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Тема с судом, авто, анвальтом получила продолжение.

13.04.17 15:18
Re: Тема с судом, авто, анвальтом получила продолжение.
 
Upsang Забанен до 23/7/24 22:42 завсегдатай
в ответ Upsang 31.03.17 17:54, Последний раз изменено 13.04.17 15:20 (Upsang)

Klagerwiderung

Sehr geehrte Damen und Herren,

dem Kläger steht ein Schadenersatz in Höhe von 610,00 € nicht zu.

Begründung:

1. Unstreitig ist, dass der Klagte den Artikel Auto "Suzuki Alto" über eBay-Plattform mit unvollständigen Beschreibung angeboten, und Klagte hat in Beschreibung am wichtigsten Fakten über dieses Auto nicht angezeigt.

Er hat in der Beschreibung nicht geschrieben, dass

1.1. Das Auto hat keine aktuelles TÜV und ASU.

1.2. Das Auto ist nicht fahrtbereit.

1.3. Alle Fahrten mit dem Auto auf öffentlichen Straßen sind gesetzlich verboten.

1.4. Das Probefahrt mit dem Auto auf öffentlichen Straßen ist gesetzlich verboten.

1.5. Der Käufer ist verpflichtet, das Auto abholen nur mit Abschleppfahrzeug.

1.6. Das Auto ist reparaturbedürftig für TÜV und der Verkäufer will die Ersatzteile nicht zahlen.

1.7. Das Fahrzeug hat nicht alle Papiere in Ordnung für fahren.

1.8. Das Auto hatte Probleme mit Bremsen

Dass der Kläger keine Angaben zum TÜV des Fahrzeugs in seinem Angebot gemacht hat, bleibt ebenfalls unbestritten. Nichtsdestotrotz versicherte der Kläger im Telefonat vom 07.Mai 2016 um 18:02, 07.Mai 2016 um 18:04, 07.Mai 2016 um 18:11, dass das Fahrzeug über einen TÜV verfügt, fahrtbereit und das Fahrzeug hat alle Papiere in Ordnung für fahren.

Beweis:

Vernehmung des Beklagten als Partei, mit Protokoll-Anrufe von der Telefonnummer 0177-XXX seit 07.Mai 2016 18:00

Vernehmung des Kläger als Partei, mit Protokoll-Anrufe von der Telefonnummer 0170-XXX seit 07.Mai 2016 18:00

Ausdruck des Angebots, Anlage A

WhatsApp Verhandlungsprotokoll zwischen Kläger und Beklagten, Anlage W

2. Unstreitig ist, dass der Kaufvertrag aufgrund §119 II BGB /Anfechtbarkeit wegen Irrtums/ und §123 I BGB /arglistige Täuschung/ war nicht unterzeichnet oder war unbedingt aufgelöst.

§ 119 BGB /Anfechtbarkeit wegen Irrtums/

(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.

§123 I BGB /Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung/

(1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.

(2) Hat ein Dritter die Täuschung verübt, so ist eine Erklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben war, nur dann anfechtbar, wenn dieser die Täuschung kannte oder kennen musste. Soweit ein anderer als derjenige, welchem gegenüber die Erklärung abzugeben war, aus der Erklärung unmittelbar ein Recht erworben hat, ist die Erklärung ihm gegenüber anfechtbar, wenn er die Täuschung kannte oder kennen musste.

Kläger und Anwaltskanzlei worden Anfechtung nach 119 II BGB und 123 I BGB mit Schreiben vom 01.Juli 2016 per Einschreiben mit Rückschein benachrichtigt mit Nummern RB536736277DE und RB536736263DE

Beweis: Anfechtung von 01.07.2016 in Kopie Anlage A 2,

Sendungsstaus RB536736263DE Anlage S1,

Sendungsstaus RB536736277DE Anlage S2

3. Unstreitig ist, dass der Kläger in Beschreibung den Artikel Auto "Suzuki Alto" falsche Information "Ein ideales Fahrzeug für eine Fahrt Anfänger" geschrieben.

Das Auto ohne TÜV ist nicht ideales Fahrzeug für Anfänger.

