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dieter72 коренной житель
в ответ natulja51 23.12.15 20:49
Gebühren und Auslagen der Polizei
Die Polizei erzielt aber auch Einnahmen, denn nicht alle Leistungen der zahlreichen Tätigkeiten der Polizei sind kostenlos. In einer Reihe von Fällen hat der Verursacher, also derjenige, den Anlass für das Einschreiten der Polizei gegeben hat, die Kosten dafür zu tragen. Zu diesen Fällen gehören:
- Fehlalarme, z.B. durch Alarmanlagen;
- Amtshandlungen in Folge des Vortäuschens einer Gefahrenlage oder Straftat, beispielsweise bei vorgetäuschten Amoklagen;
- Beförderungen von Personen, z.B. der Rücktransport auffälliger alkoholisierter Minderjähriger zu ihren Eltern;
- Ingewahrsamnahmen (für den Polizeigewahrsam und damit verbundener Transportkosten);
- Sicherstellung und Verwahrung, z.B. von verkehrswidrig abgestellten KFZ;
- Sogenannte Ersatzvornahmen, d.h. die Polizei nimmt an Stelle des eigentlich dazu Verpflichteten die Handlung selbst vor, sie lässt z.B. ein verkehrsbehindernd abgestelltes KFZ umsetzen.