im Sinne des § 6 Abs. 2 BVFG bei Ihnen, Frau [Name Antragstellerin], nicht festgestellt werden. Aufgrund dessen erfüllen Sie nicht die Voraussetzungen für eine Anerkennung als Spätaussiedlerin gem. § 4 Abs. 1 BVFG, wodurch letztlich auch die Erteilung eines Aufnahmebescheides nach § 27 Abs. 1 BVFG ausgeschlossen wird. Ihren Antrag lehne ich deshalb ab.
Eine Entscheidung über die für Ihren Ehemann [Name Ehemann] und Ihre beiden Kinder [Name Kind 1] und [Name Kind 2] beantragten Einbeziehungen in den begehrten Aufnahmebescheid ist mit dieser ablehnenden Entscheidung nicht verbunden. Sofern Ihnen in einem möglichen Widerspruchs- oder Klageverfahren ein Aufnahmebescheid erteilt werden kann, werde ich die Einbeziehungsanträge für Ihre Familienmitglieder unaufgefordert weiterbearbeiten und die Möglichkeit der Einbeziehungen in den Aufnahmebescheid prüfen. Andernfalls werden die Einbeziehungsanträge nicht weiterbearbeitet und nicht beschieden. Wenn Sie auf die Erteilung eines gesonderten Ablehnungsbescheides über die beantragten Einbeziehungen Ihrer Familienmitglieder bestehen, bitte ich um schriftliche Mitteilung. Auf ausdrücklichen Wunsch erhalten Sie auch diesbezüglich einen rechtsmittelfähigen Bescheid.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesverwaltungsamt Köln erhoben werden.
Мы на него ответили, указав на имеющуюся справку о реабилитации на мою мать и на законодательство того времени (указ президиума ВС СССР и тп).
Сейчас пришел отказ. Вот обоснование:
Begründung:
Ein Aufnahmebescheid wird nach § 27 Abs. 1 S. 1 BVFG auf Antrag Personen mit Wohnsitz in den Aussiedlungsgebieten erteilt, die nach Begründung des ständigen Aufenthalts im Geltungsbereich des Gesetzes (in der Bundesrepublik Deutschland) die Voraussetzungen für eine Anerkennung als Spätaussiedler erfüllen.
Anerkennung als Spätaussiedlerin kann nur finden, wer deutsche Volkszugehörige ist. Nach § 6 Abs. 2 des BVFG ist deutscher Volkszugehöriger, wer von einem deutschen Staatsangehörigen/Volkszugehörigen abstammt, über für ein einfaches Gespräch ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt und sich bis zum Verlassen der Aussiedlungsgebiete zur deutschen Nationalität bekannt hat.
Das Merkmal „Abstammung" im Sinne dieser Vorschrift ist nur dann erfüllt, wenn der betreffende Antragsteller in direkter Linie zurückgehend bis zu den Generationen, die zum Zeitpunkt des Beginns der kriegsbedingten Vertreibungsmaßnahmen gegenüber der deutschen Volksgruppe im Juni 1941 bekenntnisfähig gewesen sind, von einem deutschen Volkszugehörigen im Sinne des § 6 BVFG oder einem deutschen Staatsangehörigen leiblich abstammt.
Die Beweislast für die Darstellung der deutschen Abstammung tragen Sie als Antragstellerin.
Im Hinblick auf Ihre deutsche Abstammung berufen Sie sich auf [Name Großvater], geboren im Jahr 1906.
Es liegt eine am 05.01.2016 ausgestellte Bescheinigung über die Geburt von Ihrer Mutter vor, wonach sie am 18.05.1951 unter dem Namen [Geburtsname Mutter] geboren worden ist. Als Name des Vaters wurde hierin lediglich der Vorname „[Vorname]" eingetragen, nicht jedoch ein Vatersname und ein Familienname des Vaters. Die Eheschließung von Ihren Großeltern erfolgte am 19.04.1955. Aufgrund der Eheschließung wurde der Familienname von Ihrer Mutter geändert und die Angaben zu dem Vater ergänzt. Die Geburtsurkunde von Ihrer Mutter wurde am 19.04.1955 neu ausgestellt. Zu diesem Zeitpunkt war sie bereits fast vier Jahre alt.
Allein aus der Eintragung des oft gebräuchlichen Vornamens in der erstausgestellten Geburtsurkunde kann nicht der Schluss darauf gezogen werden, dass es sich bei dem leiblichen Vater von Ihrer Mutter tatsächlich um [Name Großvater] gehandelt hat.