Beweis: Ausdruck des Angebots, Anlage A

4. Unstreitig ist, dass der allgemein Tradition und Gewohnheit des Geschäftsumsatzes, schreiben man in den Titel und die Beschreibung "ohne TÜV", wenn das Auto ohne TÜV ist. Aber der Kläger in Verletzung der allgemein Tradition und Gewohnheit des Geschäftsumsatzes hat nicht geschrieben, dass das Auto ist ohne TÜV.

Die Artikel über Autos sind immer mit Information über TÜV, oder "ohne TÜV", oder "TÜV bis "Datum"", oder "TÜV neu"

Beweis:

Ausdruck des Angebots von andere Verkäufer "Suzuki Liana Kombi 1.4 DDiS Comfort OHNE TÜV!!!", 700 € mit Information "ohne TÜV" - Anlage A4 -

Ausdruck des Angebots von andere Verkäufer "VW Polo ohne Tüv 1.0 benzin", 500 € mit Information "ohne TÜV"- Anlage A5 -

Ausdruck des Angebots von andere Verkäufer "Suzuki Alto", 799 €, mit Information "TÜV bis 8-2018" - Anlage A6 -

Ausdruck des Angebots von andere Verkäufer "Suzuki Alto 1,1 TÜV neu", 1550 €, mit Information "TÜV bis Monat: 03 und Jahr: 2018" - Anlage A7 -

5. Unstreitig ist dass Frist von Anwalt in Brief vom 18. Mai 2016 bis 01. Juni 2016 war nicht genug, weil ich habe Brief von Anwalt vom 18. Mai 2016 nur 31.Mai 2016 abends oder 01.Juni 2016 bekommen.

Ich habe meine Familie von 20.Mai 2016 bis 27. Mai 2016 aus Russland abgeholt und wir waren von 27.Mai 2016 bis 31.Mai 2016 in Grenzdurchgangslager Friedland (Heimkehrerstraße 18, 37133 Friedland), wir haben Papiere aus Grenzdurchgangslager Friedland für diese Zeitlang.

Der Rückschein von 31.Mai 2016 abends oder 01.Juni 2016 ist Bestätigung richtige Datum, und nur Anwalt von Kläger hat dieser Rückschein.

Ich hatte 01.06.2016 ab sofort telefoniert per Telefonnummer 02681- XXX und gesagt dass ich bin dagegen und in 2 Wochen ich wird Widerspruch geschrieben und geschickt mit Email und per Post.

Dieser Brief der Anwalt von Kläger hat 16.06.2016 noch mal schriftlich bekommen, Sendungsstaus RB899990248DE

Beweis:

Ausdruck des Email Brief vom 14.Juni 2016 um 03:09 "Widerspruch", - Anlage W2

6. Unstreitig ist dass Kläger/Verkäufer hat Informationen über fehlende TÜV bewusst verheimlich

Beweis: WhatsApp "07.05.2016 20:43 XXX: es steht mit keinem Wort drin das er TÜV hat sie sollten besser lesen und nicht einfach bieten", Anlage W

7. Unstreitig ist dass Kläger/Verkäufer hat die Telefonnummer für Fragen und Antworten bewusste geschrieben. Ohne die Telefonnummer sind aller Fragen und Antworten zwischen Käufer und Verkäufer in eBay BriefSystem gespeichert. Mit die Telefonnummer man kann nur auf Wort vertrauen. Natürlich, ohne Vertrauen, Käufe macht keine Sache mit Verkäufer.

Beweis: Ausdruck des Angebots, Anlage A

8. Unstreitig ist dass Kläger/Verkäufer wusste, dass das Auto hat die Ersatzteile für TÜV gebraucht.

Der Kläger/Verkäufer hat in WhatsApp geschrien "10.05.2016, 16:23 - XXX: Und die Kosten für Ersatzteile". Aber in Artikel steht keine Information dass das Auto braucht die Ersatzteile.

Beweis: WhatsApp Verhandlungsprotokoll zwischen Kläger und Beklagten, Anlage W, "10.05.2016, 16:23"

9. Bestritten wird, dass dem Kläger ein Schaden in Höhe von 610,00 € zusteht. Hatte der Kläger jederzeit die Möglichkeit das angebotene Fahrzeug an den "Zweit-Höchstbietenden" zu verkaufen und nur die daraus ergebende Differenz als Schadenersatz gegenüber dem Kläger geltend zu machen. Einen Nachweis, dass der Kläger, im Wege der Schadensminderung, das Fahrzeug an den Zweit-Höchstbietenden angeboten hatte, wurde nicht erbracht.

