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к крымчанам проживающим в Германии.....

02.02.15 12:39
Re: к крымчанам проживающим в Германии.....
 
katerina, знакомое лицо
в ответ mulechka 16.01.15 12:07
Получила с Ауслендерамта это письмо, кто знает поясните пожалуйста.
Но я небыла прописана в Крыму на момент референдума и думаю, что русский паспорт я не могу получить, только если на общих основаниях, вначале выйти из гражданства Украины, а затем уже русское гражданство. В Крыму прожила 30 лет. Но здесь мне не нужно русский паспорт, если только прогонят всех нас с Германии, то жить смогу только в Крыму.
В ответ на:
Zuisätzlich hier noch ein Auszug eines Schreibens des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Rheinland-Pfalz, aus dem hervorgeht, dass es auch für Bewohner der Krim und der Ostukraine durchaus möglich ist, einen Reisepass zu erhalten.
Az.: 15 207-1:725 UKRAINE
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Hinblick auf die Verfahren zur Aufgabe der ukrainischen Staatsangehörigkeit und etwaiger Schwierigkeiten, insbesondere für ehemalige Krim-Bewohner, wird die nachfolgende Information des BMI zur Kenntnis gegeben:
Aufgrund von Rückfragen des Auswärtigen Amtes wurde seitens der Ukraine bestätigt, dass weiterhin Pässe durch Krim-Ukrainer bei den Auslandsvertretungen beantragt werden können. Danach kann ein ukrainischer Staatsangehöriger, der sich dauerhaft in Deutschland aufhält, einen Reisepass hier beantragen, egal ob er aus der Binnen-Ukraine oder von der Krim kommt.
Des Weiteren hat die Passstelle des ukrainischen Außenministeriums bestätigt, dass im ukrainischen Passgesetz keine Änderungen vorgenommen wurden. Demnach dürfen Inlandspässe nur in der Binnen-Ukraine beantragt werden. Krim-Bewohner, die nicht in die Binnen-Ukraine reisen möchten, können z. B. in Rostow am Don (nächstgelegenes UKR Konsulat) einen Pass beantragen. Einschlägig ist das Gesetz über die vorübergehend besetzten Gebiete (gemeint sind Teile der Oblaste Donezk und Luhansk sowie die Autonome Republik Krim).
Die ukrainischen Reisepässe dürfen im Ausland beantragt werden, wenn sich der Antragsteller mindestens 6 Monate im Ausland aufhält.

Mit freundlichen Grüßen,

 

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