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Нужен совет!!

09.04.07 17:35
Re: Нужен совет!!
 
alinka2005 посетитель
alinka2005
в ответ G-Force 09.04.07 09:30
Adresse Botschaft: Öffnungszeiten: Telefon: Telefax: Internet:
wul. B. Chmelnyzkoho 25, Mo √ Do:08.00 √ 12.30 +380 44 247 68 00 +380 44 490 25 34 www.kiew.diplo.de
01901 Kiew und 14.00 √ 16.30 E-Mail:
Fr: 08.00 √ 12.30 visa@deutsche-botschaft.kiev.ua
Merkblatt für die Beantragung eines Visums
zur beabsichtigten Eheschließung und anschließender
Wohnsitznahme in Deutschland

(Verlobte)
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Kiew Stand: März 2007
Bei Antragstellung sind mindestens folgende Unterlagen vorzulegen:
- gültiger Reisepass mit zwei Kopien der Lichtbildseite des Passes
Hinweis: der Pass muss mindestens 3 Monate über die geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein
- drei Antragsformulare, vollständig in deutscher Sprache ausgefüllt
Hinweis 1: das Formular └Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis⌠ ist im Internet zu finden unter der Adresse
http://www.deutsche-botschaft.kiev.ua/pdf/AntragKat2.pdf.
Hinweis 2: Bitte geben sie auf dem Antrag unbedingt ihre vollständige Wohnadresse in der Ukraine mit Postleitzahl an
sowie eine Kontakttelefonnummer.
- vier identische, aktuelle Passbilder (dreimal für die Antragsformulare, ein Bild lose beigefügt)
Hinweis: das Gesicht muss auf dem Foto frontal aufgenommen, die Augen dürfen nicht bedeckt sein
- schriftliche Bestätigung eines deutschen Standesamtes über die erfolgreiche Anmeldung
der Eheschließung mit Angabe des voraussichtlichen Termines der Eheschließung (im Original
mit zwei Kopien).
- eine förmliche Verpflichtungserklärung des Verlobten gemäß ╖╖ 66, 68 Aufenthaltsgesetz
für die Aufenthaltsdauer bis zur Eheschließung (im Original mit zwei Kopien).

- Wohnortnachweis des Verlobten in Deutschland, z.B. Meldebescheinigung oder Personalausweis
(zweifach)
Für die Bearbeitung des Antrages ist eine Visumgebühr in Höhe von 30,- Euro zum aktuellen
Gegenwert in ukrainischen Hriwna zu zahlen.
Die Antragstellung ist nur persönlich möglich, eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.
Ein Visum für einen Familiennachzug bedarf immer der Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde
in Deutschland (siehe ╖ 31 Absatz 1 Nr. 1 Aufenthaltsverordnung). Daher muss mit
einer längeren Bearbeitungszeit gerechnet werden. Die Botschaft leitet nach Antragsannahme
ein Exemplar des Visumantrages umgehend an die Ausländerbehörde weiter, die für den
Wohnort des/der Verlobten in Deutschland zuständig ist. Sobald die Stellungnahme der Ausländerbehörde
vorliegt, werden sie (in der Regel telefonisch) von uns informiert.
 

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