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Может ли быть В1 после сданного шпрахтеста?

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beryoza гость04.05.19 20:51
04.05.19 20:51 

В 2002 году сдал шпрахтест. Стандартный отказ в 2006 (не доказал, что не менял национальность). Хочу подать на пересмотр дела. Вопрос: могут ли меня обязать сдавать В1, если я уже сдавал шпрахтест?.


#1 
Каролина Лина местный житель05.05.19 15:13
Каролина Лина
NEW 05.05.19 15:13 
в ответ beryoza 04.05.19 20:51
В 2002 году сдал шпрахтест. Стандартный отказ в 2006 (не доказал, что не менял национальность). Хочу подать на пересмотр дела. Вопрос: могут ли меня обязать сдавать В1, если я уже сдавал шпрахтест?
Если с декларацией проблем нет, то нет. Учтут сданный ранее

Ваш отказ не может быть стандартный т.к. как такового не бывает. Каждый человек, заявитель, имеет свои особенности дела.

Сдали ли вы шпрахтест? Правильно ли вы перевели отказ?

Имеете ли вы, на сегодняшний момент, личную декларацию?

От этих ответов, зависит ответ на ваш вопрос.

Порой, люди думают, что они разобрались в своем деле, в отказе, а на самом деле оказывается, нет.


#2 
magnusmancool патриот05.05.19 21:30
magnusmancool
NEW 05.05.19 21:30 
в ответ beryoza 04.05.19 20:51
Вопрос: могут ли меня обязать сдавать В1, если я уже сдавал шпрахтест?.

сдавать и сдать разные вещи.

Выложите тут текст отказа и там будет все понятно .

#3 
beryoza гость06.05.19 10:52
NEW 06.05.19 10:52 
в ответ magnusmancool 05.05.19 21:30

ШТ я точно сдал. На руках копия ШТ, из BVA.

Вот мой текст отказа:


abgelehnt.

Beorundunq zu Ifd. Nr. 1:

Ein Aufnahmebescheid wird nach § 27 Abs. 1. S.1 der seit dem 01.01.2005 gultigen Neufassung des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) auf Antrag Personen mit Wohnsitz in den Aussiedlungsgebieten erteilt, die nach Begrundung des standigen Aufenthalts inn Geltungsbereich des Gesetzes fur die Anerkennung als Spataussiedler erfullen ( §§ 27 Abs. 1 4-6 BVFG).

Diese Voraussetzungen erf0llen Sie, Herr ----------, nicht.

Wer Anerkennung als Spataussiedler finden will, muss deutscher Volkszugehoriger sein.

Derjenige, der nach dem 31.12.1923 geboren wurde, ist deutscher Volkszugehoriger, wenn er von einem deutschen Staatsangehorigen oder deutschen Volkszugehorigen abstammt und sich bis zum Verlassen der Aussiedlungsgebiete durch eine entsprechende Nationalitatenerklarung oder auf vergleichbare Weise nur zum deutschen Volkstum bekannt oder nach dem Recht des Herkunftsstaates zur deutschen Nationalitat gehort hat. Das Bekenntnis zum deutschen Volkstum oder die rechtliche Zuordnung zur deutschen Nationalitat muss bestatigt werden durch die familiare Vermittlung der deutschen Sprache.

Anfufe bitte méglictst

-2-

Sofern nur ein Elternteil der deutschen Nationalitat angehorte, ist die Frage, ob Sie ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum abgegeben haben, allein nach der ersten Alternative dieser Vorschrift zu beurteilen. Denn fur die Eintragung der Nationalitat in den ersten lnlandspass war eine Erklarung erforderlich, wenn die Eltern unterschiedlichen Nationalitaten angehoren.

Mach den Verordnungen Ober das Passsystem in der ehemaligen UdSSR mussten vom 16. Lebensjahr an alle Burger einen Pass besitzen. Dieser Pass musste beantragt werden. Gehorten beide Elternteile derselben Nationalitat an, wurde bei der Erstausstellung des Passes die Nationalitat der Eltern in den Pass eingetragen. Die Moglichkeit, eine andere Nationalitat eintragen zu lassen, bestand nicht.

Gehoren die Eltern dagegen verschiedenen Nationalitaten an, wurde bei der Erstausstellung des Passes die inn Antragsformular vom Passbewerber beantragte Nationalitat eingetragen. Das Antragsformular musste vom Antragsteller unterschrieben werden. Daraus ergibt sich, dass die Eintragung der Nationalitat bei Antragstellern mit Eltern unterschiedlicher Nationalitat auf Wunsch bzw. mit der Zustimmung des Antragstellers erfolgte.

In lhrem derzeit gultigen Militarpass aus 2002 und der Geburtsurkunde Ihres Sohnes aus dem Jahr 1999 werden Sie zwar mit der deutschen Nationalitat gefuhrt. Dieser Pass (und samtliche Urkunden, in denen lhre Nationalitat eingetragen ist,) wurden aber nach 1990 neu ausgestellt, als es moglich wurde, die Nationalitatseintragung andern zu lassen. Aus dem Eintrag in lhrem derzeitigen Pass kann dementsprechend nicht darauf geschlossen werden, dass auch in lhrem ersten Inlandspass die deutsche Nationalitat eingetragen war. Zur Uberprufung der Frage, ob Sie sich zum deutschen Volkstum bekannt haben, ist daher der Nachweis erforderlich, dass auch in lhrem ersten Inlandspass, den Sie mit 16 Jahren erhielten, die deutsche Nationalitat eingetragen war. Diesen Nachweis haben Sie nicht erbracht.

Vielmehr wirken lhre Angaben zum Grund der Neuausstellung der Unterlagen zielgerichtet, um dem Aufnahmeantrag zum Erfolg zu verhelfen, und sind daher nicht glaubhaft.

Aus diesem Grund muss fur die Prufung zunachst davon ausgegangen werden, dass in lhrem ersten lnlandspass eine andere Nationalitat als die deutsche eingetragen war.

In der Angabe einer anderen als der deutschen Nationalitat gegenuber amtlichen Stellen liegt aber grundsatzlich ein die deutsche Volkszugehorigkeit ausschlie6endes Gegenbekenntnis zu einem anderen Volkstum.

Die Erklarung zu einer anderen Nationalitat als der deutschen verliert ihre Ausschlusswirkung in Bezug auf die deutsche Volkszugehorigkeit auch nicht nachtraglich durch eine Anderung der Nationalitatseintragung. Denn § 6 Abs. 2 BVFG fordert bis zur Aussiedlung ein durchgangiges Bekenntnis zur deutschen Nationalitat.

Selbst wenn eine Anderung des Nationalitatseintrages nicht erfolgt sein sollte, konnte lhrem Antrag auf Erteilung eines Aufnahmebescheides nicht entsprochen werden, weil Sie nicht durch Voltage entsprechender Dokumente nachweisen konnten, dass Sie sich bereits fruher schon zur deutschen Nationalitat erklart haben.

Somit handelt es sich bei lhnen nicht um einen deutschen Volkszugehorigen inn Sinne des § 6 Abs. 2 BVFG. Sie erfullen nicht die Voraussetzungen, um als Spataussiedler gema6 § 4 BVFG i.V.m. § 6 BVFG anerkannt werden zu konnen.

#4