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Республика Литва

26.03.07 16:58
Re: Республика Литва
 
lin-n местный житель
lin-n
в ответ lin-n 26.03.07 16:55, Последний раз изменено 26.03.07 16:59 (lin-n)
Voraussetzungen für Erteilung eines Visums für Litauen (09.05.2005)

Deutsche Staatsangehörigen benötigen kein Einreisevisum für die Republik Litauen. Die Dauer des Aufenthalts beträgt bis 90 Tage unter Vorlage des gültigen Reisepasses, vorläufigen Reisepasses, Kinderausweises, Diplomatenpasses, Ministerialpasses, Dienstpasses, Seefahrtbuchs oder Personalausweises.
Kein Visum für den Aufenthalt bis zu 90 Tage benötigen auch Staatsangehörige anderer EU-Staaten, sowie Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz.
Kein Visum für den Aufenthalt von 90 Tage pro Halbjahr, gerechnet vom ersten Tag der Einreise, benötigen Staatsangehörige folgender Staaten:
Andorra, Argentinien, Armenien (Dipl), Australien, Bolivien, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Chile, China (Dipl und Dienst), Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Heiliger Stuhl, Honduras, SAR Hongkong, Israel, Japan, Kanada, Korea, Kroatien, SAR Macau, Malaysia, Mexiko, Moldova (Dipl), Monako, Neuseeland, Nicaragua, Panama, Paraguay, Rumänien, San Marino, Singapur, Türkei (Dipl, Dienst und Spezial), Ukraine (Dipl und Dienst), Uruguay, USA, Venezuela.
(*Dipl=Diplomatenpassbesitzer, Dienst=Dienstpassbesitzer, Spezial=Dienstpassbesitzer)
Für die Ausstellung eines Einreisevisums sind folgende Unterlagen persönlich vorzulegen:
1. Reisepass, gültig mindestens drei Monate nach Ausreise aus Litauen, mit dem Nachweis über den legalen Aufenthalt in Deutschland bzw. Schengen,
2. vollständig ausgefüllter Visumantrag;
3. 1 Passbild;
4. Einladung des Gastgebers, beglaubigt durch das litauische Migrationsamt. Eine Einladung ist nicht erforderlich:
4.1. für Staatsangehörige von Südafrika, Ecuador und der Ukraine;
4.2. für Familienmitglieder von EU-Staatsbürgern (Ehegatte und Kinder unter 21 Jahren) als Nachweis gelten Kopien des Passes des EU-Staatsbürgers und der Heirats- bzw. Geburtsurkunde;
4.3. für Ehegatten und Kinder unter 18 Jahren litauischer Staatsangehörigen. Als Nachweis gelten Kopien des Passes des litauischen Staatsbürgers und der Heirats- bzw. Geburtsurkunde;
4.4. im Fall eines Transits durch Litauen;
4.5. für Staatsangehörige von Belarus, Kasachstan, Taiwan und Russland für ein Einreisevisum (eine Einreise) für max. 30 Tage (Moldau bis 10 Tagen), sofern ausreichende Geldmittel (40 EUR pro Tag) in Reiseschecks oder Kreditkarten (mit Kontoauszug) nachgewiesen werden. Für Staatsangehörige von Belarus, Kasachstan und Russland wird der Nachweis über ausreichende Geldmittel nicht verlangt soweit die Gültigkeit des Visums 10 Tage nicht überschreitet.
5. Gültige Auslandskrankenversicherung (nicht erforderlich für die Familienmitglieder von EU/EWR-Staatsbürgern),Versicherungssumme mind. EUR 30.000.

Visum per Post kann nur an die Staatsangehörige der in 4.1 (außer Südafrika) und 4.5 aufgelisteten Staaten erteilt werden. In diesem Fall sind ausreichend frankierter Rückumschlag und Beleg der Überweisung auf das Konto 1213883, Deutsche Bank Berlin BLZ 10070000 (unter Verwendungszweck, bitte die Zahl 1000 unbedingt angeben) beizufügen. Die Botschaft übernimmt keine Verantwortung bei Verlust der Unterlagen auf dem Postweg.

DIE BOTSCHAFT NIMMT KEINE SCHECKS AN!
Transitvisa können erst nach Erhalt des Visums eines entsprechenden Zielstaates erteilt werden. Mehrmaliges Transitvisum kann nur in Ausnahmefällen erteilt werden.
Sprechstunden: Montag bis Freitag 10 - 13 Uhr.
Bearbeitungsgebühren (Bearbeitungsdauer beträgt bis zu 7 Werktagen)
Art des Visums Gebühr (EUR)
Einreisevisum, eine oder mehrere Einreisen (C) 35
Transitvisum, eine, zwei oder mehrere Einreisen (B) 35


Gebührenfrei sind Visa für die Staatsbürger von Ukraine. Kinder unter 16 Jahren, Diplomaten- und Dienstvisa, sowie unter 4.2 und 4.3 aufgeführten Personen.
 

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