BMW подвергся жесткой критике
Artikel 1 Aufhebung des Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes (101-2)
"Das Gesetz über die
Eingliederung des Saarlandes in der im Bundesgesetzblatt Teil III,
Gliederungsnummer 101-2, veröffentlichten bereinigten Fassung wird
aufgehoben."
Artikel 2 Aufhebung des Gesetzes zur Einführung von Bundesrecht im Saarland (101-3)
"Das Gesetz zur Einführung von
Bundesrecht im Saarland in der im Bundesgesetzblatt Teil III,
Gliederungsnummer 101-3, veröffentlichten bereinigte Fassung wird
aufgehoben."
Das Saarland ist nicht mehr in den Bundesländern eingegliedert und es gilt auch kein Bundesrecht mehr im Saarland.
Auch für Berlin gibt es keine Zugehörigkeit zum Bundesgebiet:
Zur Direktwahl der Berliner
Vertretungen zum Bundestag und ihr volles Stimmrecht im Bundestag und im
Bundesrat finden wir wörtlich: (Bundesgesetzblatt 1990, Teil I S 1068).
"Die Haltung der Alliierten, daß
die Bindungen zwischen den Westsektoren Berlins und der Bundesrepublik
Deutschland aufrechterhalten und entwickelt werden, wobei sie
berücksichtigen, daß diese Sektoren wie bisher KEIN Bestandteil
(konstitutiver Teil) der Bundesrepublik Deutschland sind und auch
weiterhin NICHT von ihr regiert werden, bleibt unverändert."
Daher werden bundesdeutsche
"Gesetze" (Geschäftsanordnungen des Vereinigten Wirtschaftsgebietes als
Treuhänder der Alliierten) weiterhin in Bonn ausgegeben. Berlin hat nur
repräsentativen Charakter und bleibt daher weiterhin
Vier-Sektoren-Stadt.
1.) BGBl. 1990, Teil I, Nr. 27, S. 1068, ausgegeben zu Bonn am 20. Juni 1990
2.) BGBl. 1990, Teil II, Nr. 36, S. 1273-1276, ausgegeben zu Bonn am 2. Oktober 1990
3.) BGBl. 1990, Teil II, Nr. 42, S. 1386-1389, ausgegeben zu Bonn am 9. November 1990