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Есть ли такой закон?
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NEW 26.07.13 14:05
Подскажите пожалуйста, есть ли какой-то новый закон по которому я могу переехать на ПМЖ в Германию даже если у меня в свидетельстве о рождении национальность отца указана немец но в первом паспорте была не немецкая национальность? Мне уже знакомые из Германии все уши прожужали доказывая что такое есть и возможно, даже образец прислали в виде pdf, вот кусочек
Это тот же закон что в теме о сенсационоом снижении критериев ПП, или что-то другое?
В ответ на:
Rundschreiben -
Grundlegende Änderungen im BVFG
der Deutsche Bundestag hat am 13. Juni 2013 auf Antrag der
Regierungskoalition grundlegende Änderungen des BVFG beschlossen. Am
vergangenen Freitag hat das Gesetz den Bundesrat passiert, so dass das
Gesetz bereits in wenigen Wochen – nach Veröffentlichung im
Bundesgesetzblatt - in Kraft treten wird.
die wesentlichen Änderungen, die einen Paradigmenwechsel bei der Aufnahme
von Spätaussiedlern bedeuten:
1. Kein durchgängiges Bekenntnis zum deutschen Volkstum mehr
erforderlich
Durch Streichung des Wörtchens „nur“ in § 6 Abs. 2 BVFG wird nicht mehr
verlangt, dass der Spätaussiedlerbewerber sich durchgängig ab Eintritt seiner
Bekenntnisfähigkeit ausschließlich zur deutschen Nationalität bekannt hat.
Nach neuem Recht genügt es, dass ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum
entweder durch eine Nationalitätenerklärung in amtlichen Dokumenten (z.B.
Heirats- oder Geburtsurkunden) oder auf „andere Weise“ erfolgt ist (siehe
hierzu sogleich Punkt 2).
2. Bekenntnis „auf andere Weise“ durch Nachweis von
Sprachkenntnissen
Nach bisherigem Recht konnte das Bekenntnis zum deutschen Volkstum
durch den Nachweis familiär vermittelter Deutschkenntnisse bestätigt
werden. Daran wird weiterhin festgehalten. Allerdings kann das Bekenntnis
jetzt auch allein durch den Nachweis ausreichender deutscher
Sprachkenntnisse entsprechend dem Niveau B 1 des Gemeinsamen
Europäischen Referenzrahmens für Sprachen erfolgen. Eine familiäre
Vermittlung ist hierbei nicht erforderlich.
Das Niveau B 1 erfordert eine selbstständige Sprachverwendung nach
folgenden Kriterien:
Kann die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und
wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht. Kann die meisten
Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet. Kann sich
einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche
Interessengebiete äußern. Kann über Erfahrungen und Ereignisse berichten,
Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze
Begründungen oder Erklärungen geben.
Durch diese neue Möglichkeit des Bekenntnisses soll insbesondere die
jüngere Generation der Spätaussiedlerbewerber die Chance erhalten, durch
den Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse ihren Willen zur
Zugehörigkeit zur deutschen Volksgruppe zu bekunden. Daneben soll gerade
Angehörigen der älteren Generation die Möglichkeit offenbleiben, ihre
Zugehörigkeit zur deutschen Volksgruppe dadurch zu belegen, dass sie die
familiäre Vermittlung ihrer Deutschkenntnisse nachweisen.
Weitere Formen eines Bekenntnisses auf „andere Weise“ sind möglich. Das
Bekenntnis kann alternativ in Formen dargetan werden, die die Zugehörigkeit
zur deutschen Nationalität glaubhaft machen (so die amtliche Begründung im
Gesetzentwurf).
Verfahrensmäßig ist es weiterhin erforderlich, dass das Bekenntnis zum
deutschen Volkstum durch den Nachweis der Fähigkeit bestätigt werden
muss, zumindest ein einfaches Gespräch auf Deutsch zu führen. Gleichzeitig
wird von dieser Nachweispflicht freigestellt, wer dazu aufgrund einer
Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage ist.
Rundschreiben -
Grundlegende Änderungen im BVFG
der Deutsche Bundestag hat am 13. Juni 2013 auf Antrag der
Regierungskoalition grundlegende Änderungen des BVFG beschlossen. Am
vergangenen Freitag hat das Gesetz den Bundesrat passiert, so dass das
Gesetz bereits in wenigen Wochen – nach Veröffentlichung im
Bundesgesetzblatt - in Kraft treten wird.
die wesentlichen Änderungen, die einen Paradigmenwechsel bei der Aufnahme
von Spätaussiedlern bedeuten:
1. Kein durchgängiges Bekenntnis zum deutschen Volkstum mehr
erforderlich
Durch Streichung des Wörtchens „nur“ in § 6 Abs. 2 BVFG wird nicht mehr
verlangt, dass der Spätaussiedlerbewerber sich durchgängig ab Eintritt seiner
Bekenntnisfähigkeit ausschließlich zur deutschen Nationalität bekannt hat.
Nach neuem Recht genügt es, dass ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum
entweder durch eine Nationalitätenerklärung in amtlichen Dokumenten (z.B.
