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Institut mit Status: H +/- anerkennen oder nur Schulzeugnisse?!

14.01.15 14:44
Re: Institut mit Status: H +/- anerkennen oder nur Schulzeugnisse?!
 
Matros_Gitarist постоялец
Matros_Gitarist
в ответ okagri 13.01.15 17:22
Кому интересно почитайте, может кому приодится. Кому не интересно игнорируйте меня.
12.01.2015 я написал емаил сюда: http://www.km.bayern.de/schueler/abschluesse/zeugnisanerkennung.html
Вот мой емаил им:
В ответ на:
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Ehefrau hat in der Ukraine Schule besucht - 11 Schuljahren. Wenn Sie die Zeugnisse anerkennen, bekommt sie dann einen anerkennten Real- oder Hauptschulabschluss?
Weiter hat sie dann Studiert: Abschluss: Bachelor, aber wichtiger wäre ein Realschulabschluss - Ziel ist eine Ausbildung.
Sobald wir die Zeugnisse anerkennen habe möchten - müssen wir weiter das hier befolgen http://www.km.bayern.de/schueler/abschluesse/zeugnisanerkennung.html, oder erst telefonisch alles besprechen und dann zuschicken.
Für Ihre Antwort danke ich Ihnen im Voraus.

сегодня пришол ответ:
В ответ на:
Sehr geehrter Herr A...,

in der Regel können wir bei Bildungsnachweisen aus der Ukraine bei Vorliegen eines Abschlussdiploms (Dyplom bakalavra) einer staatlichen oder staatlichen anerkannten Universität nach einem regulären, mindestens vierjährigen, wissenschaftlichen Direktstudium eine Bewertung als Hochschulzugangsqualifikation („Hochschulreife“) vornehmen. Diese Einstufung umfasst auch den mittleren Schulabschluss („Mittlere Reife").

Um einen Antrag auf Zeugnisanerkennung für Ihre Frau bearbeiten zu können, benötigt unsere Dienststelle in der Regel folgende Unterlage(n):
- schriftliche Bestätigung, z. B. der Berufs(fach)schule, einer Migrationsberatungsstelle oder des Jobcenters (z. B. Eingliederungsvereinbarung), dass eine Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise erforderlich ist
oder
Schreiben der Hochschule über das Vorliegen eines Zweifelsfalls / schriftliche Aufforderung, einen Anerkennungsbescheid der Zeugnisanerkennungsstelle vorzulegen
- Lebenslauf (mit Angabe aller besuchten Schulen und Klassenstufen und Angabe des Datums der Wohnsitznahme in der Bundesrepublik Deutschland)
- Nachweis der Staatsangehörigkeit, zum Beispiel durch eine Fotokopie des Personalausweises oder Reisepasses (Lichtbildseite)
- Nachweis über die Namensänderung (z.B. Fotokopie der Heiratsurkunde), falls die Zeugnisse nicht auf den jetzigen Namen ausgestellt sind
- Zeugnis über die vollständige Allgemeinbildung der Mittelschule (Atestat pro povnu zahal'nu serednju osvitu) mit zugehöriger Fächer- und Notenübersicht im ukrainischen Original oder in amtlich beglaubigter Fotokopie des ukrainischen Originals (falls vorhanden mit einer Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache)
- Abschlussdiplom (Dyplom bakalavra) mit zugehöriger Fächer- und Notenübersicht im ukrainischen Original oder in amtlich beglaubigter Fotokopie des ukrainischen Originals (falls vorhanden mit einer Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache)

Wir bitten Sie, diese Unterlage(n) gegebenenfalls unter Bezugnahme auf obige Bearbeitungsnummer zusammen dem erforderlichen Porto in Höhe von 0,62 € / 1,45 € / 3,25 € für die Rücksendung von Originalen als Einschreiben (ausschließlich in (deutschen) Briefmarken (Postwertzeichen), online-Frankierungen können nicht verwendet werden) vorzulegen.
Amtlich beglaubigte Fotokopien der Zeugnisse verbleiben im Regelfall in der Zeugnisanerkennungsstelle.
Zur weiteren Bearbeitung und Rücksendung Ihrer gegebenenfalls im Original eingereichten Bildungsnachweise bitten wir Sie, uns eine Kontaktadresse (Familienname, vollständige Anschrift) in der Bundesrepublik Deutschland anzugeben.

Das Antragsformular sowie weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter http://www.km.bayern.de/schueler/abschluesse/zeugnisanerkennung.html.

Bitte beachten Sie, dass die Zeugnisanerkennungsstelle in der Regel nicht für berufliche Anerkennungen zuständig ist. Informationen zur Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse, akademischer Grade und Hochschultitel in Bayern finden Sie hier: http://www.km.bayern.de/studenten/studium-und-abschluesse/annerkennung-von-auslandsstudien-und-graden.html. Ausführliche Informationen zur Anerkennung beruflicher Qualifikationen und zu zuständigen Stellen erhalten Sie im Internet unter www.anerkennung-in-deutschland.de und in der Datenbank http://anabin.kmk.org/.

Mit freundlichen Grüßen
i. A.

 

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