Die Preise von "Zweit-Höchstbietenden" war 1600 Euro.

Die Differenz zwischen "Höchstbietenden" und "Zweit-Höchstbietenden" ist 10Euro = 1610Euro - 1600Euro.

Das der Beklagte späterhin, aus welchem Grund auch immer, einen Preisnachlass von 600,00 € an den "neuen" Käufer gewährt hat von Preis "Zweit-Höchstbietenden", kann nicht zu Lasten des Beklagten gehen.

Außer meine Preise, war Preise von andere Leuten in Summe 1600, 1590, 1570,1550, 1530, 1510, 1500, 1450, 1024, 1005, 1004 Eur.

Beweis: eBay Gebotsübersicht mit Preis "Zweit-Höchstbietenden" 1600 - Anlage G

10. Bestritten wird, dass dem Kläger ein Schaden in Höhe von 610,00 € zusteht. Am 03.05.2016 hat der Beklagte das von ihm angebotene Fahrzeug zum einem Sofortkaufpreis von 1.200,00 € angeboten.

Beweis: Ausdruck der Ergänzung des Angebots vom 03.05.2016 mit dem Text: "hatte bei rein setzen Sofortkauf angeboten 1.200,00 € das bleibt weiter bestehen" -Anlage A

Das der Beklagte späterhin, aus welchem Grund auch immer, einen Preisnachlass von 200,00 € an den "neuen" Käufer gewährt hat, kann nicht zu Lasten des Beklagten gehen.

11. Bestritten wird, dass Kläger hat als Privatperson keine Garantie und Gewährleistung oder Verantwortung trägt.

Der Kläger seit 23.März 2001 kauft und verkauft und der Kläger ist als gewerblich im Sinne des Wettbewerbsrechtes eingestuften und Kläger muss auch im Sinne als Gewerbeverkäufer Verantwortung tragen.

Frühere der Kläger auch verschiedene Fahrzeuge verkauft, dass steht in Bewertungsprofil "XXX" ein Bewertungen von Käufer mit Name "p***i" über "Fahrzeug…".

Auch der Kläger 03.04.2017 mit anderer Artikel ein "ANHÄNGER 2 to SEHR STABIL BITTE BILDER ANSEHEN !!!" mit eBay verkauft und er hat "Selbstverständlich mit TÜV 10.2017 Vollabnahme, Gutachten aller vorhanden. zur zeit angemeldet… Telefon 0170/XXX" Das bedeutet, dass Kläger hat gewusst, das Information über TÜV und das Auto angemeldet oder abgemeldet ist wichtig für Käufer.

Beweis: Ausdruck des "Bewertungsprofil "XXX"", Anlage B

Ausdruck des Angebots "ANHÄNGER 2 to SEHR STABIL BITTE BILDER ANSEHEN !!!"- Anlage A3

12. Unstreitig ist dass Kläger/Verkäufer hat Möglichkeiten in Beschreibung von Angebot Angaben über fehlenden TÜV hinzugefügt, wie er hat gemacht 03.05.2016 über die Preise 1200 Euro, aber er hat Angaben über fehlende TÜV nicht gemacht. In diese Situation Kläger hat selbstschuld.

Beweis: Ausdruck des Angebots, Anlage A

Andere rechtliche Erläuterung für die Sache

13. Der Verkäufer XXX hat geschrieben, dass als privat Verkäufer, und er macht keine Garantie oder Gewährleistung auf das Auto, aber das ist falsch.

Das Deutsche Gesetz lautet...

Gebrauchtwagenkauf von Privat.

Kaufen Sie einen Wagen von einer Privatperson, legt Ihnen der Verkäufer meist einen Standard-Kaufvertrag zur Unterschrift vor, in dem Sie folgenden Satz finden: „Der PKW wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft"...... Auch wenn der Verkäufer die Sachmängelhaftung im Vertrag ausgeschlossen hat, haftet er, falls sich später herausstellt, dass er ganz bewusst falsche Angaben gemacht oder etwas verschwiegen hat.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

§ 434 Sachmangel

(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

1.wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst

2.wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.

(2) Ein Sachmangel ist auch dann gegeben, wenn die vereinbarte Montage durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen unsachgemäß durchgeführt worden ist. Ein Sachmangel liegt bei einer zur Montage bestimmten Sache ferner vor, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert worden.

