отъезд в Россию
А разве поздним переселенцам (§ 4) "советская" пенсия не приравнивается к немецкой?
А случаи получения нем. пенсии в России мне тоже известны, но это незаконно - люди просто в Германии не абмельдуются.
Вы же сами выше утверждали, что получение пенсии за границей - вполне законно...
В ответ на:А разве поздним переселенцам (╖ 4) "советская" пенсия не приравнивается к немецкой?
Не совсем. Она поетому и называется <Fremdrente>.
В ответ на:Вы же сами выше утверждали, что получение пенсии за границей - вполне законно..
При условии, что стаж был заработан на территории Германии. Это я, кстати, тоже выше писал.
Я же ссылку дал. Неужели там не ясно написано?
не вполне. читаем FRG § 15 :
(1) Beitragszeiten, die bei einem nichtdeutschen Träger der gesetzlichen Rentenversicherungen zurückgelegt sind, stehen den nach Bundesrecht zurückgelegten Beitragszeiten gleich. Sind die Beiträge auf Grund einer abhängigen Beschäftigung oder einer selbständigen Tätigkeit entrichtet, so steht die ihnen zugrunde liegende Beschäftigung oder Tätigkeit einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit im Geltungsbereich dieses Gesetzes gleich.
Ваша цитата, предполагаю, не имеет отношения к поздним преселенцам и иным лицам, на которых распространяется Fremdrentengesetz...
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/frg/__1.html
<Fremdrentenrecht
Das Fremdrentenrecht regelt die Rentenanspr?che der seit Ende des 2. Weltkriegs aus den damaligen deutschen Ostgebieten und den L?ndern Osteuropas in die Bundesrepublik Deutschland gekommenen Vertriebenen und Aussiedlern. Diese mit einem so genannten Vertriebenenausweis A oder B ausgestatteten Personen werden rentenrechtlich so gestellt, als h?tten sie ihr Arbeitsleben nicht in Osteuropa (z. B. in Rum?nien oder Russland), sondern in der Bundesrepublik Deutschland verbracht. F?r ihre in den Herkunftsl?ndern zur?ckgelegten Beitrags- und Besch?ftigungszeiten erhalten sie f?r die Rentenberechnung Tabellenentgelte angerechnet, sodass sie deutschen Beitragszeiten grunds?tzlich gleichstehen.
Dasselbe gilt f?r Deutsche, die seit dem 1.1.1993 als Sp?taussiedler aus den Herkunftsl?ndern nach Deutschland kommen. Diese Personen erhalten anstelle des Vertriebenenausweises eine so genannte Sp?taussiedlerbescheinigung. F?r ihre in den Herkunftsl?ndern zur?ckgelegten Beitrags- und Besch?ftigungszeiten erhalten sie f?r die Rentenberechnung Tabellenentgelte angerechnet, sodass sie deutschen Beitragszeiten grunds?tzlich gleichstehen.>
Однако же все эти слова про <Gleichstellung> не мешают пенсионерам с ╖4 платить всего 60% немецкой пенсии.
Про разницу в пенсиях я уже писал, но и ..."60% немецкой пенсии", тоже деньги, на которые (сегодня) абмельдованные шпети-пенсионеры в России живут.
В ответ на:А разве поздним переселенцам (╖ 4) "советская" пенсия не приравнивается к немецкой?
"... Erhalte ich meine Rente bei einem Verzug ins Ausland ungekürzt ?
- Wenn der Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegt wird, prüft der Rentenversicherungsträger in welcher Höhe die Rente ins Ausland zu zahlen ist. Dies ist deshalb erforderlich, weil die Rentenhöhe einer Auslandsrente von der Staatsangehörigkeit des Berechtigten und den Zeiten abhängt, die der Rente zugrunde liegen.
Für Zeiten, die nach dem Fremdrentengesetz anerkannt wurden, erfolgt grundsätzlich keine Rentenzahlung ins Ausland.
Folglich müssen Personen, deren Rente unter Berücksichtigung von anerkannten Zeiten nach dem Fremdrentengesetz festgestellt wurde, mit einer deutlichen Kürzung Ihrer Auslandsrente rechnen.
Liegen der Rente ausschließlich anerkannte Zeiten nach dem Fremdrentengesetz zugrunde, ergibt sich kein
Zahlbetrag mehr.
(c) Heft 15 "Aussiedler und Rente"
aus der LVA-" Informationsreihe Rentenversicherung"



