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125ccm Roller mit B Führerschein
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Mark_neuss коренной житель
в ответ Ign0r3 23.02.20 15:47
Personen, die ihren PKW-Führerschein vor dem 1.4.1980 erworben haben, dürfen Motorroller mit ebendiesem Schein im Straßenverkehr bewegen. Eine weitere Besonderheit ist, dass die Leistung maximal 11 kW, das sind umgerechnet 15 PS, betragen darf.Mit allen Autoführerscheinen, die zu einem späteren Zeitpunkt ausgestellt wurden, dürfen lediglich noch Mokickroller mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h gefahren werden. Alternativ muss der A1 Führerschein gemacht werden, der zum Fahren von 125 ccm Krafträdern berechtigt