(3) Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert.

Aus diesem Gesetzartikel "1 Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, "

der Käufer ein Auto erwartet wichtige Information über Auto als TÜV.

Aus diesem Gesetzartikel "2 es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte."

der Verkäufer hat gewusst über abwesend TÜV und hat gemusst über das wissen.

14. Der Verkäufer hat geschrieben "Als Privatverkäufer übernehme ich keine Gewährleistung nach EU-Recht. "

Aber selbst eBay schreibt das:

"Zweitens gilt in Deutschland immer noch das (ggf. auf Grund von EU-Vorgaben veränderte, aber doch in deutsche Gesetze gegossene) deutsche Recht - ein EU-Recht gibt es im privaten Bereich (wenn also Verkäufer oder Käufer Privatpersonen sind) nicht. Also sollte man sich nicht als ahnungslos outen und so einen Stuß wie "EU-Recht" schreiben - das ist höchstens eine Einladung für jene, die das Recht gut kennen und einen über den Tisch ziehen wollen.

Drittens schreibt das deutsche Recht (nicht erst neu, sondern schon seit Anfang 2002!) eine zweijährige Gewährleistung für alle üblichen Verkäufe vor (§438 BGB). Die Gewährleistung besagt, dass der Kaufartikel bei Übergabe frei von (sich vielleicht erst später äußernden) Mängeln ist. Dies betrifft definitiv auch Verbrauchsgüter wie Akkus oder Bremsen - das Gesetz kennt keine oft so genannten Verschleißteile. Diese Gewährleistung kann bei gebrauchten Gegenständen auf 1 Jahr reduziert werden (§475 BGB). Sie kann von privaten Verkäufern auf 0 reduziert werden (§474 BGB). Sinnvoll ist also an Stelle des üblichen Geschwafels eine einfache klare Aussage wie

Dieser Verkauf erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung.

Viertens gibt es keinerlei Recht auf Umtausch, wohl aber ein Widerrufsrecht gegenüber gewerblichen Verkäufern bei Fernabsatzgeschäften (§312 BGB). Ein Privatverkäufer muss dieses Recht nicht ausschließen, weil es ihm gegenüber gar nicht existiert.

Also kann jegliche Gewährleistung ausgeschlossen werden?

Ja, die Gewährleistung kann auf 0 reduziert werden - aber nicht ganz so, wie es manch ein Betrüger wünscht. Es gibt noch die Mängelhaftung (§433 BGB). Sie besagt, dass die angebotene Sache der Beschreibung entspricht - d.h. wenn z.B. Funktion beschrieben wird und die Ware nicht als defekt gekennzeichnet ist, dann muss sie zum Zeitpunkt der Übergabe tatsächlich (sonst wäre es arglistiges Verschweigen und damit strafbar!) funktionsfähig sein, auch wenn die Gewährleistung (für die folgende Zeit mit sich erst dann äußernden Mängeln) ausgeschlossen ist! Daraus folgt, dass ein völliger Ausschluss der Gewährleistung eigentlich illusorisch ist: Wenn der Käufer die Ware erst 2 Tage nach Erhalt testet und einen Defekt feststellt, ist der Verkäufer sehr wohl zum Schadensersatz, der i.d.R. aus einer Minderung oder der Rückzahlung des Kaufpreises bestehen dürfte, verpflichtet."

http://www.ebay.de/gds/Garantie-EU-Recht-Gewaehrleistung-b...

15. Der Verkäufer XXX muss geschrieben, das Auto Fahrbereit oder Nichtfahrbereit.

Durch den Begriff “fahrbereit” versichert der Verkäufer, dass das verkaufte Fahrzeug verkehrs- und betriebssicher ist. Das Auto darf also keine Mängel haben, wonach es bei einer Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO als “verkehrsunsicher” eingestuft werden müsste.

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__29.html

16. Wenn ein Fahrzeug als “fahrbereit” verkauft wurde, obwohl es wegen fehlender Verkehrssicherheit gerade nicht “fahrbereit” ist, so liegt ein Sachmangel vor. Durch den Begriff “fahrbereit” versichert der Verkäufer, dass das verkaufte Fahrzeug verkehrs- und betriebssicher ist. Das Auto darf also keine Mängel haben, wonach es bei einer Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO als “verkehrsunsicher” eingestuft werden müsste.

