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29.01.06 17:07
Re: Голосование
 
Ким-ли постоялец
Ким-ли
в ответ strachowka 29.01.06 13:04, Последний раз изменено 29.01.06 19:56 (Ким-ли)
В ответ на:
Всё что ты перечислил, компания добровольно и так бы оплатила, а вот твоего "помошника адвоката" по правильному заполнению бумажек оплатила твоя адвокатская страховка, позвони к ним и узнаешь.

Зачем звонить ? У меня все письма есть.
Verkehrs-Rechtsschutz у меня с Selbsbeteiligung:150.- je Rechtsschutzfall.Я бы заметил.
Hier einige Grundregeln, wie man unnötig Ärger vermeiden kann:
1.
Kommt es zum Unfall, sollte man sich zu allererst nach Unfallzeugen umsehen.
Sofern man keinen Beifahrer hat, kommt diesen unabhängigen Unfallzeugen in einem eventuellen Rechtsstreit große Bedeutung zu.
Doch leider haben Unfallzeugen die Tendenz wegen eigener Angelegenheit sofort wieder vom Unfallort zu verschwinden ohne daß man sich die Adresse notiert hat.
Deshalb sollte dies der erste Schritt am Unfallort sein, nachdem man die Unfallstelle gesichert hat.
2.
Der zweite Schritt sollte sein, daß man, sofern es sich um einen Sachschaden von mehr als nur einem kaputten Außenspiegel handelt, die Polizei ruft und den Unfall aufnehmen läßt.
Es kann zwar sein, daß die Polizei einem selbst auch ein Verwarnungsgeld oder ein Bußgeld abverlangt.
Aber der Vorteil ist, daß die Polizei als unabhängige Stelle den Unfall skizziert, was für einen Prozeß um Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche von entscheidender Bedeutung sein kann.
Zudem überprüft die Polizei die Daten des Unfallgegners und ebenso die Versicherung.
3.
Geht es nur um einen Blechschaden, ist es bei Schäden ab 1000,- sinnvoll, den Schaden von einem Sachverständigen begutachten zu lassen.
Ist die Schuldfrage klar und trägt der Unfallgegner die Schuld, kann man, sofern man kein Geld hat einen Sachverständigen zu beauftragen, bei der gegnerischen Unfallversicherung nachfragen, ob diese ein Kfz-Sachverständigengutachten wünschen oder nach der Reparaturrechnung der Autowerkstatt den Schaden regulieren wollen.
Oftmals schicken die gegnerischen Versicherungen dann den Geschädigten zu einem bestimmten Kfz- Sachverständigen und regulieren die Kosten für die Anfertigung des Sachverständigengutachtens direkt mit diesem ohne das man erst in Vorlage treten muß.
4.
Ist es leider nicht nur beim Blechschaden geblieben, sondern sind auch Körperverletzungen zu beklagen, sollte man sich noch am Unfalltag zum Arzt begeben, um das genaue Ausmaß der körperlichen Beeinträchtigung feststellen zu lassen.
Auch in der Folgezeit sollte man die Arzttermine wahrnehmen, um zu klären, wann die Unfallfolgen endgültig verheilt sind.
Die Art und Schwere der Verletzung und die Dauer bestimmen die Höhe des zu beanspruchenden Schmerzensgeldes.
Genaue Auskunft über die Höhe des Schmerzensgeldes kann in der Regel jedoch nur ein Rechtsanwalt geben.
Ein Tip noch, heben Sie sich auch die Belege aus der Apotheke für Verbandsmaterial etc. auf, auch diese Beträge sind ersetzbar.
Für den Fall, daß eine Verkehrs-Rechtschutzversicherung abgeschlossen sein sollte, übernimmt diese die Kosten für den Rechtsanwalt und auch die Kosten für ein Kfz- Gutachten. Ratsam ist jedoch vor dem Gang zum Anwalt grundsätzlich zu klären, ob die abgeschlossene Versicherung auch Verkehrsrechtschutz beinhaltet und die Kosten übernimmt.
5.
Ist man am Unfallgeschehen schuldlos und muß das schöne, neue Auto nun repariert werden, steht dem Geschädigten auch noch ein Nutzungsausfall für die Tage der Reparatur zu.
Sollte die Versicherung des Gegners nicht sofort regulieren, sollte man der Versicherung schriftlich mitteilen, daß man ohne das Geld nicht reparieren könne und diesen eine Frist zur Anweisung setzen.
Sollte die Versicherung dann immer noch nicht leisten, kann sich das zu zahlende Nutzungsausfallgeld erhöhen.
Fazit:
Auch ein Verkehrsunfall ist schnell reguliert, wenn man am Unfallort wichtige Grundregeln beachtet.
Sollte man sogar über eine Rechtsschutzversicherung für diesen Fall verfügen, empfiehlt es sich die Regulierung des Schadens und die Korrespondenz mit Versicherung durch einen Anwalt führen zu lassen, da dieser im Zweifel noch etwas "mehr" rausholen kann, als ein Laie.
Aber auch ohne Rechtsschutzversicherung und eindeutiger eigener Schuldlosigkeit kann man sich einen Anwalt leisten, da diesen dann letztendlich der Gegner zahlen muß.
Man muß allerdings damit rechnen, daß der Anwalt erst einmal einen Vorschuß auf seine Kosten von dem Mandant verlangt und man diese gezahlten Gebühren erst bei der Endregulierung durch die gegnerische Versicherung wieder ersetzt bekommt.

Da natürlich jeder Unfall seine Eigenheiten hat, ist das Vorstehende nur als eine Art Leitfaden zu verstehen, der aber hoffentlich bei einem Verkehrsunfall guter Ratgeber sein kann.
"Я на самом деле ношу дорогие костюмы, они просто на мне выглядят дешево".(Уоррен Баффет)
 

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