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Maskenverweigerern in Baden-Württemberg droht ab sofort auch auf dem Schulhof ein Bußgeld.
Das geht aus dem neuen Strafkatalog hervor, den die Landesregierung nach den jüngsten Vereinbarungen von Bund und Ländern angepasst hat.
Demnach drohen zwischen 25 und 250 Euro Bußgeld, wenn keine Mund-Nasen-Bedeckung außerhalb des Unterrichts getragen wird.
Der sogenannte Regelsatz liegt bei 35 Euro, wie es in dem am Freitag veröffentlichten "Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten" weiter heißt.
Kontrolliert wird die Regelung nach Angaben des Sozialministeriums durch das Ordnungsamt, das in einem solchen Fall auch das Bußgeld erheben müsste.
Der Schutz ist ab Klasse fünf und an den weiterführenden Schulen auf den sogenannten Begegnungsflächen wie den Fluren, der Aula, dem Schulhof und den Toiletten vorgeschrieben.