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Брак пенсионеров
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Nichja патриот
в ответ Sol-perez 07.07.18 15:10
Der Nachweis der Sprachkenntnisse muss vor der Einreise erbracht werden, Deutsch mussalso bereits im Ausland gelernt werden! Das Gesetz enthält keine Vorgaben, wie der Sprachnachweis erbracht werden muss. In der Praxisverlangen die Botschaften im Visumverfahren die Vorlage des Zertifi kats „Start Deutsch 1“, also einer Bescheinigung über die bestandenePrüfung. Diese Prüfung kann entweder bei den deutschen Goethe-Instituten im Ausland oder bei einem von ihm lizenzierten Institut erbrachtwerden.
Der Test kann auch durch das Personal der deutschen Auslandsvertretungen durchgeführt werden. Sofern die Botschaft bei der Antragstellung zu der Überzeugung gelangt, dass einfache Deutschkenntnisse offenkundig vorhanden sind, kann auch auf den Nachweis durch den Test verzichtet werden.