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Воссоединение с гр ЕU. Проблема

10.01.18 17:08
Re: Воссоединение с гр ЕU. Проблема
 
  Ai90 завсегдатай

А, Вы о §5 Abs 4 по-моему.


(4) Sind die Voraussetzungen des Rechts nach § 2 Abs. 1 innerhalb von fünf Jahren nach Begründung des ständigen rechtmäßigen Aufenthalts im Bundesgebiet entfallen oder liegen diese nicht vor, kann der Verlust des Rechts nach § 2 Abs. 1 festgestellt und bei Familienangehörigen, die nicht Unionsbürger sind, die Aufenthaltskarte eingezogen werden. § 4a Abs. 6 gilt entsprechend.
 

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