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Образец mietvertrag, прошу знающих людей подсказать.

15.08.16 23:42
Образец mietvertrag, прошу знающих людей подсказать.
 
erney Забанен до 7/7/24 20:31 постоялец

Если я арендатор, то данный договор для меня нормальный для Германии или ущемляет мои права?


Насколько правильный и законный следующий пункт

§ 7 Schönheitsreparaturen

Anmerkung: Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Entscheidungen die Verwendung starrer Renovierungsfristen, auch in Kombination mit Abgeltungsklauseln, für unzulässig erklärt. Da die weitere Entwicklung der Rechtsprechung hier nicht vorhergesagt werden kann, sollten entsprechende Formulierungen nur vorsichtig verwendet werden.

(1) Der Mieter übernimmt die erforderlichen Schönheitsreparaturen auf eigene Kosten.

(2) Zu den Schönheitsreparaturen gehören insbesondere das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, der Heizkörper einschließlich der Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen.

(3) Die Schönheitsreparaturen sollten ab Beginn des Mietverhältnisses bzw. dem Zeitpunkt, an dem von dem Mieter Schönheitsreparaturen fachgerecht vorgenommen worden sind ,in folgenden Zeitabständen, durchgeführt werden, soweit nicht wegen übermäßiger Abnutzung eine frühere oder wegen unterdurchschnittlicher Abnutzung eine spätere Vornahme angemessen ist: a) alle drei Jahre: Küchen, Bäder, Duschen, Toiletten, b) alle fünf Jahre: Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen, c) alle sechs Jahre: sonstige Nebenräume innerhalb der Wohnung. Die Schönheitsreparaturen müssen vollständig und fachgerecht ausgeführt werden. Kommt der Mieter seiner Verpflichtung zur Durchführung der Arbeiten nicht nach, so kann der Vermieter nach fruchtloser Aufforderung Ersatz derjenigen Kosten verlangen, welche zur Ausführung der Arbeiten erforderlich sind. Der Mieter hat die Ausführung der Arbeiten während des Mietverhältnisses durch den Vermieter oder von Beauftragten des Vermieters zu dulden.

(4) Endet das Mietverhältnis vor Eintritt der Verpflichtung zur Durchführung der Schönheitsreparaturen, so ist der Mieter, soweit nicht wegen übermäßiger Abnutzung eine frühere oder wegen unterdurchschnittlicher Abnutzung eine spätere Vornahme angemessen ist, verpflichtet, die anteiligen Kosten für die Schönheitsreparaturen aufgrund eines Kostenvoranschlages eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachbetriebes an den Vermieter nach folgender Maßgabe zu bezahlen: Liegen die letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit • länger als ein Jahr zurück, zahlt der Mieter 20 % der Kosten des Kostenvoranschlages, • länger als zwei Jahre zurück, zahlt der Mieter 40 % der Kosten des Kostenvoranschlages, • länger als drei Jahre zurück, zahlt der Mieter 60 % der Kosten des Kostenvoranschlages, • länger als vier Jahre zurück, zahlt der Mieter 80 % der Kosten des Kostenvoranschlages.

(5) Der Mieter ist berechtigt, anstelle der Übernahme der Kostenbeteiligung die noch fälligen Schönheitsreparaturen selbst vollständig und fachgerecht durchzuführen oder durchführen zu lassen.

 

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