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Административный суд приговором установил факты удушения детей в начальной школе

27.06.20 11:07
Re: Административный суд приговором установил факты удушения детей в начальной школе
 
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Sehr geehrte Damen und Herren,

Wegen der Handgreiflichkeiten und körperlichen Übergriffe des Afghanen gegen unseren Sohn Maxim forderte ich die Clarenhofschule Köln auf, derartige Gewalttätigkeiten und Störungen in der Schule zu verhindern. Die Schule schaffte das nicht. Wir beantragten beim Schulministerium NRW und der Schulaufsicht Köln und später Bonn die Erlaubnis, daß Maxim die russische Schule beim russischen Generalkonsulat der Russischen Föderation in Bonn besucht, und zogen nach Bonn. Die angerufenen deutschen Schulbehörden lehnten einen Besuch dieser Schule ab, obwohl er aus wichtigem Grund nach § 34(5) des Schulgesetzes NRW möglich gewesen wäre, mit der Begründung, diese russische Schule sei keine von NRW anerkannte Ergänzungsschule nach § 118(3) SchulG NRW. Gegen diese Bescheide erhoben wir, mein Sohn, meine Frau und ich, am 1. Aug. 2019 Klage beim Verwaltungsgericht Köln, während Maxim mit seiner Mutter nach Moskau zog, wo er ab August 2019 eine dortige russische Schule besucht.

Mit Urteil v. 9. Okt. 2019 wiesen die Kölner Richter am Verwaltungsgericht Schommertz (Vors.), Fröse, Richter Dr. Busche und die ehrenamtlichen Richterinnen Bezani und Geiger unsere Klage ab, die russische Schule beim russischen Generalkonsulat der Russischen Föderation in Bonn sei vom Schulministerium NRW für die Erfüllung der deutschen Schulpflicht nicht als geeignet festgestellt worden. Auch gebe es keinen wichtigen Grund für den Besuch dieser russischen Schule. Die Störungen an der Clarenhofschule Köln seien nach unserem Wegzug nach Bonn nicht mehr von Bedeutung, und der schlagende Afghane sei inzwischen an einer anderen Schule. Die Gewalttaten an der Kölner Clarenhofschule seien ein Einzelfall und rechtfertigten keine generellen Zweifel an der Eignung des deutschen Schulsystems zur Integration in die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse der BRD.

Ich stimme den Kölner Verwaltungsrichtern zu, daß die deutschen Schulen geeignet sind, Schüler in die derzeitige soziale Wirklichkeit der BRD zu integrieren, indem sie schon ab der ersten Klasse alle Schüler erleben lassen, daß nur das ungehemmte Unrecht des Stärkeren gilt und die öffentlich Bediensteten es dulden und als kulturelle Vielfalt ggf. sogar billigen, weil es die Selbstverteidigungskräfte des Schwächeren oder weniger Gewaltbereiten herausfordert, sie zu Bewaffnung, Gruppen- und Bandenbildung anregt und so mit täglichen Schlägereien auf die realen Zustände in deutschen Großstädten bei ihrem unaufhaltsamen Abstieg in Afghanisierung, Fellachisierung und Verslumung mit Clanherrschaft bestens vorbereitet, während Wissenserwerb, der offensichtlich kein deutsches Schulziel mehr ist, jedenfalls als nachrangiger überholter Wert zurückstehen muß. NRW-Schulen sind so nur noch öffentliche Gebäude, in denen Kinder ihre Vormittage im Beisein von Landesbeamten verbringen müssen, sich aber dort frei entfalten können (betreutes Schlagen).

 

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