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Переезд

31.01.15 20:37
Re: Переезд
 
dieter72 коренной житель
В ответ на:
Неправда. Всё зависит от митфертрага. Въехали в свежепокрашенную-выезжая покрасьте.

В ответ на:
Im Mietvertrag steht, welche Renovierungsarbeiten der Mieter vor dem Auszug durchführen muss. Doch viele Klauseln sind rechtlich unwirksam. In diesen Fällen kann der Mieter das Renovieren dem Vermieter überlassen.
Welche Renovierungen und Schönheitsreparaturen vor dem Auszug erledigt werden sollten, ist im Mietvertrag geregelt. Unter Schönheitsreparaturen fällt alles, was sich während der Wohnzeit abgenutzt hat und mit einfachen Mitteln wieder in Schuss bringen lässt - also tapezieren, Wände streichen, Löcher zuspachteln, Heizungen sowie Türen und Fenster von innen streichen.
Doch Vorsicht: Nicht alle diesbezüglichen Klauseln sind wirksam formuliert. Mieter können solche Verträge zwar unterschreiben, daran halten müssen sie sich beim Auszug aber nicht. Im Gegenteil: Enthält der Mietvertrag unwirksame Klauseln, muss der Vermieter laut Gesetz selbst renovieren. Er kann weder eine Änderung des Mietvertrages fordern, noch einen Mietzuschlag geltend machen (BGH Az: VIII ZR 118/07 und VIII ZR 181/07).
Diese Renovierungsklauseln sind unwirksam:
Mieter sind nicht dazu verpflichtet, beim Auszug die Wohnung komplett auf Vordermann zu bringen. Eine solche Vorschrift im Mietvertrag ist ungültig, weil immer nach Einzelsituation zu entscheiden ist.

Was kommt bei der Renovierung auf mich zu?
 

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