Deutsch

Отказ на воссоединение мамы немцев и жены немцев!

20.10.19 14:33
Re: Отказ на воссоединение мамы немцев и жены немцев!
 
Nichja патриот
Nichja
в ответ Nereida 20.10.19 12:27, Последний раз изменено 20.10.19 14:39 (Nichja)

Я считаю, обязательно нужно дать понять консульству, что семья в курсе того, что к остальным родителям немецких детей ( матерям), собираюшимся выезжать вместе с детьми, такие требования не предъявляются.


И обязательно нужно назвать возраст детей. Особенно младшего.

Чтобы было понятно, что без мамы дети в Германию не переедут


...am 17.10.2019 hatte ich (xxxxxxx) ein Visum für den beabsichtigten gemeinsamen Zuzug mit meinen beiden minderjährigen Kindern (xxxxxxx, geb. Xx.xx. 2xxx und xxx geb. xxxxxx) bei der Deutschen Botschaft in Moskau beantragt. Meine beiden Kinder und mein Ehemann besitzen deutsche Staatsbürgerschaft und haben bereits deutsche Reisepässe.

Da die Kinder noch sehr klein sind, kommt für uns nur ein gemeinsamer Umzug nach Deutschland in Frage.


Von der Visastelle wurde mir ein Zettel mit einer kurzen Liste mitgegeben und ich wurde draufhingewiesen, dass mein Visumantrag erst dann bearbeitet wird, wenn ich alle Unterlagen aus dieser Liste vorgelegt habe.

Folgende Unterlagen werden für die Bearbeitung meines Antrages von mir verlangt:

  • 1. Anmeldung bei der Agentur für Arbeit, Arbeitsstellenzusicherung des Arbeitgebers
  • 2. Mietvertrag und Anmeldung beim Einwohnermeldeamt
  • 3. Anmeldung des Kindes an der Schule/Kindergarten bzw. Bestätigung für eine Kitaplatzreservierung
  • 4. Andere Beweise für den geplanten Umzug der ganzen Familie nach Deutschland


Außerdem wurde ich bei der Antragstellung mündlich darauf hingewiesen, dass ich nur dann ein Visum bekommen werde, wenn ich eine Bestätigung vorlege, dass mein Ehemann in Deutschland einen Job hat, von dem die vierköpfige Familie ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach SGB II leben kann.


Zu den geforderten Unterlagen möchte ich mich wie folgend aüßern:

Zu 1: In Deutschland ist mein Ehemann momentan NICHT gemeldet. Deswegen kann er sich auch bei der Agentur für Arbeit nicht anmelden. Er wird sich erst nach der Einreise bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt und bei der Agentur für Arbeit anmelden können.

Mein Ehemann arbeitet NOCH in Russland und sorgt finanziell für unsere Familie. Er wird erst VOR DER Ausreise nach Deutschland seinen Arbeitsplatz kündigen, nachdem ich mein Visum erteilt bekomme und das Ausreisedatum feststeht.


Zu 2: Forderung nach einem Mietvertrag und Anmeldung in Deuschland.

Warum fordert die Botschaft einen Mietvertrag und Anmeldung von meinem Ehemann, wenn ich als Mutter zwei minderjähriger deutscher Kinder das Recht habe, unabhägig vom Ehemann nach Deutschland umzusiedeln und einen Aufenthaltstitel nach § 28 Abs. 1 Nr.3 zu bekommen?

Mein Ehemann hat derzeit nicht vor, in Deutschlend eine Wohnung anzumieten und mich und die Kinder in Russland zu lassen.

Wir werden zusammen nach Deutschland umziehen und nach dem Umzug nach einer Wohnung suchen.


Dank den Internetforen stehe ich mit mehreren Müttern in Verbindung, die zusammen mit ihren deutschen Kindern nach Deutschland umziehen.

Von keiner dieser Mütter wurde bei der Antragstellung einen Mietvertrag verlangt. Die Adresse einer Unterkunft in Deutschland war in allen Fällen ausreichend.

Auch eine finanzielle Absicherung wurde von diesen Müttern nicht verlangt.

Warum wird von mir ein gesicherter Unterhalt verlangt?

Diese Forderung widespricht doch dem § 28 Abs. 1 Satz 2.


Zu 3: Das Verlangen eines Nachweises einer Anmeldung an der Schule bzw. im Kindergarten überrascht mich sehr. Die Kinder sind nicht in Deutschland gemeldet. Das schulpflichtige Kind melde ich nach dem Umzug.

Was das jüngste Kind angeht - es besteht für ihn keine Pflicht für den Besuch einer Krippe oder eines Kindergartens.

Ich werde das Kind dort erst dann anmelden, wenn ich der Meinung bin, dass es reif für eine Kindestagesstätte ist.


Zu 4: Welche Beweise eines Umzuges nach Deutschland möchte die Botschaft noch sehen?

Bestehen Seitens der Botschaft Zweifel, dass der bisherige gewöhnliche Aufenthalt meiner deutschen Kinder im Herkunftsstaat aufgegeben und im Bundesgebiet unmittelbar nach

Einreise neu begründet wird?

Wie begründet die Botschaft Ihre Zweifel? Von den Müttern, mit denen ich dank Foren Kontakt habe, wurden keine derartigen Beweise verlangt.

Deswegen kann ich mir nicht vorstellen, was genau ich der Botschaft noch präsentieren soll.


Das ist mein zweiter Visumantrag.

Ich habe bereits am 25.04.2019 ein Visum für eine Einreise nach Deutschland beantragt.

Damals habe ich mein jungstes Kind noch gestillt. Dieser Antrag wurde aber am 14.06.2019 abgelehnt (siehe Anhang).

Was ich mir bis jetzt nicht erklären kann - warum war in der Ablehnung vom § 28 Abs 1 Nr 1 und § 30 Aufenthaltsgesetz die Rede und nicht von § 28 Abs. 1 Nr.3


Damals hat mein Ehemann sich und die Kindern bei der Gemeinde xxxxx angemeldet, da wir dachten, es wird die Bearbeitung meines Antrages beschleunigen.

Nach der Ablehnung des Visumantrages hat mein Ehemann sich und die Kinder abgemeldet.

Derzeit sind weder mein Ehemann noch die beiden Kinder in Deutschland gemeldet.


Die Tante meines Ehemannes bietet unserer Familie in Deutschalnd Unterkunft.

Ihre schriftliche Bestätigung wurde der Visastelle bei der Antragstellung am 17.10.2019 vorgelegt.


Ich bitte Sie meinen Visumantrag ( angestrebter Aufenthalt nach § 28 Abs. 1 Nr. 3) so schnell wie möglich zu bearbeiten damit meine ältere Tochter endlich die Grundschule in Deutschland besuchen kann.


Ich bedanke mich im Voraus

 

Перейти на