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Vitaly21 прохожий
в ответ Dresdner 13.01.15 16:36, Последний раз изменено 31.01.15 02:35 (Vitaly21)
Ответ абх на компромисс:
diese Nebenbestimmung können wir leider nicht verfügen. Sie haben bis 2017 eine Blaue Karte erteilt bekommen und sind die ersten beiden Jahre an Ihren Arbeitgeber gebunden. Nach Ablauf der 2 Jahre können Sie zu einem anderen Arbeitgeber wechseln. Bei der Ausländerbehörde ist dieser Wechsel aber auch nach 2 Jahren anzuzeigen, da wir prüfen müssen, ob auch in diesem Arbeitsverhältnis die Voraussetzungen für die Blaue Karte (angemessene Beschäftigung und entsprechende Gehaltseinstufung) vorliegen. Sollten die Voraussetzungen nicht mehr gegeben sein, kann auch die Blaue Karte nicht mehr beibehalten werden und die Erteilung eines anderen Aufenthaltsrechtes muss geprüft werden.
diese Nebenbestimmung können wir leider nicht verfügen. Sie haben bis 2017 eine Blaue Karte erteilt bekommen und sind die ersten beiden Jahre an Ihren Arbeitgeber gebunden. Nach Ablauf der 2 Jahre können Sie zu einem anderen Arbeitgeber wechseln. Bei der Ausländerbehörde ist dieser Wechsel aber auch nach 2 Jahren anzuzeigen, da wir prüfen müssen, ob auch in diesem Arbeitsverhältnis die Voraussetzungen für die Blaue Karte (angemessene Beschäftigung und entsprechende Gehaltseinstufung) vorliegen. Sollten die Voraussetzungen nicht mehr gegeben sein, kann auch die Blaue Karte nicht mehr beibehalten werden und die Erteilung eines anderen Aufenthaltsrechtes muss geprüft werden.