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С собакой в Россию

30.06.09 13:47
Re: С собакой в Россию
 
  Филиппа коренной житель
Филиппа
В ответ на:
Wiedereinreise nach Deutschland für Hunde, die aus Deutschland stammen, nach einer Urlaubsreise in einem Drittland (nicht oben aufgeführte EU-Länder):
Bei der Rückreise aus Drittländern ist zu beachten, dass es zwei Kategorien von Ländern gibt:
Einerseits sind dies Drittländer mit einem vergleichbar günstigen Tollwutstatus, die von der EU gelistet werden.
Andererseits gibt es nicht gelistete Drittländer mit einem schlechteren oder unbekannten Status. Hierzu gehören auch beliebte Reiseziele wie die Türkei, Marokko, Tunesien, Ägypten oder die Dominikanische Republik.
Bei der Rückreise aus gelisteten Drittländern gelten dieselben Bestimmungen wie für das Reisen innerhalb der EU.
Bei der Rückreise aus nicht gelisteten Drittländern muss zusätzlich der Tollwutimpfschutz in einer Blutprobe nachgewiesen werden. Dieser Bluttest sollte unbedingt in Deutschland vor Antritt der Reise erfolgen. Nur dann entfällt eine dreimonatige Wartefrist vor der Wiedereinreise.

 

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