Нужен ли А1 ?
Здравствуйте,
основной заявитель бабушка, её дочь и внуки по 7 параграфу идут,
муж дочери идет по 8 параграфу, нужен ли ему А1, если дети несовершеннолетние(6/11 лет)? В браке более 3х лет.
Ehegatten und Abkömmlinge des künftigen Spätaussiedlers („Bezugsperson“), können auf ausdrücklichen Antrag des Spätaussiedlers in den Aufnahmebescheid einbezogen werden. Sie müssen weiter Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Grundkenntnisse der deutschen Sprache liegen dann vor, wenn die Kompetenzstufe A1 des „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen: Lernen, lehren und beurteilen“ des Europarates erreicht wird. Dies setzt voraus, dass die deutsche Sprache in ihren Grundzügen in Wort und Schrift so beherrscht wird, dass vertraute, alltägliche Ausdrücke und ganz einfache Sätze, die auf die Befriedigung konkreter Bedürfnisse zielen, verstanden und verwendet werden. Sie können durch Vorlage des Zertifikats „Start Deutsch 1“ des Goethe-Instituts nachgewiesen werden. Nähere Informationen über die Deutschprüfung „Start Deutsch 1“ erhalten Sie bei den Goethe-Instituten im In- und Ausland oder im Internet unter www.goethe.de. Dort erfahren Sie, an welchen Orten Prüfungen stattfinden und welche Prüfungsgebühr verlangt wird.
Abkömmlinge, die bei der Einreise noch nicht volljährig sind, müssen keine Grundkenntnisse der deutschen Sprache besitzen. Die auf der Grundlage der Minderjährigkeit erfolgte Einbeziehung von Jugendlichen ohne Nachweis von Grundkenntnissen der deutschen Sprache wird jedoch unwirksam, sofern die Aussiedlung nicht vor Vollendung des 18. Lebensjahres erfolgt.
Die Einreise von Familienangehörigen des Spätaussiedlerbewerbers, die nicht in dessen Aufnahmebescheid einbezogen werden können, erfolgt nach den geltenden aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen. Auch der ausländische Ehegatte eines Deutschen kann grundsätzlich nur nach Deutschland kommen, wenn er deutsche Sprachkenntnisse besitzt. Im Falle einer Einreise nach aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen ist für ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland die örtliche Ausländerbehörde zuständig. Die nach dem Aufenthaltsrecht einreisenden Familienangehörigen werden nicht Deutsche nach Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG). Für sie kann die Möglichkeit einer erleichterten Einbürgerung bestehen.
пожалуйста)
да, проблема многих людей в том, что они не умеют "просто ответить на вопрос". Им обязательно надо высказать своё мнение, поучить жизни, съязвить и т.д. Не обращайте внимания)
По поводу документов, все нормально. Номер же присвоили уже?
Можете им на e-mail написать, поинтересоваться ходом обработки, если хотите.
муж дочери идет по 8 параграфу, нужен ли ему А1, если дети несовершеннолетние(6/11 лет
Не нужен А1
Вот здесь ответ BVA на ваш вопрос
http://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE...
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Einfache Deutschkenntnisse sind nicht erforderlich, wenn der Ehegatte zugleich zur Ausübung der Personensorge für ein minderjähriges lediges Kind einreisen will, das als Spätaussiedler oder einbezogener Abkömmling nach Deutschland mit einreist und durch Aufnahme Deutscher wird.
Daneben gelten die Ausnahmeregelungen des § 30 Abs. 1 S. 3 AufenthG (nähere Ausführungen siehe unter Ziff. 3.).
Мать должна только подать заявление о включение мужа дочери в приложение к АБ
Die Eintragung einer Person in die Anlage zum Aufnahmebescheid beantragen
4 параграфу В1
вам бы прежде чем пИсать ответы, не плохо бы читать научиться, зачем ТС -- В1
чес ное слово , 3 дня в германиив качестве студентки с детьми в однокомнатной квартире , и в вопросах поздних переселенцев, полный -0. а строчит ответы во всех топиках. ![]()


