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Kurzarbeit

26.04.20 12:48
Re: Kurzarbeit?
 
зааайка коренной житель
зааайка

Neu: Bei Aufnahme/Ausübung einer Nebenbeschäftigung in einem systemrelevanten Bereich (siehe Auflistung) bleibt das Nebeneinkommen von April bis einschließlich Oktober 2020 anrechnungsfrei, soweit die Summe aus dem Nebeneinkommen plus einem ggf. verbliebenen Ist-Entgelt, einem evtl. Aufstockungsbetrag und dem Kurzarbeitergeld das Soll-Entgelt nicht übersteigt. Ein Minijob (450 Euro/Monat) bleibt vollständig anrechnungsfrei.


Systemrelevante Branchen oder Berufe sind z.B.:

  • Medizinische Versorgung, ambulant und stationär, auch Krankentransporte
  • Versorgung von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen mit Lebensmitteln, Verbrauchsmaterialen
  • Versorgung mit unmittelbar lebenserhaltenden Medizinprodukten und Geräten
  • Versorgung mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln
  • Labordiagnostik
  • Apotheken
  • Güterverkehr z. B. für die Verteilung von Lebensmitteln an den Groß- und Einzelhandel
  • Lebensmittelhandel – z. B. Verkauf oder Auffüllen von Regalen
  • Lebensmittelherstellung, auch Landwirtschaft
  • Lieferdienste zur Verteilung von Lebensmitteln
 

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