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Вопрос к БФА и их ответ по апостилям и национальности.

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AnatolyaTim гость27.07.19 20:43
NEW 27.07.19 20:43 

Так же прошу правильно перевести ответ БФА.

Мой вопрос:


Sehr geehrte Damen und Herren,

Sehr geehrte Behörde,

ich bitte Sie Herzlich um Paar Fragen zu beantworten, die nicht ganz klar sind für meinen Neffe die aus 6 Kopfire jüngere Familie entsteht aus Russland die welch nach Deutschland umsiedeln wollen.

1. Musste die Antragsunterlagen unbedingt schon vor Aufnahmebescheid mit Postille bestätigt zugeschickt sein, oder kann er das nach Aufnahmebescheid machen.

2.Sollt er seine Deutsches Nationalität ins Kindergeburtsurkunde eintragen oder nicht wenn er schon eine Gerichtsnachweis in Hände hat das er zum Deutschstämmige gehört.

Mit freundlichen Grüßen und besten Wünschen

Johannes Doll


Их ответ:


Sehr geehrter Herr Doll,

eine beantragte Anerkennung als Spätaussiedler gem. § 4 Abs. 1 BVFG setzt unter anderem eine deutsche Volkszugehörigkeit voraus. Nach § 6 Abs. 2 der seit dem 14.09.2013 gültigen aktuellen Fassung des BVFG ist deutscher

Volkszugehöriger, wer von einem deutschen Staatsangehörigen oder deutschen Volkszugehörigen abstammt, über für ein einfaches Gespräch ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt und sich bis zum Verlassen der

Aussiedlungsgebiete zur deutschen Nationalität bekannt hat. Das Bekenntnis kann entweder ausdrücklich abgegeben werden (durch eine entsprechende Nationalitätserklärung beispielsweise bei der Ausstellung des Inlandspasses oder der Geburtsurkunde eines Kindes).

Darüber hinaus sind alle im Aufnahmeverfahren benötigen Unterlagen in amtlich oder notariell beglaubigter Form dem Bundesverwaltungsamt zuzusenden. Eine Apostille ist grundsätzlich nicht erforderlich, kann aber bei Bedarfsfall nachgefordert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Ramona Kompart

Bundesverwaltungsamt

Referat TS II 5

Besucheradresse: Heimkehrerstraße 16, 37133 Friedland

Postadresse: Heimkehrerstraße 16, 37133 Friedland

Servicezeiten: montags bis donnerstags 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr

freitags 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Telefon: +49 (0) 22899358-9192

Telefax: +49 (0) 22899358-9361

E-Mail: Spaetaussiedler-Friedland@bva.bund.de

Internet:

http://www.bundesverwaltungsamt.de

#1 
hartung.65 коренной житель27.07.19 21:17
hartung.65
27.07.19 21:17 
в ответ AnatolyaTim 27.07.19 20:43

Как вы так правильно задали вопрос ,и при этом не понимаете ответ:)


Eine Apostille ist grundsätzlich nicht erforderlich, kann aber bei Bedarfsfall nachgefordert werden.

Mit freundlichen Grüß

Апостиль нормально не нужен ,но если требуется может быть запрошен .

#2 
Olga_16515 местный житель28.07.19 09:56
Olga_16515
NEW 28.07.19 09:56 
в ответ AnatolyaTim 27.07.19 20:43, Последний раз изменено 28.07.19 09:59 (Olga_16515)

1. явной есть декларация национальности в официальных документах - паспорт, СОР.

2. апостиль не обязателен, но может быть потребован

собственно ничего нового

#3