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Вот такой отказ по происхождению

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Abcdef0 посетитель18.10.18 10:38
NEW 18.10.18 10:38 

Ein Aufnahmebescheid wird nach $ 27 Abs. 1 S 1 BVFG auf Antrag Personen mit Wohnsitz in den Aussiedlungsgebieten erteil, die rnach Begründung des ständigen Aufenthats im Geltungsbereich des Gesetzes (in der Bundesrepublik Deutschland) die Voraussetzurgen für eine Anerkennung als Spataussiedler erfülen. Anerkennung als Spataussicdler kann nur finden, wer deutscher Volkszugehöriger ist Nach 5 6 Abs 2 der seit dem 14 09 2013 gültigen aktuellen Fassung des SVFG ist deutscher Volkszugehónger, wer von einem delutschen Staatsangehörigen oder deutschen Volkszugehörgen abstammt, über für ein einfaches Gespräch ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfigt und sch bs zum Verlassen der Aussied ungsgebiete zur deutschon Nationalität bakannt hat Das Merkmal Abstammung im Sinne dieser Vorschrift ist nur dann erfült, wenn der betreffende Antragsteller in direkter Linie von einem deutschen Staatsangehcrigen abstammt oder von einem deutschen Volkszugehorigen im Sinne des $ 6 BVFG. derch zum Zeitpunkt des Beginns der kriogsbedingten Vertreibungsmaßrahmen gegenüber der deutschen Volksgruppe im Juni 1941 zum deutschen Volkstum bekarnn! hat. Der Kreis der Vortanren von denen eine deutsche Abstammung hergelaitet werden kann, ist darüher hinaus auf die Vorfahren begrenzt, die generationsubergrefend an einer kulturellen Identi ätsvermittlung arn den befreffenden Aufnahmebewerber beteiligt (gewesen) sind Das bedeutet, dass eine deutsche Abstammung im Regelfall nur von einem deutschen Eltern- oder Großelternteil abgeleitet werden kann und eine Ausdehnung auf de Urgroßeltern des jeweligen Antragsteliers ausnahmsweise nur dann in Betracht kame, wenn der deutsche Urgro Jelterntel den Antragsteller maßgebich im Sinne des deutschen Voikstums kulturell (mit)geprägt hätte.

Denn eine Heirleitiing de Urgroselterntel I ohne diammung ausschließich von einem volksdeutschen Upertragung eines volksdeutschen owsstseinh durch familidre Übeileferung und Pfiege deutschen Kulturgutes wur sat dem Sinn und Zweck des s 6 Abs 2 BVFG zuwiderlaufenden Zuerk olkszugehorigkeit phrie Anknupfung an einen "deutsen gepragten ennung der deutschen Famlienhintergrund führen(vgt hierzu Urteil des OVG fur das Land Nardrhein Westralen Vo 02 07 2018, Az 11 A 2091/17) Bei Ihnen Herr , kann aber nach Würdigung der Gesamtumetande keine deutsche Abstammung im Sinne des BVFG festgesteilt werden Dass oin Groß-Elternteil von Ihnen zummaßgeblichen Zeitpunkt Ihrer Geburt die dautsche Staatsangehörigkeit besessen hat oder sich zum maßgebl chen Zeitpunkt im Juni 1941 zu deutschen Nationalitat bekannt hat bzw deutscher Volkszugenöriger im Sinne des Gesetzes gewesen ist, kann mangels entsprechender schrifticher Nachwese nicht festgesteilt werdernund ist von ihnen im Übrigen auch nicht geltend gemacht worden, Vielmchr wal en Sie eine deutsche Abstammung von Herrn Ihrem aus Transkarpatien stammendern Urgroßvater mütterlchersets, ableiten der während des Krieges in der Ukraine inhaftiert gewesen und nach sainer Entlassung gegen Kriegsence mit seiner Familien nach Kasachstan umgesiedelt (worden) se Nach Aktenlage kann abernicht testgestellt werden, dass Sie durch Ihren vorstehend genannten Urgroßvater generationsubergreifend im Sinne des deutschen Volkstums geprägt worden sind Denn schon auf Ihren 1940 geborenen Großvater , der in Kasachstan gemeinsam mit Ihrem Urgroßvater in ainemHaushalt gelebt hat, konnte nachweisich kein voiksdeutsches Bewusstsein metr übertragen werden.Dieswird insbesondore dadurch verdeuticht, dass bei hrem 2008 verstorbenen Großvater 2001, im Rahmen soiner personlichen Anhorung in Karaganda, so gut wie keine deutschen Sprachikenntnisse ftestgestellt werden konnten Zudem wurda die Geburtaurkunde Ihrer 1360 geborenen Mutier im zoltlichon Zusammerhang mit den Ausreisebemühungen Ihres Großwaters ohne ersichtlichen Grund neu ausgestellt, was erfahrungsgemaß ein Indiz dafür ist, dass th Graßvater in der Original-Geburtsurkunde Ihrer Geburtsurkunde mit nicht deutscher Nationalität eingelragen gewesen ist und diesen Eintrag 1998 auf Dautscher andem lassen hat, um die Erfoigs aussichtanseiner Aufnahmeantrags zu verbeesern Hochstwahrscheiniich aus dem gleichen Grund wurde 2001 auch ihre eigene Geburtsurkunde neu ausgestellt, in der Ihre Mutter die nachweislich trotz gegensatzlicher Antregsangaben ebenfals über so gut wie keine deutschen Sprachkenntnisse verfügt (hat), nunmehr mit deutscher Nationalitat eingstragen ist Die deutscheSprache und Kulturwurde demnach achon in der Generation ihrer Großeltern nicht mehr gepfiegt, zumal eine familiare Vermittlung deutscher Erziehung und Kultur ohne eine Benutzung der deutschen Sprache erfahrungsgemaß nicht moglich ist.Ferner ist Ihr Urgroßvater offenbar auch bereits vor Ihrer Geburt verstorpen, so dass Sie.auch nicht mehr direkt durch Ihren Urgrosvater im Sinne eines bestimmten Volkstums kulturell geprägt werden konnten Den obigen Ausführungen entsprechend kann bei Ihnen, Herr , keine deutsche Abstammung und foiglich auch keine deutsche Volkszupehörigket im Sinne des 5 6 Abs.2 BVFG festgestelit werden.Dementsprechend erfülen Sie nicht die Voraussetzungen für eine Anerkennung a's Spataus siedler nach g 4 Abs. 1 BVFG.wodurch letztlich auch die Erteilung eines Aufnahmebescheides nach $ 27 Abs. 1 BVFG an Sie ausgeschlossen wird Eine Entsche dung über die beantragte Einbeziehungnaher Angehöriger in den von Ihnen begehrten Aufnahmebescheid ist mit dieser ablehnenden Entscheidung nicht verbunden

#1 
Abcdef0 посетитель18.10.18 10:44
18.10.18 10:44 
в ответ Abcdef0 18.10.18 10:38

отказ знакомых, но очень интересно что в этом случае делать?

#2 
Abcdef0 завсегдатай18.10.18 12:19
NEW 18.10.18 12:19 
в ответ Abcdef0 18.10.18 10:44

но я так понял там на родителях заявителя еще завязан отказ.

#3 
BÜLERT завсегдатай22.10.18 18:50
NEW 22.10.18 18:50 
в ответ Abcdef0 18.10.18 10:38

Подниму тему

для того, что бы люди, на достаточном уровне владеющие языком и тематикой, смогли подсказать, в чём суть и причины отказа.
Besser spät als nie.
#4