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Помогите пришёл от от BVA
NEW 04.12.16 22:17
в ответ Viktor313 04.12.16 02:30
ну, не знаю.
Попробуйте обосновать так:
Die Rechtslage hat sich nachträglich zu meinen Gunsten geändert.
Nach der ab dem 14. September 2013 geltenden Rechtslage können die deutschen Sprachkenntnisse auch fremdsprachlich erworben worden sein. Deshalb ist der Sprachtest seit dieser Änderung bei Nichtbestehen beliebig oft wiederholbar. Ein Nichterscheinen zum Sprachtest oder ein Nichtbestehen des Sprachtests führen jetzt nicht mehr zur Ablehnung des Antrags.
вдруг прокатит