Heirats- oder Geburtsurkunden) oder auf „andere Weise“ erfolgt ist (siehe
hierzu sogleich Punkt 2).
2. Bekenntnis „auf andere Weise“ durch Nachweis von
Sprachkenntnissen
Nach bisherigem Recht konnte das Bekenntnis zum deutschen Volkstum
durch den Nachweis familiär vermittelter Deutschkenntnisse bestätigt
werden. Daran wird weiterhin festgehalten. Allerdings kann das Bekenntnis
jetzt auch allein durch den Nachweis ausreichender deutscher
Sprachkenntnisse entsprechend dem Niveau B 1 des Gemeinsamen
Europäischen Referenzrahmens für Sprachen erfolgen. Eine familiäre
Vermittlung ist hierbei nicht erforderlich.
Das Niveau B 1 erfordert eine selbstständige Sprachverwendung nach
folgenden Kriterien:
Kann die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und
wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht. Kann die meisten
Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet. Kann sich
einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche
Interessengebiete äußern. Kann über Erfahrungen und Ereignisse berichten,
Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze
Begründungen oder Erklärungen geben.
Durch diese neue Möglichkeit des Bekenntnisses soll insbesondere die
jüngere Generation der Spätaussiedlerbewerber die Chance erhalten, durch
den Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse ihren Willen zur
Zugehörigkeit zur deutschen Volksgruppe zu bekunden. Daneben soll gerade
Angehörigen der älteren Generation die Möglichkeit offenbleiben, ihre
Zugehörigkeit zur deutschen Volksgruppe dadurch zu belegen, dass sie die
familiäre Vermittlung ihrer Deutschkenntnisse nachweisen.
Weitere Formen eines Bekenntnisses auf „andere Weise“ sind möglich. Das
Bekenntnis kann alternativ in Formen dargetan werden, die die Zugehörigkeit
zur deutschen Nationalität glaubhaft machen (so die amtliche Begründung im
Gesetzentwurf).
Verfahrensmäßig ist es weiterhin erforderlich, dass das Bekenntnis zum
deutschen Volkstum durch den Nachweis der Fähigkeit bestätigt werden
muss, zumindest ein einfaches Gespräch auf Deutsch zu führen. Gleichzeitig
wird von dieser Nachweispflicht freigestellt, wer dazu aufgrund einer
Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage ist.
Это тот же закон что в теме о сенсационоом снижении критериев ПП, или что-то другое?
NEW 26.07.13 14:12
Вот здесь обсуждаются эти изменения в законе: foren.germany.ru/aussiedler/f/24431527.html?Cat=&page=0&view=collapsed&sb...
Радость - улыбка, а не хохот.
NEW 26.07.13 17:30
Указаный Вами законопроект станет Законом после подписи президента и опубликования в BGBL.
В Bundesgesetzblatt № 41 от 26.07.2013г. закон не опубликован. Следующий номер будет 29.07.2013г.
Адрес BGBL. здесь http://www1.bgbl.de/
В Bundesgesetzblatt № 41 от 26.07.2013г. закон не опубликован. Следующий номер будет 29.07.2013г.
Адрес BGBL. здесь http://www1.bgbl.de/
NEW 26.07.13 18:14
Законопроект был принят без изминений, его можно найти под номером ТОР 10 по адресу
www.bundesrat.de/cln_340/nn_2399736/DE/parlamentsmaterial/to-plenum/912-s...
www.bundesrat.de/cln_340/nn_2399736/DE/parlamentsmaterial/to-plenum/912-s...
NEW 26.07.13 21:32
в ответ solo_tsal 26.07.13 17:42
По законопроекту у тех, кто имеет другую национальность в СОР или советском паспорте действительно получат шанс на получения статуса ПП. На даже с этим законопроектом есть вопросы, их на форуме "Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes" озвичили форумчане.
Вот председатель пусть хорошо разузнает что и к чему, если уж он и так на месте.
Вот председатель пусть хорошо разузнает что и к чему, если уж он и так на месте.
NEW 27.07.13 09:48
На каком это "месте"? Он что, пойдёт в бундестаг узнавать, или БФА пытать о законах, которые ещё не приняли?
Ну вы расмешили. Председатели таких "кружков народного творчества" - мелкие пешки. Зачастую не знающие немецкого языка вообще, а о немецких законах вообще молчу.
Я когда-то работала в таком обществе "Виедергебурт", насмотрелась на их кухню с внутри.
В ответ на:
Вот председатель пусть хорошо разузнает что и к чему, если уж он и так на месте.
Вот председатель пусть хорошо разузнает что и к чему, если уж он и так на месте.
На каком это "месте"? Он что, пойдёт в бундестаг узнавать, или БФА пытать о законах, которые ещё не приняли?
Ну вы расмешили. Председатели таких "кружков народного творчества" - мелкие пешки. Зачастую не знающие немецкого языка вообще, а о немецких законах вообще молчу.
Я когда-то работала в таком обществе "Виедергебурт", насмотрелась на их кухню с внутри.
Мне истина дороже не настолько!...