Der Käufer hat gegen den Verkäufer dann die folgenden Gewährleistungsrechte:

Rücktritt vom Kaufvertrag

Minderung

Schadensersatz

Der Käufer kann seine Gewährleistungsrechte sogar dann ausüben, wenn im Vertrag ein Gewährleistungsausschluss vereinbart wurde

(Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.12.2012, Az.: VIII ZR 96/12)

https://openjur.de/u/597750.html

Das Auto fahrbereit, wann das Auto mit TÜV und das Auto ist ausschussfrei.

Das Auto nicht fahrbereit, wann das Auto ohne TÜV und das Auto ist nicht ausschussfrei.

Seit 1. April 2015 ist's vorbei mit Probe- und Überführungsfahrten ohne TÜV: An diesem Stichtag ist die neue Kurzzeitkennzeichen-Regelung in Kraft getreten, nach der nur noch Autos mit gültiger Plakette ein solches Fünf-Tage-Nummernschild bekommen sollen. Ausnahme: Fahrten zur nächstgelegenen Werkstatt oder Untersuchungsstelle sind auch weiterhin ohne TÜV erlaubt. Allerdings nur dann, wenn das Fahrzeug verkehrssicher ist.

http://www.autobild.de/artikel/kurzzeitkennzeichen-neue-re...

"nach der nur noch Autos mit gültiger Plakette ein solches Fünf-Tage-Nummernschild bekommen sollen"

"Ein rotes Kennzeichen wird nur an Autohändler ausgeliefert. Es ist nicht an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden, sondern kann für Probefahrten oder Überführungen nacheinander an verschiedenen Fahrzeugen angebracht werden."

Der Beklagte ist nicht Autohändler und er hat keine Möglichkeiten und Recht rotes Kennzeichen zu bekommen.

17. Der Kläger hatte keine Recht das Auto veräußert zu Verkaufen ohne meine Erlaubnis und billigste als Preis 1610 €. Und Der Kläger musste das Auto noch Mal nur mit eBay verkaufen, dann er kann maximal Preise zu bekommen.

Wann ich habe Brief von der Anwalt bekommen, dann ich habe geschrieben, dass ich haben verboten zu Herrn XXX, dieses Auto verkaufen zu andere Kunden billigste als meine Preis.

Weil ich das Auto gekauft habe, dann nur ich bin Besitzer und nur ich kann beschloss wer und mit welcher Preis dieses Auto zu verkaufen.

Auch das eBay schreibt

"

Aber hier bitte unbedingt beachten!

Auch wenn der Käufer nicht bezahlt hat, wurde er Eigentümer des Artikels!

Du kannst also nicht den Artikel ohne Weiteres – nach sieben Tagen – weiter verkaufen.

1. Du musst den Käufer auffordern von Kaufvertrag, schriftlich, zurückzutreten.

2. Oder ihm mitteilen, dass du, wegen Nichterfüllung, zurücktrittst. Hierbei musst du eine Frist einhalten. Erst nach dieser Frist, gilt der Vertrag als beendet.

Erst jetzt kannst du den Artikel wieder einstellen – nicht früher.

Ansonsten könnte der Käufer von dir verlangen, dass du ihm den Artikel aushändigst!!

Nun bist du in der Pflicht, den Artikel zu beschaffen!! Und dann wird es für dich sehr teuer.

"

18. Ich muss keine Anwaltskosten und Gerichtkosten bezahlen, weil ich habe ab sofort 07.05.2016 Anfechtungen zu Verkäufer geschrieben und Verkäufer muss bevor er Hilfe von Anwalt zu greifen, selbst alle Möglichkeiten für Streitentscheidung zu machen.

Der Kläger/Verkäufer hat selbstschuld in diese Situation.

19. Meine Mitteilungen in WhatsApp vom 07.05.2016-11.05.2016, Briefe vom 14.06.2016, 01.07.2016 waren Anfechtung nach §119 II BGB /Anfechtbarkeit wegen Irrtums über verkehrswesentliche Eigenschaft/ und §123 I BGB /arglistige Täuschung/.

Sollte ein weiterer Sach- oder Rechtsvortrag erforderlich sein, bitte ich um einen richterlichen Hinweis.

 

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