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Работа в Германии и получение рабочей визы

05.10.19 15:45
Re: Работа в Германии и получение рабочей визы
 
Терн патриот
Терн
в ответ Olga0703 04.10.19 16:21

https://www.diakonie-hamburg.de/export/sites/default/.content/downloads/Fachbereiche/ME/zaa/Leitfaden_Auflage7_Online.pdf?fbclid=IwAR24JXc0NuiuUlwRhFtYVhQ9HH7XWk-VtgBojjVjcMjduX-vKvbnlOfNiuc

4.1.4 Erzieher/-in bzw. Heilerzieher/-in Die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte/r Erzieher/-in“ muss beim Hamburger Institut für Berufliche Bildung in Behörde für Schule und Berufsbildung beantragt werden. Die Rechtsgrundlage für das Anerkennungsverfahren bildet das Hamburgische Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz. Das Verfahren richtet sich nach den Vorschriften der §§9 bis 13. Um einen Antrag stellen zu können, muss im Herkunftsland eine vergleichbare pädagogische Ausbildung absolviert worden sein. Da die Erzieherausbildung in Deutschland sehr viel praktische Ausbildungszeit beinhaltet, wird für eine Anerkennung zusätzlich der Nachweis über ausreichend praktische Erfahrung im pädagogischen Berufsfeld gefordert. Für den Fall, dass die Ausbildung im Herkunftsland grundsätzlich kürzer war als in Deutschland gefordert, so kann dieses Defizit mit Berufserfahrung ausgeglichen werden. Eine Anerkennung ist häufig mit Auflagen verbunden. In den meisten Fällen wird von den Antragsteller/-innen zusätzlich ein Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse auf dem C1-Niveau gefordert, sowie Kenntnisse im deutschen Familien- und Jugendrecht.

то есть воспитатель регламентированная профессия

Hinweis für andere pädagogische Fachkräfte zur Beschäftigungsmöglichkeit: Nach den Hamburger „Richtlinien für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen“ gibt es die Möglichkeit, als Fachkraft vergleichbar mit einer Erzieher/in zu arbeiten, wenn man bestimmte andere pädagogische Qualifikationen nachweist. Dazu gehören Hochschulabschlüsse mit dem ausgewiesenen Schwerpunkt Pädagogik. Im Bereich der Nachmittagsbetreuung an Schulen (GBS) können außerdem Menschen arbeiten, die ein Lehramtsstudium mit erstem Staatsexamen oder Bachelor abgeschlossen haben. Entsprechend gilt diese Regelung natürlich auch für Menschen, die im Ausland entsprechende Abschlüsse haben und die als solche anerkannt sind.

кто-то вас дурит

переводчик / перекладач / Übersetzerin
 

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