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Шпрахтест Киев 2014
NEW 28.01.15 08:02
в ответ sdf667 27.01.15 20:42
Вчера получили ответ на запрос по електронке:
Sehr geehrte ХХХХХ ХХХХХХХХХХХХ,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 16. Januar 2015.
Zum Sachstand des Aufnahmeverfahrens als Spätaussiedlerin nach § 4 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) teile ich Ihnen mit, dass Sie im Rahmen des am ХХ. Oktober 2014 durchgeführten Sprachtests bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung in Kiew
nur sehr geringe bzw. unzureichende Deutschkenntnisse festgestellt werden konnten.
Eine Anerkennung als deutscher Volkszugehöriger bzw. Spätaussiedler nach dem BVFG setzt aber unter anderem auch zwingend den Nachweis für ein einfaches Gespräch ausreichender Deutschkenntnisse voraus.
Sobald Sie ihre Deutschkenntnisse entscheidend verbessert haben, können Sie den Sprachtest wiederholen. Eine nochmalige Einladung zum Sprachtest kann allerdings frühestens nach einem halben Jahr erfolgen und muss zudem ausdrücklich beantragt werden.
Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, ausreichende Deutschkenntnisse durch Vorlage eines Zertifikats „B1“ einer Niederlassung des Goethe-Instituts nachzuweisen. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Internetseite des Goethe-Instituts (www.goethe.de).
Das Aufnahmeverfahren ruht nunmehr so lange, bis für Sie ein Zertifikat B1 vorgelegt wird oder Sie eine nochmalige Einladung zum Sprachtest beantragen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Sehr geehrte ХХХХХ ХХХХХХХХХХХХ,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 16. Januar 2015.
Zum Sachstand des Aufnahmeverfahrens als Spätaussiedlerin nach § 4 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) teile ich Ihnen mit, dass Sie im Rahmen des am ХХ. Oktober 2014 durchgeführten Sprachtests bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung in Kiew
nur sehr geringe bzw. unzureichende Deutschkenntnisse festgestellt werden konnten.
Eine Anerkennung als deutscher Volkszugehöriger bzw. Spätaussiedler nach dem BVFG setzt aber unter anderem auch zwingend den Nachweis für ein einfaches Gespräch ausreichender Deutschkenntnisse voraus.
Sobald Sie ihre Deutschkenntnisse entscheidend verbessert haben, können Sie den Sprachtest wiederholen. Eine nochmalige Einladung zum Sprachtest kann allerdings frühestens nach einem halben Jahr erfolgen und muss zudem ausdrücklich beantragt werden.
Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, ausreichende Deutschkenntnisse durch Vorlage eines Zertifikats „B1“ einer Niederlassung des Goethe-Instituts nachzuweisen. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Internetseite des Goethe-Instituts (www.goethe.de).
Das Aufnahmeverfahren ruht nunmehr so lange, bis für Sie ein Zertifikat B1 vorgelegt wird oder Sie eine nochmalige Einladung zum Sprachtest beantragen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag