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GEZ

16.07.13 10:28
Re: GEZ
 
  terter9 знакомое лицо
в ответ Vaganza 16.07.13 10:17
из прессы начала года:
"Die rückwirkende Nachzahlung der GEZ-Gebühren kann sich gemäß § 4 Abs. 4 des Rundfunkgebührenstaatsvertrags maximal auf einen Zeitraum von drei Jahren erstrecken. Es gelten dabei die Verjährungsfristen, wie Sie in den §§ 195, 199 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) festgeschrieben sind. Wenn Sie sich auf die Verjährung berufen, so ist dieser Anspruch jedoch von Ihnen selbst geltend zu machen und sollte unbedingt in schriftlicher Form und per Einschreiben erfolgen. Die Höhe der rückwirkenden Nachzahlung kann demnach im Höchstfall über 36 Monate gehen und auf diese Weise leicht in einen vierstelligen Bereich geraten. Die Gebühren liegen aktuell für ein Radio und neuartige Rundfunkgeräte - also etwa internetfähige PCs oder Notebooks, die Hörfunk- oder Fernsehprogramme wiedergeben können - bei 5,76 Euro pro Monat.
digital.t-online.de: GEZ: Wer jetzt nicht handelt, zahlt wohlmöglich bald doppelt
GEZ darf Auskünfte einholen
Sollte die GEZ einen begründeten Verdacht haben, dass Gebühren nicht bezahlt werden, obwohl die entsprechenden Geräte genutzt werden, kann sie nach eigenen Angaben Auskunft über diejenigen Tatsachen verlangen, die Grund, Höhe und Zeitraum ihrer Gebührenpflicht betreffen. Dazu kann sie unter Umständen auch Familienmitglieder dazu befragen oder sogar von Meldebehörden Auskunft verlangen. Es empfiehlt sich also, die Geräte stets anzumelden, um etwaigen Ärger zu vermeiden. "
 

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