In der am 11.08.1997 ausgestellten Rehabilitationsbescheinigung von Herrn [Name Großvater] geht es um ihn allein, nicht um weitere Familienangehörige, die zusammen mit ihm in der Sondersiedlung gewesen sind. Für [Name Mutter] liegt eine am 07.12.2022 ausgestellte Rehabilitationsbescheinigung vor. Diese benennt aber nicht, in welchem Familienverband sie seit der Geburt in der Sondersiedlung gewesen ist. Auch hieraus lassen sich keine verbindlichen Rückschlüsse ziehen, welche zu einem zweifelsfreien Beweis der deutschen Abstammung führen.
Wegen des fehlenden Nachweises einer deutschen Abstammung kann eine deutsche Volkszugehörigkeit im Sinne des § 6 Abs. 2 BVFG bei Ihnen, Frau [Name Antragstellerin], nicht festgestellt werden. Aufgrund dessen erfüllen Sie nicht die Voraussetzungen für eine Anerkennung als Spätaussiedlerin gem. § 4 Abs. 1 BVFG, wodurch letztlich auch die Erteilung eines Aufnahmebescheides nach § 27 Abs. 1 BVFG ausgeschlossen wird. Ihren Antrag lehne ich deshalb ab.
Eine Entscheidung über die für Ihren Ehemann [Name Ehemann] und Ihre beiden Kinder [Name Kind 1] und [Name Kind 2] beantragten Einbeziehungen in den begehrten Aufnahmebescheid ist mit dieser ablehnenden Entscheidung nicht verbunden. Sofern Ihnen in einem möglichen Widerspruchs- oder Klageverfahren ein Aufnahmebescheid erteilt werden kann, werde ich die Einbeziehungsanträge für Ihre Familienmitglieder unaufgefordert weiterbearbeiten und die Möglichkeit der Einbeziehungen in den Aufnahmebescheid prüfen. Andernfalls werden die Einbeziehungsanträge nicht weiterbearbeitet und nicht beschieden. Wenn Sie auf die Erteilung eines gesonderten Ablehnungsbescheides über die beantragten Einbeziehungen Ihrer Familienmitglieder bestehen, bitte ich um schriftliche Mitteilung. Auf ausdrücklichen Wunsch erhalten Sie auch diesbezüglich einen rechtsmittelfähigen Bescheid.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesverwaltungsamt Köln erhoben werden.
т.е. в
мне дали справку о реабилитации на мать (есть в распоряжении бератора), где сказано, что она "находилась на спецпоселении в составе семьи с момента рождения".
не был указан состав семьи? ![]()
Просто написано, что находилась на спецпоселении в составе семьи с момента рождения до 10.02.1956 года на территории Карагандинской области и признана пострадавшей от политических репрессий.
запросите архивную справку с указанием состава семьи.
Да, я буду запрашивать дополнительные подтверждения. В видершпрухе надо повторять свои предыдущие аргументы или просто написать, что предоставим новые доказательства?
пошлите "пустой" видершпрух и запросите время для сбора дополнительных доказательств.
Она была репрессирована, но не по немецкой линии, в Казахстане она просто навещала своего отца и там же познакомилась с моим дедом-немцем.
но видимо с какого-то момента навещания превратились в постоянное проживание с дедом? можно выяснить, когда ее отпустили с прежнего места репрессии и по какой причине?
Вы в одной из предыдущих ветвей писали, что у мамы была старшая сестра. она когда родилась?
Бабушка отсидела 5 лет и выпустилась - это было примерно в 1949 году. К отцу она поехала, т.к. не могла жить в родной Москве, Ленинграде и других крупных городах (58 статья). Старшая сестра моей мамы родилась в 1950 в Караганде, за год до рождения моей мамы. То есть все произошло довольно стремительно.
Бабушка отсидела 5 лет и выпустилась - это было примерно в 1949 году. К отцу она поехала, т.к. не могла жить в родной Москве, Ленинграде и других крупных городах (58 статья). Старшая сестра моей мамы родилась в 1950 в Караганде, за год до рождения моей мамы. То есть все произошло довольно стремительно.
постарайтесь найти какие-нибудь документы, подтверждающие цель ее стремительного переезда в Караганду и рождение двух детей. наверняка она где-то была прописана...
не думал, что с 58 статьей можно было ездить кого-то навещать. ![]()
Так она навещала уже после того, как освободилась. Бабушку тоже планирую включить в поиск - на этом этапе, как я понимаю, подойдут любые свидетельства "биологической" встречи в 1951 году моих бабушки, дедушки и матери.
если она освободилась в 1949 году, а ребенка родила уже в 1950, то наверное навещания отца уже после первого раза играли второстепенную роль. ![]()
А там все ограничилось одним визитом. Она потом поехала в Алма-Ату, познакомилась с моим дедом и пошло-поехало.
т.е. дед тогда был в Алма-Ате, а не в Караганде? а это вообще спецпоселение было?

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