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Правомерно ли требование в течение 6 месяцев подать заявление о выходе из гражданства?

27.08.23 11:09
Re: Правомерно ли требование в течение 6 месяцев подать заявление о выходе из гражданства?
 
maria_777 завсегдатай

Н.п. Приведу два последних письма этого беарбайтера, чтобы стало понятно, что общение происходит со стеной. Если он так себя ведёт, значит должен быть уверен, что ему за это ничего не будет. Поэтому вопрос- если там мафия, стоит ли с ними вообще связываться?


1) da Ihre Akte aufgrund Ihrer Klage vor dem Verwaltungsgericht Potsdam nicht

mehr bei uns im Hause ist, ist es mir derzeit auch nicht möglich, einen

Vatersnamen auf der Zusicherung zu ergänzen. Hierfür fehlen mir nunmehr

schlichtweg die Unterlagen.

Im Übrigen orientiert sich die Zusicherung an Ihrem Nationalpass. Dort ist ebenfalls

kein Vatersname im lateinischen Schriftfeld sowie in der maschinenlesbaren Zeile

vermerkt. Daher erfolgte auch keine Angabe auf der Zusicherung.

Bei der Angabe "belarussischen" Staatsangehörigkeit handelt es sich tatsächlich um

ein Versehen, welches behoben werden könnte; nach jetzigem Stand jedoch ohne

Vatersname.

Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass bezügliche einer Schließung

der Konsulate oder der Botschaft in Berlin diesseits keine Kenntnisse bestehen. Auch

auf der Internetseite der Botschaft gibt es keine Hinweise darauf.


2) wie bereits geschrieben, liegen mir aufgrund des Gerichtsverfahrens keine Unterlagen

(wie z.B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde mit Übersetzung etc.) mehr von Ihnen vor, auf

denen Ihr Vatersname in lateinischen Buchstaben steht oder stehen könnte.

Für mich einsehbar ist nur noch Ihr Pass, in dem der Vatersname nur in kyrillischer Schrift

angegeben ist.

Daher könnte ich Ihnen auch nur eine erneute Zusicherung ohne Vatersnamen ausstellen.

Weiterhin sollen mögliche Schließungen von Auslandsvertretungen erst zum Jahresende

erfolgen. Hiervon ist nicht die Russische Botschaft in Berlin betroffen.

Insofern ist nicht nachvollziehbar, warum Sie nicht fristgerecht den entsprechenden Antrag

stellen können. Bei der ersten Frist handelt es sich um den Nachweise der Beantragung

der Entlassung.

 

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