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медфак, средний балл и вопросы.

17.09.20 17:53
Re: медфак, средний балл и вопросы.
 
elena_elena718 местный житель
elena_elena718

Medizin

§ 29 Befristung des Studiums

(1) Der Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M1) muss spätestens zum Ende des 8. Fachsemesters, der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M2) spätestens zum Ende des 20. Fachsemesters bestanden sein.

(2) Am Ende des 4. Fachsemesters muss mindestens ein Schein nach § 15 erworben sein.

(3) Wer die Fristen nach Abs. 1 und 2 überschreitet, verliert den Anspruch auf weitere Teilnahme am Studium und wird exmatrikuliert. Es ergeht ein Bescheid entsprechend § 27 Abs. 3.


§ 15 Scheine

(1) In Lehrveranstaltungen sind Teilnahme- und Leistungsnachweise zu erwerben (Scheine), soweit dies in der ÄApprO oder im Studienplan in den Anlagen 1 und 2 vorgesehen ist (scheinpflichtige Lehrveranstaltungen). Leistungsnachweise werden gemäß den Anlagen zur ÄApprO bescheinigt.

(2) Voraussetzung für den Erwerb eines Teilnahmenachweises ist die regelmäßige Teilnahme (§ 16) an der jeweiligen Lehrveranstaltung. Voraussetzung für den Erwerb eines Leistungsnachweises sind die regelmäßige (§ 16) und die erfolgreiche (§ 17) Teilnahme an der Veranstaltung. Das Nähere bestimmt der Fachbereichsrat durch Scheinvergabekriterien, die insbesondere die Ausgestaltung der Erfolgskontrolle regeln. Die regelmäßige Veranstaltungsteilnahme kann zur Voraussetzung der Teilnahme an der Erfolgskontrolle gemacht werden


Informatik

§ 4 Regelstudienzeit; Teilzeitstudium (RO: § 4)

(1) Die Regelstudienzeit für den Bachelorstudiengang Informatik beträgt sechs Semester. Das Bachelorstudium kann in kürzerer Zeit abgeschlossen werden.

(2) Im Rahmen des Bachelorstudiengangs sind gemäß § 13 Abs. 3 180 Kreditpunkte – nachfolgend CP – zu erreichen.

(3) Das Studium ist nach Maßgabe des Landesrechts ganz oder teilweise als Teilzeitstudium möglich. Bei einem Teilzeitstudium besteht kein Anspruch auf Bereitstellung eines besonderen Lehr- und Studienangebots.


§ 26 Verpflichtende Studienfachberatung; zeitliche Vorgaben für das Ablegen der Prüfungen (RO: § 28)

(1) Studierende, welche nach Abschluss des ersten Semesters kein Basismodul bestanden haben, werden durch das Prüfungsamt aufgefordert, die Studienfachberatung aufzusuchen. Nach diesem Gespräch können Fristen gesetzt oder 20 UniReport Satzungen und Ordnungen vom 29. August 2019 Auflagen erteilt werden.

Studierende, die das Beratungsgespräch ohne Angabe von Gründen nicht wahrnehmen und sich nicht zur Bachelorprüfung angemeldet haben, verlieren den Prüfungsanspruch im Bachelorstudiengang Informatik an der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Bis zum Beginn des dritten Fachsemesters müssen zwei Basismodule bestanden sein. Bei Studierenden im Teilzeitstudium verlängert sich die Frist entsprechend, wobei Semester im Teilzeitstudium als halbe Fachsemester gezählt werden.

 

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