Подали в суд на шульамт Бонна.
Verwaltungsgericht Köln
Appellhofplatz
50667 Köln
Postanschrift:
Postfach 10 37 44
50477 Köln
Telefon: 0221 2066-0
Fax: 0221 2066-457
Klageänderung
minderjähriger Maxim Erney, geb. 29.02.2012
der Frau Natalia Erney, geb. 11.01.1981
des Herrn Nikolaus Erney, geb. 22.02.1980
– Kläger –
gegen
Bundesrepublik Deutschland
vertreten durch den Schulamt Köln (Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln)
und
Schulamt Bonn (Sankt Augustiner Str. 86, 53225 Bonn),
dieser vertreten durch der Leiter des Schulamts Köln und der Leiter des Schulamts Bonn
Az. Schulamt Köln 401 Ka vom 03. Juli 2019
Az. Schulamt Bonn 40-22 vom 20. August 2019
– Beklagte –
wegen Schulrecht
Wir erheben Klage und beantragen:
- Der Bescheid des Schulamt Köln (Az. 401 Ka ) vom 03. Juli 2019 wird aufgehoben.
- Der Bescheid des Schulamt Bonn (Az. 40-22 ) vom 20. August 2019 wird aufgehoben.
- Die Beklagte wird verpflichtet Ausnahmegenehmigung gemäß §34 Abs. 5 Schulgesetzt NRW für Grundschüler Maxim Erney geb. 29.02.2012 für Besuch der Schule des Generalkonsulats der Russischen Föderation in Bonn vorliegen.
- Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Begründung:
Zur Begründung beziehen wir sich auf die Angaben.
Im Termin zur mündlichen Verhandlung wird ein Dolmetscher für die russische Sprache benötigt.
20.08.2019 wir haben mit Schreiben beim Schulamt Bonn für den Schüler Maxim Erney eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 35 Abs. 5 SchulG beantragt. Maxim soll die Schule des Generalkonsulats der Russischen Föderation in Bonn besuchen.
20.08.2019 in gleichem Tag dieser Antrag war von Schulamt Bonn abgelehnt.
Der Begründung für Ablehnung sind offensichtlich rechtswidrig und entgegen den Umständen des Falles.
Aus Grund Ablehnungen von Schulamt Köln und Schulamt Bonn und wegen Menschenrechtlicher Verletzung der Schulpflicht in Deutschland (gibt’es keine andere normale Land, wo Kinder sind verpflichtet, unsichere kriminelle Schulen zu besuchen) und offensichtlich illegale Verhältnis von Beamten von Bezirksregierung Köln, Schulamt Köln und Schulamt Bonn, Maxim Erney mit kleines Schwester Sofia Erney und mit Mutter Natalia Erney 22 August 2019 nach Russland geflohen.
In Russische Medien diese Geschichte kommt in erste Blätter von Zeitungen.
#Russia24 #News #Nachrichten
„Russischer Programmierer floh aus Europa für die Sicherheit seines Sohnes und seiner Tochter - Russland 24“
https://www.youtube.com/watch?v=xxvp17b53fI
Wir erheben vor Gericht Klage und beantragen:
- Der Bescheid des Schulamt Köln (Az. 401 Ka ) vom 03. Juli 2019 wird aufgehoben.
- Der Bescheid des Schulamt Bonn (Az. 40-22 ) vom 20. August 2019 wird aufgehoben.
- Die Beklagte wird verpflichtet Ausnahmegenehmigung gemäß §34 Abs. 5 Schulgesetzt NRW für Grundschüler Maxim Erney geb. 29.02.2012 für Besuch der Schule des Generalkonsulats der Russischen Föderation in Bonn vorliegen.
- Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Die Beweise:
- 20190820 Schulamt Bonn Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung.pdf
- 20190820 Schulamt Bonn Erklärung zum Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung.pdf
- 20190820 Antwort aus Schulamt Bonn auf Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung.pdf
Unterschrift