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Kündigung wegen der Erkrankung

04.03.05 08:18
Re: Kündigung wegen der Erkrankung
 
  bastq2 коренной житель
в ответ arcoiriska 03.03.05 22:54, Последний раз изменено 04.03.05 08:23 (bastq2)
Вы можете спокоино отзивать деньги назад. Не думаю, что дело до суда доидет. Скорее всего они просто блефуют...Ето не их дело, что им кажется и что они думают. Врач написал что вы больны и ето слово весомее их размышлении. А их письмо сохраните... Они интересно за кого себя принимают? За шерлоков холмсов с их умозаключениями.. Спокоино отзываите деньги, запираите для них счет и как уже выше посоветовали, письмо им написать с просьбои выплатить сумму с момента кюндигунга назад.. За нервы не беспокоитесь - много не потратите.. Эти студи финтесовские навенрное в судах у всех уже оскомину выбивают
[Außerordentliche Kündigung:
Mitglieder eines Sportstudios, die auf ärztlichen Rat nicht weiter trainieren sollen, dürfen fristlos kündigen und brauchen keine weiteren Beiträge mehr zu zahlen. Das hat das Amtsgericht Frankfurt (AZ: 32 C 3558/96-19) im Fall einer Kundin entschieden, die nach zwei Jahren im Fitnessstudio Gesundheitsprobleme bekommen und den Vertrag gekündigt hatte. Das Studio verlangte aber noch die ausstehende Beiträge und verwies auf die Vertragsklausel, dass "Krankheit, Wohnungswechsel und ähnliches" ein Mitglied nicht von seiner Zahlungspflicht entbinde. Diese Klausel ist unwirksam, da sie die Kunden unangemessen benachteiligt, so die Richter.
Wichtig: Das Fitnessstudio darf den Kunden bei Krankheit nicht an einen speziellen Amtsarzt verweisen. Ebenso ist es unzulässig, den Kunden im Falle der Erkrankung zum Besuch der Sauna oder anderen, von ihm nicht gewünschten Kursen zu zwingen, um den Vertrag aufrecht zu erhalten. Bei einem Umzug in eine andere Stadt kann man gleichfalls vorzeitig kündigen; ebenso, wenn das Fitnessstudio umzieht. Auch wer zur Bundeswehr einberufen wird, kann in der Regel kündigen. Das gleiche gilt nach Meinung einiger Gerichte, wenn nach Vertragsabschluss eine Schwangerschaft festgestellt wird. Andere Gerichte haben hier anerkannt, dass der Vertrag für die Zeit der Verhinderung beitragsfrei ruht und die vereinbarte Laufzeit entsprechend verlängert wird. Das AG Itzehoe (AZ: 56 C 1402/99) hat hier geurteilt, dass eine entsprechende Verlängerung für die Kundin "überraschend" sei und sie die Verlängerung nicht hinnehmen muss. ACHTUNG: Jedes Amtsgericht (AG) urteilt hier anders. Sie können sich zwar auf das Urteil berufen, die Erfolgsaussichten stehen jedoch eins zu eins.
Daraus folgt, dass eine Klausel "Der Beitrag ist auch dann regelmäßig zu zahlen, wenn das Mitglied die Einrichtungen nicht nutzt" unwirksam ist, da immer Krankheit, berufliche Veränderungen oder eine Schwangerschaft auftreten können. Eine solche Klausel dient "ohne Rücksicht" nur allein dem Anbieter und ist daher unwirksam. BGH (AZ: XII ZR 55/95)
Bei einer außerordentlichen Kündigung sollten Sie innerhalb von zwei Wochen, nachdem Sie von den Gründen erfahren haben, die zur Kündigung berechtigen, kündigen.
Eine Vertragsklausel, dass "Krankheit, Wohnungswechsel und ähnliches" ein Mitglied nicht von seiner Zahlungspflicht entbinde, ist unwirksam, da sie die Kunden unangemessen benachteilige, so die Rechtsprechung. Bei einem Umzug in eine andere Stadt kann man vorzeitig kündigen, ebenso auch, wenn das Fitnessstudio umziehen würde.
vgl. hierzu: LG Düsseldorf, Urteil v. 04.05.1994 - 12 O 796/93; LG Dortmund, Urteil v. 08.11.1990 - 8 O 343/90 Urteile v. 25.10.1990 - 8 O 318/90 8 O 223/90).
Eine Klausel, "Der Beitrag ist auch dann regelmäßig zu zahlen, wenn das Mitglied die Einrichtungen nicht nutzt" ist unwirksam, da immer Krankheit, berufliche Veränderungen (mit Umzug) oder auch eine Schwangerschaft auftreten können. Eine solche Klausel dient "ohne Rücksicht" nur allein dem Anbieter und ist daher unwirksam.
BGH, Urteil v. 23.10.1996 - Az.: XII ZR 55/95 = NJW 1997, 193 = MDR 1997, 126; so auch: OLG Frankfurt, Urteil v. 05.12.1994 - 6 U 163/93
Der Mitgliedsvertrag mit einem Fitnesscenter ist aus wichtigem Grund kündbar, wenn der Hausarzt des Mitglieds von der Teilnahme an Fitnessübungen für längere Zeit abrät. Auf die Frage, ob der im Attest dokumentierte Rat medizinisch berechtigt und sachlich begründet ist, kommt es nicht an. Die Kündigung des Mitgliedsvertrags mit einem Fitnesscenter aus wichtigem Grund setzt nicht voraus, dass das Mitglied gänzlich sportunfähig ist. Im Regelfall ist eine Kündigung vielmehr schon dann möglich, wenn ein √ aus Sicht des Mitglieds √ wichtiger Teil der Übungen aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich ist.
AG Rastatt, Urteile v. 04.04./25.04.2002 √ 1 C 19/02 und 1 C 398/01 = NJW-RR 2002, 1280 = Haufe Mediengruppe, News & Tipps v. 03.03.2004
Einigen sich Betreiber und Kundin eines Fitnessstudios aus Anlass einer Schwangerschaft in Konkretisierung einer Formularklausel, wonach bei Schwangerschaft ein Ruhen des Vertrages ohne Beitragspflicht für längstens ein Jahr eingeräumt wird, auf eine fünfmonatige Ruhezeit so ist der in dieser Vereinbarung vom Betreiber vorformulierte Zusatz: └Die Mitgliedschaft verlängert sich um die Ruhezeit⌠ überraschend im Sinne von ╖ 3 AGBG und wird nicht wirksam in das Vertragsverhältnis einbezogen.
AG Itzehoe, Urteil v. 26.11.1999 √ 56 C 1402/99 = NJW-RR 2000, 1507
Der Vertrag über die regelmäßige Benutzung eines Fitnesscenters ist ein Mietvertrag. Eine darin enthaltene Klausel, dass der auf ein Jahr abgeschlossene Vertrag sich bei nicht rechtzeitiger Kündigung stets und ständig um die gleiche Zeit verlängere, ist wegen unangemessener Benachteiligung gemäß ╖ 9 AGBG unwirksam, wenn dies nicht klar im Vertrag zum Ausdruck kommt.
AG Gelsenkirchen-Buer, Urteil v. 21.12.1988 √ 4 C 736/88 = NJW-RR 1989, 245]
Им Щестен ничц Неуес....
 

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