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Приобретение гражданства ФРГ для новорожденных (без вступления в гражданство РФ)

16.08.23 11:36
Re: Приобретение гражданства ФРГ для новорожденных (без вступления в гражданство РФ)
 
dipl-inz гость
в ответ dimafogo 15.08.23 21:33
Добавлю, что отправлять это требование следует заказным письмом и параллельно можно продублировать мейлом, но отправлять одним лишь мейлом бесперспективно.

а на чьё имя посылать?


я тут составил письмо. Не могли бы Вы и Dresdner, пожалуйста, своим экспертным взглядом оценить?


Hiermit beantrage ich die Ausstellung eines Reiseausweises für Staatenlose oder eines Aufenthaltstitels als Ausweisersatz gem. § 55 Abs. 1 Satz 2 AufenthV und gem. § 78 Abs. 1 Satz 2 AufenthG.

Hier ist unsere Vorgeschichte, die beim Telefonat am 31.07.23 mit Herrn Schmid und in mehreren E-Mails an die E-Mail-Adresse auslaenderrecht.arbeit.l-z@stuttgart.de beschrieben wurde:

  1. Seit September 2011 lebe ich rechtmäßig auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Seit dem 10.11.14 arbeite ich unbefristet als Ingenieur in Stuttgart.
  3. Am 03.02.15 wurde mir eine Blaue Karte EU ausgestellt (wurde bis zum 31.01.2023 verlängert).
  4. Am 22.10.22 wurde mir eine Einbürgerungszusicherung ausgestellt (die Antragsstellung erfolgte am 06.05.2021).
  5. Am 26.01.23 wurde mir eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt (wurde bis zum 11.01.24 verlängert). Der Beamte begründete die Nichterforderlichkeit der Verlängerung des Aufenthaltstitels damit, dass ich bereits eine Einbürgerungszusicherung erhalten hatte.
  6. Am 11.07.23 wurde mein neuer Sohn geboren.
  7. Am 17.07.23 wurde unser Antrag auf Verzicht auf die russische Staatsbürgerschaft bewilligt. Nun bin ich verpflichtet, meinen Reisepass gegen eine Bescheinigung über den Verzicht auf die Staatsbürgerschaft im russischen Konsulat auszutauschen.
  8. Am 14.09.23 steht mir ein Termin bei Ihnen bevor, um die Verlängerung des Aufenthaltstitels zu beantragen.

Ohne einen Ausweis kann ich weder einen neuen Aufenthaltstitel für mich beantragen noch die russischen Unterlagen für meinen Sohn.

Wenn bis zum 30.08.2023 meinem Anliegen nicht entsprochen wird, sehe ich mich gezwungen, mich an das Verwaltungsgericht Stuttgart zu wenden.

 

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